Bezeichnende Szenen in der Corona-Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag: Auf Nachfrage von Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil weigerte sich ein Schulleiter zunächst, einzuräumen, dass die Corona-Politik bei Kindern und Jugendlichen schwere Schäden verursacht habe. Stattdessen befand er, die Maßnahmen seien „einen Versuch wert“ gewesen, und betonte seine Freude darüber, dass Schüler seither andere Schüler melden würden, sobald sie denken, dass mit ihnen „etwas sein“ könnte. Freude über Denunziantentum? Rechtsprofessor Martin Schwab zeigt sich fassungslos über diese Aussagen.
Nachfolgend lesen Sie das Posting von Rechtsprofessor Martin Schwab (via Facebook):
Nichts gelernt, Herr Direktor, setzen, sechs!
Liebe Community,
In der gestrigen (12.10.2026) Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag wurde ein Schulleiter befragt, der offenbar auch in einem Lehrerverband tätig ist. Was dieser Schulleiter antwortete
https://youtu.be/SjE0BwGW5-I?si=Z8MKFnkjxJjPYP6H&t=4439
(Zeitstempel 1:11:50 bis 1:17:30), hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen: Die Maßnahmen an den Schulen seien „einen Versuch wert“ gewesen, und die Schüler hätten „Verantwortung füreinander übernommen“, weil sie gemeldet hätten, wenn mit einem Mitschüler etwas nicht stimmt („Verantwortung übernehmen“ ist also das neue Wort für „denunzieren“? Oder was meint der Herr Direktor?).
Für den Herrn Direktor noch einmal zum Mitschreiben:
1. Niemals hätten Kinder und Jugendliche so in Angst und Schrecken vor einem Virus versetzt werden dürfen, das ihnen so gut wie nichts anhaben konnte.
2. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen eingetrichtert werden dürfen, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere.
3. Niemals hätte an Kinder und Jugendliche die epidemiologisch völlig haltlose Botschaft ausgesendet werden dürfen, sie seien Infektionstreiber.
4. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen das Schreckbild vor Augen geführt werden dürfen, sie gefährdeten ihre Lehrer, ihre Eltern und ihre Großeltern, wenn sie sich nicht an die Maßnahmen hielten bzw. sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen ließen. Diese „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin war nichts Geringeres als schwarze Pädagogik. Lehrer, die Angst haben, sich bei ihren Schülern anzustecken, sollten schleunigst den Schuldienst quittieren und sich eine Arbeit ohne Kontakt mit Menschen suchen.
5. Niemals hätten Kinder und Jugendliche einer Maskenpflicht unterworfen werden dürfen, ohne vorher die Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit zu überprüfen. Und ich kann es nicht oft genug wiederholen: OP-Masken sind Medizinprodukte zum Fremdschutz vor bakterieller (nicht viraler!) Ansteckung. FFP2-Masken sind persönliche Schutzausrüstung zum Eigenschutz gegen Feinstaub. Die Alltagsmasken, die ursprünglich zu tragen waren, sind für keinerlei irgendwie geartete Schutzfunktion zertifiziert. Schon aus diesen Gründen bedeutete es einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Menschen, das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend zu erklären. Besonders schlimm traf dieser Angriff die Kinder und Jugendlichen.
6. Niemals hätte die Testung symptomloser Schüler für verpflichtend erklärt werden dürfen (§ 25 Abs. 3 IfSG verpflichtet zur Duldung von Abstrich-Tests nur bei mindestens Ansteckungsverdächtigen, und dies auch nur, wenn die Tests durch Beauftragte des Gesundheitsamts durchgeführt werden). Niemals hätte an Schulen mit Testsystemen hantiert werden dürfen, bei denen gefährliche Laborchemikalien zum Einsatz kommen. Und wenn man schon Testnachweise verlangte, hätte wenigstens die DSGVO eingehalten werden müssen: Positiv getestete Schüler hätten davor geschützt werden müssen, dass die Mitschüler davon erfahren (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)? Schülern bzw. Eltern hätte eine den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung ausgehändigt werden müssen, und es hätte eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO stattfinden müssen.
7. Niemals hätten Schüler, die von der Maskenpflicht befreit waren, im Klassenzimmer ans offene Fenster oder hinter eine Plexiglasscheibe platziert werden dürfen! Die damit verbundene Pranger-Wirkung erinnert an das finsterste Mittelalter. Und dabei hatten die betroffenen Schüler nichts verbrochen!
Nein, Herr Direktor, diese menschenverachtenden Verbrechen an den Schülern waren NICHT den Versuch wert! Es war ganz im Gegenteil völlig verantwortungslos, ein solches Maßnahmen-Experiment über den Schülern auszurollen. Die Corona-Maßnahmen an den Schulen waren ein Verbrechen an den Schülern!
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab