Der Kabarettist Günther Paal alias Gunkl steht in Wien wegen des Missbrauchs eines vierjährigen Mädchens und wegen Besitzes von Kinderpornos vor Gericht. Linksgrüne Milieus haben Pädophilie einst als „sexuelle Befreiung“ verkauft. Auch die klassische Scharia kennt für Kinderehen und den Geschlechtsverkehr mit den verheirateten jungen Mädchen bis heute keine Verbote.
Ein Kommentar von Chris Veber
Im September 2026 wurde gegen den 64-jährigen Wiener Kabarettisten Günther Paal Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Anfang 2025 an einem damals vierjährigen Mädchen eine geschlechtliche Handlung vorgenommen zu haben.
Linke und Pädophilie
Es muss wieder daran erinnert werden, dass ausgerechnet jenes linksgrüne Milieu, das heute am lautesten über das (weiße) Patriarchat schimpft, Pädophilie über Jahre als „emanzipatorisches“ Projekt propagiert hat. Dokumentiert ist das vor allem bei den deutschen Grünen.
Im ersten Grundsatzprogramm von 1980, beschlossen in Saarbrücken, sollten die Paragraphen 174 und 176 StGB so gefasst werden, dass nur die Anwendung oder Androhung von Gewalt oder der Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen strafbar bleibt. Landes- und Kommunalprogramme in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Göttingen und Hannover legten nach. Am 10. März 1985 beschloss der NRW-Landesverband in Lüdenscheid das Papier „Sexualität und Herrschaft“ und nahm es ins Landtagswahlprogramm auf: Einvernehmliche Sexualität zwischen Menschen jeden Alters (!) sei vor jeder Einschränkung (!) zu schützen. Also auch Sex mit Babys. Der Grüne Daniel Cohn-Bendit schilderte in „Le Grand Bazar“ und 1982 im Fernsehen erotische Szenen mit Fünfjährigen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Transsexuelle und Päderasten (!) und die Nürnberger Indianerkommune trugen die Forderung in die Parteitage. Offiziell abgerückt sind die Kindersexbefürworter von ihren Forderungen erst 1993 beim Zusammenschluss mit dem Bündnis 90.
In Österreich verlangte die Alternative Liste Wien ebenfalls unter dem Deckmantel der sexuellen Befreiung die sofortige Streichung der Paragraphen 206 und 207 StGB, also der Verbote von Beischlaf und Unzucht mit Unmündigen. Die ALW gehörte zum linksgrünen Milieu der Gründerjahre.
Islamische Lehre: Mädchen können schon im Säuglingsalter verheiratet werden
Aber nicht nur Linksgrüne sind bzw. waren für Sex schon mit Kleinkindern. Es gibt eine in Österreich und Westeuropa immer dominantere Ideologie, die darin, Schriften und Gelehrten zufolge, auch nichts Verwerfliches erkennen kann: den Islam. Die vier großen sunnitischen Schulen Hanafi, Maliki, Schafi’i und Hanbali sind sich in den Grundlinien einig. Für den Ehevertrag mit einem Mädchen gibt es kein festes Mindestalter. Der Vater als „wali mujbir“ darf seine minderjährige, unverheiratete Tochter auch im Säuglingsalter verheiraten. Als Beleg gilt der Koran (Sure 65, Vers 4), der nur eine Wartefrist bis zum Vollzug der Ehe für Frauen festlegt, „die noch nicht menstruieren“, sowie der Konsens der Gelehrten. Und diese Gelehrten seien sich einig, dass der Vater seine kleine Tochter ohne ihre Zustimmung verheiraten darf. Die Zustimmung der „Braut“ ist nicht vorgesehen.
