Der ORF kassiert immer mehr Haushaltsabgaben, verkauft zusätzlich Werbung und überschreitet dabei gesetzliche Grenzen: Bei einer Pressekonferenz in Linz präsentierte der Verein Wir EMUs einen rechtskräftigen Erfolg gegen unzulässige Produktplatzierung in der ZIB. Ex-ORF-Moderator Reinhard Jesionek schilderte die Verflechtung von Programm und Werbegeschäft. Rechtsanwalt Georg Prchlik stellte angesichts dieser kommerziellen Ausrichtung die Rechtfertigung der verpflichtenden Haushaltsabgabe infrage und brachte eine neuerliche rechtliche Anfechtung ins Spiel.
Dreieinhalb Jahre lagen zwischen der Beschwerde vom April 2023 und der Pressekonferenz am 29. Oktober 2026. Der Verein Wir EMUs hatte eine unzulässige Produktplatzierung in der ZIB 13 beanstandet. Die Aufsichtsbehörde Kommaustria erkannte die Beschwerde als berechtigt an – schließlich bestätigte auch das Bundesverwaltungsgericht diese Sichtweise. Bei einer Presseveranstaltung im oberösterreichischen Presseclub am 29. Oktober 2026 kritisierten die Beschwerdeführer vor allem die geringen Konsequenzen: Der ORF musste die Rechtsverletzung im eigenen Programm veröffentlichen. Diese kurze Mitteilung erfolgte bereits Ende Juli – wenige Tage nach der gerichtlichen Entscheidung, wie Moderator Florian Machl berichtete.
Neun Sekunden Markenpräsentation in der ZIB
Im beanstandeten Nachrichtenbeitrag war ein Philips-Luftreiniger rund neun Sekunden lang einschließlich einer Kamerafahrt zu sehen. Zunächst stand das Gerät samt Markenbezeichnung im Mittelpunkt, erst durch das Herauszoomen kamen die Teilnehmer einer Pressekonferenz ins Bild. Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik erläuterte den entscheidenden rechtlichen Punkt: Die Beschwerdeführer mussten keine Zahlungsvereinbarung zwischen Hersteller und Sender nachweisen. Maßgeblich sei nach der vom Gericht herangezogenen Rechtsprechung, ob eine solche Darstellung üblicherweise gegen Entgelt erfolge. Die konkrete Präsentation erfüllte nach der Entscheidung diesen Maßstab.

Machl präsentierte darüber hinaus eine Zusammenstellung von 24 Entscheidungen zu Werbeverstößen seit 2024. Sie betrafen unter anderem fehlende Produktplatzierungshinweise, unzulässige Sponsorhinweise bei Fußballübertragungen, unzulässige Eigenwerbung und mangelnde Werbetrennung. Seine Kritik: Trotz wiederholter Beanstandungen seien keine ausreichenden Veränderungen erkennbar. Die Veranstalter verbanden diese Vorwürfe mit der Frage nach Wettbewerbsnachteilen für private Medien. Der ORF verfüge über verpflichtende Beitragszahlungen und trete zugleich auf dem Werbemarkt gegen Unternehmen an, die ohne eine solche Finanzierung auskommen müssten. Er entzieht dem Werbemarkt somit rund 400 Millionen Euro jährlich – während er zugleich immer höhere Summen an Zwangsabgaben einnimmt.
Produktionskostenzuschüsse und redaktionelle Abhängigkeiten
Der frühere ORF-Moderator Reinhard Jesionek schilderte, dass bereits in den 1990er-Jahren Mitarbeiter für sogenannte Sonderwerbeformen an Planungssitzungen der Redaktion teilgenommen hätten. Bei der Auswahl von Drehorten hätten finanzielle Beiträge der jeweiligen Regionen eine Rolle gespielt. Jesionek beschrieb daraus entstehende Abhängigkeiten: Wenn eine Region oder ein Unternehmen Produktionskosten übernehme, werde kritische Berichterstattung erschwert. Zudem verlangte er Auskunft über mögliche Zahlungen für die Kampagne „Österreich impft“. Ob und in welcher Höhe dafür Geld an den ORF geflossen sei, ist nach wie vor unbekannt – könnte aber in zwei bis dreistellige Millionenbeträge gehen.
EMUs-Sprecher Bernhard Costa griff die damalige Corona-Berichterstattung auf und kritisierte die Darstellung der Sicherheit des AstraZeneca-Impfstoffs durch die ORF-Wissenschaftsredaktion. Er verwies auf gemeldete Nebenwirkungsverdachtsfälle bis hin zum Tod der „Geimpften“ und forderte eine journalistische Aufarbeitung. Prchlik stellte unterdessen eine neuerliche Anfechtung der Haushaltsabgabe zur Diskussion: Als Ansatz nannte er die mögliche Wettbewerbsverzerrung durch die öffentliche Finanzierung eines kommerziell tätigen Werbeanbieters. Zum Abschluss rief Machl dazu auf, das Instrument der Popularbeschwerde häufiger zu nutzen, um weitere mutmaßliche Rechtsverstöße des ORF überprüfen zu lassen.
