Sachsen-Anhalt: Gemeinsame Mehrheit – AfD und BSW arbeiten für Corona-Aufarbeitung zusammen

(C) Report24/KI

Ungeimpfte aus Geschäften ausgesperrt, Kinder zum Maskentragen gezwungen, private Treffen streng reglementiert: Die Corona-Politik der vergangenen Jahre soll in Sachsen-Anhalt parlamentarisch aufgearbeitet werden. AfD und BSW haben sich auf einen Untersuchungsausschuss verständigt und verfügen gemeinsam über die nötige Mehrheit. Die AfD will die damaligen Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, das BSW fordert eine Rehabilitierung zu Unrecht benachteiligter Bürger. Für die früheren Regierungsmitglieder könnten damit unangenehme Befragungen anstehen.

Vor knapp fünf Jahren bestimmte die Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff, mit wem sich die Bürger privat treffen durften und welche Geschäfte Ungeimpfte noch betreten konnten. Ab dem 6. Dezember 2021 galt die 2G-Regel für weite Teile des Einzelhandels. Zwar blieben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und weitere Bereiche der Grundversorgung ausgenommen, doch zahlreiche andere Geschäfte waren für Ungeimpfte tabu. Dazu kamen drastische Kontaktbeschränkungen. Schüler sämtlicher Klassenstufen mussten selbst während des Unterrichts Masken tragen. Für Geimpfte und Genesene galten dagegen deutlich großzügigere Regeln. All das verkündete die Staatskanzlei damals ganz offiziell.

Die AfD kämpft für Bürgerrechte

Nun könnte diese Politik die damaligen Entscheidungsträger wieder einholen. AfD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben sich bei ihren Sondierungsgesprächen darauf verständigt, das staatliche Handeln während der Corona-Jahre durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss prüfen zu lassen. Die Einigung wurde Ende September bekannt. Nach der Landtagswahl vom 6. September verfügt die AfD über 39 Mandate, das BSW über fünf. Zusammen sind das 44 der insgesamt 83 Sitze – eine absolute Mehrheit.

Die AfD geht mit einer klaren Forderung in diese Aufarbeitung. In ihrem Regierungsprogramm widmet sie der unseligen Corona-Zeit einen eigenen Abschnitt und kritisiert die Grundrechtseinschränkungen, die wirtschaftlichen Schäden sowie den gesellschaftlichen Druck auf Ungeimpfte. Die Partei bezeichnet die damaligen Maßnahmen als Unrecht und verlangt einen Untersuchungsausschuss, um „die Schuldigen zu benennen und sie zur Rechenschaft zu ziehen“. Auch die verhängten Strafen und Verurteilungen wegen Verstößen gegen Corona-Vorschriften werden darin ausdrücklich kritisiert.

Das BSW zieht mit

Das BSW will ebenfalls keinen Schlussstrich unter die Corona-Jahre ziehen. Bereits am 10. September hatte der Landesvorstand einstimmig einen Untersuchungsausschuss gefordert. Landes- und Fraktionschef Thomas Schulze erklärte: „Nur wenn die Ereignisse um Corona restlos aufgeklärt werden, können wir dadurch entstandene Gräben zuschütten und unsere Gesellschaft friedlicher machen.“ Seine Partei verlangt zudem ein Amnestie- und Rehabilitationsgesetz für Menschen, die während der Pandemie aus ihrer Sicht zu Unrecht bestraft oder benachteiligt wurden. Für die Betroffenen soll es also auch um die Beseitigung der Folgen staatlicher Sanktionen gehen.

Diesmal ginge es um mehr als Empfehlungen einer Expertenkommission. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss darf Zeugen vernehmen, Beweise erheben und im gesetzlichen Rahmen Regierungsakten anfordern. Nach Artikel 54 der Landesverfassung reichen bereits 21 der 83 Abgeordneten aus, um seine Einsetzung zu erzwingen. Die AfD könnte diesen Schritt somit sogar allein durchsetzen. Die damaligen Minister und Behördenvertreter müssten sich dann womöglich deutlich unangenehmeren Fragen stellen als bei einer gewöhnlichen Pressekonferenz.

Kaum Interesse bei CDU und SPD

Im Mittelpunkt könnte die Verantwortung der früheren Landesregierung stehen. Haseloff führte das Kabinett während der Corona-Jahre, SPD-Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne verantwortete wesentliche Teile der Corona-Kontrollpolitik. Im Bildungsbereich bestimmten zunächst Marco Tullner und später Eva Feußner (beide CDU) den politischen Kurs. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden die jeweiligen Einschränkungen beschlossen? Welche Einwände gab es innerhalb der Behörden? Und weshalb hielt die Regierung es für angemessen, ungeimpften Bürgern zahlreiche alltägliche Freiheiten zu verwehren? Ein Ausschuss könnte diesen Fragen anhand von Regierungsunterlagen und Zeugenaussagen nachgehen.

Eine erste Pseudo-Corona-Aufarbeitung hatte Sachsen-Anhalt bereits hinter sich. Im Mai 2025 präsentierte die von der Landesregierung eingesetzte Kommission „Pandemievorsorge“ unter Leitung des Rechtswissenschaftlers Winfried Kluth ihren rund 150 Seiten umfassenden Abschlussbericht. Heraus kamen 75 Handlungsempfehlungen, darunter bessere Entscheidungsstrukturen, eine umfassendere Datengrundlage und Änderungen bei der Krisenkommunikation. Haseloff verteidigte den damaligen heftig umstrittenen Kurs seines Landes als Politik von „Maß und Mitte“. Angesichts von 2G-Ausgrenzung und strengen Kontaktbeschränkungen ist diese Selbsteinschätzung jedoch bei vielen Betroffenen auf wenig Verständnis gestoßen.

AfD und BSW können zusammenarbeiten

Dass die gemeinsame Mehrheit von AfD und BSW inzwischen politische Tatsachen schaffen kann, zeigte sich erst am 14. Oktober. Mit ihren 44 Stimmen setzten beide Fraktionen einen Antrag zur Ukraine- und Russlandpolitik durch. Am 18. Oktober diskutierten Vertreter beider Parteien bei einer Veranstaltung in Magdeburg erneut über gemeinsame Vorhaben, darunter auch die Corona-Aufarbeitung. AfD-Co-Fraktionschef Oliver Kirchner drängte darauf, die Zusammenarbeit schriftlich zu vereinbaren. Das BSW lehnt eine Koalition weiterhin ab, zeigt sich bei einzelnen politischen Projekten aber kooperationsbereit.

Ein förmlicher Einsetzungsbeschluss für den Corona-Untersuchungsausschuss steht noch aus. Die parlamentarischen Voraussetzungen sind allerdings vorhanden. Die Bürger mussten damals die Vorschriften der Landesregierung befolgen und riskierten bei Verstößen Bußgelder. Bald schon könnten diejenigen, die diese massiv überzogenen Regeln beschlossen haben, selbst Rede und Antwort stehen müssen.

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