Im Islam darf der Ehemann Geschlechtsverkehr haben, sobald das Mädchen körperlich dazu in der Lage ist, ohne körperlichen Schaden zu nehmen. Die maßgebliche Referenz ist die Ehe des Propheten mit Aischa, sein Ehevertrag mit sechs Jahren, der Vollzug der Ehe mit neun Jahren, überliefert in Sahih al-Bukhari 5133 und 5134 sowie Sahih Muslim 1422. Viele islamische Geistliche nennen daher etwa neun Jahre oder die Pubertät bzw. die körperliche Reife als Grenze für den Geschlechtsverkehr mit Kindern. Hanafitische Texte beziehen sich ausdrücklich auf die körperliche Fähigkeit, nicht auf ein Mindestalter. Liegt die „Reife“ früher als mit neun Jahren vor, kann der Sexualverkehr auch unter diesem Alter vollzogen werden.
Der Widerspruch der Braut ist für die minderjährige Jungfrau weder bei der Eheschließung noch beim Sex vorgesehen. Der Vater schließt den Vertrag, nicht die kleine Tochter. In der Ehe selbst hat der Mann nach klassischem Fiqh ein Recht auf den Beischlaf. Verweigert das minderjährige Kind den Beischlaf ohne anerkannten Grund wie Menstruation oder Krankheit, so gilt das als Widerspenstigkeit, nushuz. Der Koran (4:34) ordnet für diesen Fall die Ermahnung des Kindes/der Frau sowie disziplinarische Maßnahmen (= Gewalt) an. Ein Recht auf sexuelle Verweigerung kennt die islamische Rechtsordnung nicht.
In Afghanistan hat die Taliban-Führung im Mai 2026 mit Dekret Nr. 18, dem „Code on Judicial Separation of Spouses“, das frühere Mindestalter gestrichen. Väter und Großväter dürfen Minderjährige verheiraten. Eine Auflösung der Kinderehe ist erst nach der Pubertät und nur mit Zustimmung des islamischen Gerichts möglich. In der Praxis also gar nicht. Afghanische Familien verheiraten ihre Mädchen mit sieben bis neun Jahren, teils schon als Säuglinge.
Für ungläubige Frauen gilt unter islamischem Recht eine Sonderregel. Weibliche Gefangene dürfen versklavt werden. Ihre eventuelle frühere Ehe gilt als aufgelöst. Laut Koran (4:24, 23:5-6 und 70:29-30) wird dem muslimischen Mann der Beischlaf mit „denen, die eure rechte Hand besitzt“ gestattet. Das erfordert natürlich keine Zustimmung der Sklavin. Das ist in den Texten nicht einmal die Legitimierung der Vergewaltigung einer Frau, es ist einfach nur das Nutzungsrecht am Eigentum.
Interessant ist das deshalb, weil heutzutage islamische Prediger und Gelehrte die islamische Übernahme Europas als Eroberung bezeichnen. Mundhir Abdallah (aka Monzer Abdullah), der Imam der Masjid-al-Faruq-Moschee in Kopenhagen, sagte: „Der Dschihad erfordert die Eroberung Europas.“ Der Hamas-Prediger Yunis al-Astal sagte, Rom werde bald erobert „wie Konstantinopel“ und werde Vorposten für die weitere islamische Eroberung Europas und Amerikas. Als abschließendes, aber nicht letztes, Beispiel sei der 2022 verstorbene Yusuf al-Qaradawi genannt, lange einer der einflussreichsten sunnitischen Gelehrten und Vordenker der Muslimbruderschaft, der meinte, der Islam kehre „als Eroberer und Sieger“ nach Europa zurück. Diese Menschen meinen ganz genau das, was sie sagen. Der Islam soll Europa und den Westen „erobern“. Und was dann nach Ansicht der Islamisten mit den Eroberten gemacht werden darf, steht in den religiösen Texten.
Wer hunderttausende Migranten aus genau jenen Rechts- und Kulturräumen nach Österreich importiert, in denen die oben beschriebenen Texte gelten, die Kindesmissbrauch legalisieren, und gleichzeitig so tut, als sei Kindesmissbrauch nur ein Problem linkswoker österreichischer Kabarettisten und Schauspieler, der betreibt Selbstbetrug.
