Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für einen zweifachen Vergewaltiger aus Rumänien verschärft: Der Migrant, der laut eigener Aussage der Überzeugung war, wenn die Vergewaltigungen nicht so lange dauern, seien sie nicht so schlimm, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren verurteilt. Danach muss er das Land verlassen.
Das Bezirksgericht Hinwil hatte den 30-jährigen Rumänen im April 2025 vorinstanzlich zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung von 15 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch eine höhere Strafe.
Sie hatte im Prozess am Montag nur teilweise Erfolg: Sie zielte auf 18 Jahre Freiheitsstrafe, 15 Jahre Landesverweis und vor allem eine Verwahrung ab. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Frauen vor dem Rumänen geschützt werden müssen. Zwar wurde die Freiheitsstrafe leicht auf 14,5 Jahre erhöht und es blieb bei der anschließenden Landesverweisung von 15 Jahren. Verwahrt wird der Mann jedoch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die nächste Instanz wäre das Bundesgericht.
Zur Last gelegt werden dem Rumänen zwei Vergewaltigungen. In beiden Fällen war er geständig. Er war zudem bereits vorbestraft: In Großbritannien tötete er 2019 einen Türsteher durch Schläge gegen den Kopf.
Die erste Vergewaltigung in der Schweiz beging er im August 2022 in Wetzikon. Kurz vor 2 Uhr morgens griff er eine 23-jährige Frau an, die sich auf dem Heimweg von der Chilbi befand. Er schlug sie mit den Fäusten nieder, zerrte sie in eine Wiese und verging sich an ihr.
Die zweite Tat beging er 2023. Sein Opfer war 63 Jahre alt: Er lauerte der Frau in einem Waldstück in Wädenswil auf, bedrohte sie mit einem Messer und zwang sie so zur Kooperation. Ebenso wie das jüngere Opfer zuvor trug auch diese Frau Verletzungen davon.
Bezeichnend wirkte die eigene Einschätzung des Täters zu den Vergewaltigungen: „Ich dachte damals, wenn es nicht lange dauert, ist es nicht so schlimm“, sagte er vor Gericht. Es tue ihm „wirklich leid“. Um Rückfälle zu verhindern, wolle er eine Therapie machen.
Für die Bevölkerung kann man wohl nur hoffen, dass die Landesverweisung nach Absitzen der Freiheitsstrafe erfolgreich ist und der Vergewaltiger keine Gelegenheit für „Rückfälle“ mehr bekommt. Aus Deutschland blickt man nicht ohne Neid auf die Schweiz: 14,5 Jahre Haft mit anschließender Landesverweisung wirken hier für kritische Beobachter „undenkbar“.
Manchmal bin ich schon ein bisschen neidisch auf unsere Nachbarn in der Schweiz.
— HeiLender™ (@Heilenderer) October 21, 2026
14,5 Jahre Haft, danach raus aus dem Land für mindestens 15 Jahre.
Solche Urteile bei Vergewaltigungen sind in Deutschland undenkbar. https://t.co/I3vpzqZO12