14-Jähriger nach Busbekanntschaft in Seitengasse vergewaltigt? Iraker angeklagt

(C) Report24/KI

Ein 14-jähriger Junge kommt in einem Bus mit einem fremden Mann ins Gespräch. Kurz darauf soll er den Jugendlichen in einer Seitengasse vergewaltigt haben. Angeklagt ist der 33-jährige Iraker Sadiq Farhad Azad, der keinen festen Wohnsitz hat und sich zugleich wegen schweren Stalkings einer jungen Frau und schwerer Sachbeschädigung verantworten muss.

Am Abend des 6. August traf der 14-Jährige in Portsmouth auf Azad. Der Junge kannte den Mann zuvor nicht. Die beiden sprachen in einem Bus miteinander. Meldungen zufolge verfolgte der Iraker den Jungen danach. Zwischen 19 und 20 Uhr soll Azad den Jugendlichen schließlich in einer Seitengasse an der London Road vergewaltigt haben. Am 11. August wurde die Tat schließlich der Polizei gemeldet.

Wenige Wochen später geriet Azad wegen eines zweiten Falls ins Visier der Ermittler. Am 1. September meldete sich eine Frau in ihren Zwanzigern bei der Polizei. Sie beschuldigt ihn, sie rund ein Jahr lang gestalkt zu haben. Zudem soll Azad das Auto eines Familienangehörigen der Frau beschädigt haben.

Die Ermittlungen führten schließlich zur Festnahme des 33-Jährigen. Azad ist irakischer Staatsbürger und hat nach Angaben der Polizei keinen festen Wohnsitz. Gegen ihn wurden Anklagen wegen Vergewaltigung eines Jungen im Alter von 13 bis 15 Jahren, Stalkings nach Section 4A sowie Sachbeschädigung mit einem Schaden von weniger als 5.000 Pfund erhoben. Er wurde in Untersuchungshaft genommen.

Junge Frau soll ein Jahr lang gestalkt worden sein

Section 4A des britischen Protection from Harassment Act erfasst Stalking, bei dem das Opfer wiederholt Angst vor Gewalt hat oder unter schweren Belastungen leidet, die den Alltag erheblich beeinträchtigen. In England und Wales kann dieses Delikt mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Die Frau wirft Azad vor, sie über rund ein Jahr hinweg verfolgt zu haben. Schließlich soll auch das Auto eines Familienangehörigen beschädigt worden sein. Parallel dazu ermittelte die Polizei wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung des 14-jährigen Jungen.

Über Azads Aufenthaltsgeschichte in Großbritannien wurde bislang nichts veröffentlicht. Bekannt sind seine irakische Staatsangehörigkeit und der fehlende feste Wohnsitz. Ob er als Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder mit einem anderen Aufenthaltstitel im Land lebt, ist derzeit nicht bekannt. Auch zu möglichen früheren Verurteilungen liegen keine belastbaren öffentlich zugänglichen Angaben vor.

Sollte Azad verurteilt werden, könnte für den Iraker nach der Haft auch der Rauswurf aus Großbritannien folgen. Bei ausländischen Straftätern muss das britische Innenministerium grundsätzlich eine Abschiebungsanordnung erlassen, wenn ein Gericht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten verhängt. Seit März 2026 erfasst die Regelung sogar entsprechend lange Bewährungsstrafen. Doch es ist wahrscheinlich, dass er in solch einem Fall auf eine potentielle Verfolgung dort plädieren würde, zumal der Irak von Moslems bewohnt wird – und diese bekanntlich nicht gerade viel Verständnis für Homosexualität haben.

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