Zu „traumatisiert“, um Deutsch zu lernen: Libanese soll Österreicher werden dürfen

Symbolbild: KI

Einem Libanesen war die österreichische Staatsbürgerschaft vom Landesverwaltungsgericht in Salzburg verweigert worden, weil er die Voraussetzungen dafür nicht erfüllte. So weit, so normal – sollte es zumindest sein. Doch weil der Mann traumatisiert und depressiv sei, soll er angeblich zum Erwerb der deutschen Sprache nicht in der Lage sein. Deswegen hat der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung des Salzburger LVwG nun aufgehoben.

Seit 2015 soll der Mann laut „Standard„-Berichterstattung in Österreich leben. Im darauffolgenden Jahr wurde ihm der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt, 2019 erhielt er unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, heute soll er bereits den Titel „Daueraufenthalt – EU“ haben. Der Libanese soll an einem „Arbeitstraining“ teilnehmen und mit einer Österreicherin verheiratet sein.

Trotz alle dem: Ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse über die Geschichte des Landes kann er nicht vorweisen. Mit der österreichischen Staatsbürgerschaft sieht’s entsprechend schlecht aus. Eigentlich.

Das will der Libanese aber nicht akzeptieren. Er reichte Beschwerde ein. Er sei nämlich depressiv und leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Deswegen habe er auch einen Grad der Behinderung von 80 Prozent. Laut einem Amtsarzt sei nicht zu erwarten, dass sich der Gesundheitszustand in absehbarer Zukunft so sehr bessere, dass es „einen Erwerb der deutschen Sprache auf Niveau B1 erlauben würde“. Zu traumatisiert, um nach mehr als zehn Jahren ausreichend Deutsch zu lernen. Aber nicht so traumatisiert, dass er nicht klagen könnte. Putzig, nicht?

Per Gesetz ist der Nachweis von Deutschkenntnissen und Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs für die Staatsbürgerschaft nicht nötig, wenn man das aufgrund eines „physisch oder psychisch dauerhaft schlechten Gesundheitszustandes“ nicht könne. Laut Gutachten des Amtsarztes wäre eine Therapie bei dem Libanesen aber durchaus möglich und erfolgversprechend. Deswegen stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg fest: Dass der schlechte Gesundheitszustand, der dem Deutschlernen angeblich im Wege stehe, dauerhaft sei, sei nicht nachgewiesen.

„Zwar erscheinen die Voraussetzungen zum Erwerb des Sprachniveaus B1 nach derzeitigem Stand nicht ausreichend gegeben; angesichts der nicht auszuschließenden Besserung unter multimodaler Therapie, der fehlenden gutachtlichen Relevanz somatischer Faktoren und der vorhandenen Alltagsorganisation lässt sich ein Zustand, der die Erbringung der Nachweise iSd §10a Abs1 StbG dauerhaft ausschließt, nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellen und ist nicht nachgewiesen.“

Aus der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg (Quelle)

Das Höchstgericht hat diese Entscheidung aufgehoben. Warum? Weil im Gutachten des Amtsarztes stehe, dass die „erforderlichen fremdsprachigen Therapieangebote in Österreich nur rudimentär vorhanden sind“. Es stelle „eine Benachteiligung des Beschwerdeführers auf Grund seiner Behinderung“ dar, wenn der Libanese nachweisen müsste, dass eine Verbesserung seines Zustandes auch unter einer (in Österreich nur rudimentär verfügbaren) Therapie ausgeschlossen sei.

Heißt laut Verfassungsgerichtshof:

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg wird daher im fortgesetzten Verfahren gegebenenfalls zu ermitteln haben, ob dem Beschwerdeführer die Inanspruchnahme einer entsprechenden Therapie in zumutbarer Weise tatsächlich möglich ist, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Verbesserung seines Zustandes in angemessener Zeit erreichen zu können, der ihn in die Lage versetzt, die Voraussetzungen des §10a Abs1 StbG zu erfüllen.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Quelle)

Warum bietet das böse Österreich auch nicht in ausreichendem Maße Therapieangebote für der Landessprache nicht mächtige Migranten an? Zur Entschädigung für dieses Unrecht sollten all die Traumatisierten vielleicht die Staatsbürgerschaft automatisch geschenkt bekommen?

Das Verständnis der Bürger ist erschöpft

Interessanterweise hält sich selbst in der Kommentarspalte des linken „Standard“ das Verständnis in Grenzen. Auch in dieser Leserschaft erkennen nämlich viele, dass genau solche Argumentationen genutzt werden können, um der gesamten Welt ein Grundrecht auf Versorgung auf Kosten der österreichischen Steuerzahler zuzuschustern. Wie viele „psychisch Kranke“ und „Traumatisierte“ sollen noch Sonderrechte erhalten, wie viele Augen will man noch zudrücken?

„Mittlerweile ist sogar in diesem Forum der Konsens wie bei der Krone“, beklagte angesichts zahlreicher kritischer Kommentare ein Nutzer. Alles nicht so schlimm mit der Massenmigration, so seine Meinung: Die Österreicher würden einfach zu viel raunzen. „Ich wünsche mir das alle Menschen mit Migrationshintergrund 1-2 Tage die Arbeit niederlegen wirklich alle ohne ausnahme. Alles würde zum Erliegen kommen“, so seine steile These.

Das konterte ein anderer Nutzer:

Und ich wünsch mir, daß alle Kosten nur EINES ganzen Tages, die nicht berufstätige Migranten verursachen, vor jedem Österreicher in bar auf dem Tisch liegen:

Inklusive aller Gehälter für Sozialarbeiter, Psychotherapeuten, Gutachter, Juristen, Richter, Dolmetscher, Organisationen, die beratend tätig sind. Dazu noch Wohn-Strom-Gas-Wasserkosten, Schul-Kindergarten- Öffi- Krankenhaus-Arzt- Polizei-Gefängnis-Psychiatriekosten.

Das alles in bar auf dem Tisch, und jeder Österreicher könnte davon seinen Anteil an bezahlter Steuer und Sozialversicherung zurückbekommen, und die andere Hälfte in marode Infrastruktur oder Hilfe für beeinträchtigte Inländer stecken.
Ich glaube, da würde sich viel ändern in unserem Land.

Änderungen im Land wünschen sich den unzufriedenen Kommentaren nach jedenfalls viele. Allein, wann sie kommen werden, das steht noch in den Sternen.

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