Eine iranische Doppelstaatsbürgerin mit Familie im Iran steigt bis zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsschutzes auf – und erhält trotz der besonderen Sicherheitsrisiken eine Ausnahmegenehmigung für eine Reise nach Teheran. Jahre später widersprechen sich Focus und Sicherheitskreise sogar darüber, wann sie zuletzt dort war; als der Bundestag eine klare Antwort verlangt, verweigert die Bundesregierung diese. Und nun kommen auch noch massive Plagiatsvorwürfe gegen Felor Badenbergs Dissertation hinzu.
Ausgerechnet Felor Badenberg. Die Berliner Justizsenatorin war 17 Jahre lang beim Bundesamt für Verfassungsschutz tätig, arbeitete in der Spionageabwehr, baute die Cyberabwehr mit auf, leitete später die Abteilung Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus und stieg 2022 schließlich zur Vizepräsidentin des deutschen Inlandsgeheimdienstes auf. Eine Behörde also, deren Geschäft es ist, andere Menschen auf Zuverlässigkeit, mögliche Abhängigkeiten und Sicherheitsrisiken abzuklopfen. Nun steht Badenberg selbst unter unangenehmen Fragen: Der österreichische Plagiatsforscher Stefan Weber will in ihrer 2005 eingereichten Dissertation 83 „schwerwiegende Plagiatsfragmente“ gefunden haben. Die Vorwürfe reichen nach seiner Darstellung von der Einleitung über den Haupttext bis zum Schlusswort und sogar zur Danksagung. Badenberg erklärt, sie habe ihre Arbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ angefertigt, und hat die Universität Köln um eine unabhängige Prüfung gebeten. Das Ergebnis steht noch aus.
Interessant wird die Sache allerdings nicht erst mit der Doktorarbeit. Badenbergs Karriere beim Verfassungsschutz verlief ausgesprochen zügig. 2006 trat sie in den höheren Dienst des BfV ein, schon drei Jahre später leitete sie das Personalreferat. Es folgten das Haushaltsreferat und das zentrale Berichtswesen, ab 2015 arbeitete sie in der Spionage- und Cyberabwehr. Anfang 2020 übernahm sie die Abteilung Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, im Sommer 2022 folgte der Sprung in die Amtsleitung. Von der Neueinstellung bis zur Vizepräsidentin in rund 16 Jahren – langsam sieht anders aus.
Eine Iran-Reise – oder waren es zwei?
Am 8. Juli 2022 veröffentlichte der Focus eine Geschichte, die im Rückblick wesentlich interessanter ist, als es die damalige Aufmerksamkeit vermuten lässt. Badenberg, erst wenige Wochen zuvor in die Spitze des Verfassungsschutzes befördert, sei „vor ein paar Wochen“ nach Teheran geflogen, um nach dem Tod ihres Vaters Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Vor Ort habe sie auch Kontakt zu iranischen Behörden gehabt. Ein Teil ihrer Familie lebe weiterhin in Teheran, zudem könne sie ihre iranische Staatsangehörigkeit nicht ablegen. Der Focus zitierte einen früheren Innenstaatssekretär, der angesichts der möglichen Erpressbarkeit sogar die Auffassung vertrat, Badenberg hätte deshalb gar nicht erst beim Verfassungsschutz eingestellt werden dürfen.
Dann änderte sich die Geschichte plötzlich. Der Sender n-tv überarbeitete seinen Artikel nach eigenen Angaben komplett und präsentierte nun unter Berufung auf „Sicherheitskreise“ eine völlig andere Version. Badenberg sei nicht wenige Monate zuvor, sondern bereits 2017 im Iran gewesen. Die Reise habe aus familiären Gründen stattgefunden, die damalige Amtsleitung habe dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt und auch das Bundesinnenministerium sei beteiligt gewesen. Vor und nach der Reise habe es Sicherheitsgespräche gegeben, sicherheitsrelevante Vorfälle seien nicht festgestellt worden. Und vor allem: Seit 2017 sei Badenberg nicht mehr im Iran gewesen. Unter dem Artikel steht bis heute der bemerkenswerte Hinweis, dieser sei „komplett überarbeitet“ worden, weil die Focus-Darstellung in mehreren Punkten fehlerhaft gewesen sei.
Nun könnte man die Sache damit abhaken: Focus lag falsch, das BfV beziehungsweise die „Sicherheitskreise“ stellten richtig, Fall erledigt. Nur passt dazu die Reaktion der Bundesregierung wenige Tage später nicht besonders gut. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess fragte am 19. Juli 2022 ausdrücklich, ob das BfV nach internen Ermittlungen und Rücksprache mit Badenberg noch einmal bestätigen könne, dass sie nicht kürzlich privat in den Iran gereist sei. Außerdem wollte er wissen, wie oft sie in den vergangenen zehn Jahren privat dort gewesen war. Eine ziemlich konkrete Frage – und nach der gegenüber n-tv verbreiteten Version eigentlich leicht zu beantworten.