Urteile seit 2024
Radio Salzburg – Ihr Nachmittag: Fehlende Werbetrennung bei einem Hinweis auf „Skiparadies Zauchensee“ sowie irreführende Produktplatzierungskennzeichnung einer Sendung ohne Produktplatzierung. Geschäftszahl: KOA 1.850/24-002.
ORF 2 – Stars & Talente: Unzulässige Produktplatzierung für „John Harris Fitness“. Geschäftszahl: KOA 3.500/23-020.
ORF 2 – Lotto 6 aus 45, Bingo, Money Maker und Brieflos-Show: Unzulässige Kaufaufforderungen und übermäßige Herausstellung von Glücksspielprodukten. Geschäftszahl des Abschöpfungsbescheids: KOA 3.500/25-012.
ORF 2 – Guten Morgen Österreich: Fehlende Kennzeichnung einer Red-Bull-Produktplatzierung am Beginn der Sendung. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-023.
Ö3 – Ö3-Wecker: Fehlende Werbetrennung und fehlende Sponsoringkennzeichnung bei einem Gewinnspiel. Geschäftszahl der gerichtlichen Bestätigung zur Sponsoringkennzeichnung: W290 2293088-1/6E.
Radio Steiermark – Morgenprogramm: Fehlende Werbetrennung bei Werbung für „Gartenwelt Grinschgl“ und „Maschinenring Hartbergerland“. Geschäftszahl: KOA 1.850/24-014.
ORF 1 – Starmania: Fehlender Produktplatzierungshinweis am Beginn der Sendung. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-025.
Ö3 – Werbespot für Spusu: Fehlende Trennung vom vorhergehenden Programm. Geschäftszahl: KOA 1.850/24-015.
ORF 2 – Die große Chance der Chöre: Unzulässige Kaufaufforderung innerhalb einer Produktplatzierung. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-020.
ORF 2 – ZIB 13: Unzulässige Produktplatzierung eines Philips-Luftreinigers in einer Nachrichtensendung. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-034.
Radio Wien – Guten Morgen Wien: Fehlende Produktplatzierungskennzeichnungen und fehlende Werbetrennung bei einem Sponsorhinweis für das Museumsdorf Niedersulz. Geschäftszahl: KOA 1.850/23-019.
ORF 2 – Vorarlberg heute: Unzulässige Crosspromotion für Radio Vorarlberg. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-055.
ORF 2 – Regionalfenster Tirol: Unzulässige regionale Fernsehwerbung für AK Tirol und die Shopping Night im Sillpark sowie fehlende Werbetrennung. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-056.
ORF 2 – Guten Morgen Österreich / Fit mit Philipp und Schmeckt perfekt: Unzulässige Produktplatzierung bei „Fit mit Philipp“ und fehlende Produktplatzierungskennzeichnung bei „Schmeckt perfekt“. Geschäftszahl der gerichtlichen Bestätigung: Ra 2023/03/0208.
ORF 1 – Fußballübertragung und Werbeblöcke: Unzulässige Sponsorhinweise während einer Sendung sowie Überschreitungen der zulässigen täglichen und stündlichen Werbezeiten. Geschäftszahlen der gerichtlichen Bestätigung der Abschöpfung: Ro 2024/03/0006 und Ro 2024/03/0007.
ORF 1 – Werbeblöcke zum Jahreswechsel: Fehlende Trennung von Werbespots beziehungsweise Werbeblöcken und redaktionellem Programm. Geschäftszahl: KOA 3.500/24-064.
Radio Steiermark – Sponsorhinweis Winterzauber: Fehlende Werbetrennung bei einem werblich gestalteten Sponsorhinweis. Geschäftszahl: KOA 1.850/25-001.
Ö1 – Spielräume: Unzulässige Eigenwerbung für eine Doppel-CD der „Edition Ö1“. Geschäftszahl: KOA 1.850/25-009.
Ö3 – Ö3 Ski-Karaoke: Unzulässige Kaufaufforderungs- und Befürwortungsbotschaften bei Produktplatzierungen. Geschäftszahl: 2024-0.814.005-3-A.
ORF Sport+ – Yoga Magazin in Kroatien: Übermäßige Herausstellung von „Yogalines“-Produkten und Schleichwerbung für das „Marina und Hotel-Resort Rogoznica“. Geschäftszahl: 2025-0.042.219-4-A.
ORF 2 – Regionalfenster Burgenland und Niederösterreich: Verstoß gegen die gesetzlichen Beschränkungen regionaler Fernsehwerbung durch die Ausstrahlung derselben Werbung in beiden Regionalfenstern. Geschäftszahlen der gerichtlichen Bestätigung: W295 2273086-1/7E und W295 2273426-1/7E.
ORF III – Die Tafelrunde: Unmittelbare Kaufanregung für einen Wein des Weinguts Hirsch innerhalb einer gesponserten Sendung. Geschäftszahl: KOA 11.300/25-001.
ORF 2 – Studio 2 / Adel von Heute und Regionalfenster Vorarlberg: Unzulässige Produktplatzierung sowie fehlende Werbetrennung bei Spots für „mutter.erde“. Geschäftszahl: 2025-0.863.509-5-A.
ORF 1 – Sport aktuell: Fehlende Produktplatzierungskennzeichnung am Anfang und Ende der Sendung trotz einer eingeblendeten Logowand. Geschäftszahl: 2025-0.606.040-3-A.