Doch die Bundesregierung bestätigte die n-tv-Darstellung gerade nicht. Der Parlamentarische Staatssekretär Johann Saathoff erklärte lediglich, zu privaten Reisen von Beschäftigten würden grundsätzlich keine Auskünfte erteilt, da dies deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Im Übrigen verwies er auf die Reisebeschränkungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Kein „Ja, die letzte Reise fand 2017 statt“. Kein „Nein, 2022 gab es keine Reise“. Dabei hatte n-tv elf Tage zuvor aus „Sicherheitskreisen“ genau diese Information erhalten und sogar ausdrücklich gemeldet, Badenberg sei seit 2017 nicht mehr im Iran gewesen.
Warum konnte das, was offenbar problemlos an Journalisten durchgestochen wurde, dem Deutschen Bundestag plötzlich nicht mehr bestätigt werden? Natürlich kann sich die Bundesregierung auf Persönlichkeitsrechte berufen. Nur macht das den Vorgang nicht weniger eigenartig. Denn die entscheidende Information über die angeblich einzige Reise 2017 war zu diesem Zeitpunkt längst öffentlich – und stammte ausgerechnet aus Sicherheitskreisen.
Der Verfassungsschutz griff beim Focus ein
Dass das BfV die Berichterstattung keineswegs einfach laufen ließ, ist inzwischen sogar amtlich dokumentiert. Aus einer Antwort der Bundesregierung von 2024 geht hervor, dass das Bundesamt am 13. Juli 2022 gegen das Focus-Magazin vorging. Als Streitgegenstand nennt die Drucksache wörtlich die „Aufforderung zur Richtigstellung eines Artikels über eine Iranreise der damaligen Vizepräsidentin des BfV Felor Badenberg“. Ein Gericht wurde nicht eingeschaltet. Es kam stattdessen zu einer außergerichtlichen Einigung.
Selbst die dabei entstandenen Anwaltskosten wollte der Verfassungsschutz nicht öffentlich nennen. Das BfV stufte deren Höhe als „VS-VERTRAULICH“ ein. Die bemerkenswerte Begründung: Aus der Veröffentlichung könne auf die Handlungsmöglichkeiten des Amtes geschlossen werden. Die Bundesregierung bestätigt in derselben Antwort ausdrücklich, dass die Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung entstanden seien. Der Geheimdienst griff also nachweislich in den Streit um die Berichterstattung ein und verlangte vom Focus eine Richtigstellung.
Was genau bei dieser Einigung vereinbart wurde, ist öffentlich nicht ersichtlich. Umso kurioser ist, dass die weiterhin erreichbare Focus-Meldung nach wie vor genau jene Formulierung enthält, um die sich der Streit drehte: Badenberg sei „vor ein paar Wochen“ nach Teheran geflogen. Auch die Behauptung, sie habe damit offensichtlich gegen Sicherheitsvorkehrungen ihrer Behörde verstoßen, steht dort weiterhin. Die BfV-Version dagegen lautet: Reise 2017, Ausnahmegenehmigung, seitdem kein weiterer Iran-Besuch.
Ob der Verfassungsschutz auch bei n-tv intervenierte oder der Redaktion lediglich seine Darstellung über „Sicherheitskreise“ zukommen ließ, ist nicht bekannt. Auffällig bleibt die Reihenfolge trotzdem: Focus meldet eine erst wenige Wochen zurückliegende Reise. n-tv überarbeitet daraufhin seinen Artikel komplett und verbreitet die 2017-Version. Fünf Tage später fordert das BfV den Focus anwaltlich zur Richtigstellung auf. Und als der Bundestag wiederum sechs Tage danach wissen will, ob es 2022 tatsächlich keine Reise gegeben habe, verweigert die Bundesregierung genau diese Bestätigung. Das beweist keine zweite Reise. Aber es lässt eine Frage offen, die bis heute erstaunlich simpel klingt: War Felor Badenberg nach 2017 tatsächlich nie wieder im Iran? Focus behauptete im Juli 2022 das Gegenteil. Sicherheitskreise behaupteten gegenüber n-tv, 2017 sei ihr letzter Besuch gewesen. Die Bundesregierung hatte kurz darauf Gelegenheit, diesen Widerspruch im Bundestag aus der Welt zu schaffen – und tat es nicht.
Erpressbarkeit ist beim Geheimdienst keine Nebensache
Dabei handelt es sich nicht um irgendeine Urlaubsreise. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz nennt ausdrücklich die mögliche Erpressbarkeit bei Anbahnungs- oder Werbungsversuchen ausländischer Nachrichtendienste als Sicherheitsrisiko. § 32 sieht für Mitarbeiter in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zudem besondere Regeln für Reisen in Staaten vor, bei denen eine Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste zu erwarten ist. Solche Reisen können sogar untersagt werden.
Und dass Badenberg für den iranischen Geheimdienst keine völlig uninteressante deutsche Beamtin war, liegt schon aufgrund ihrer Tätigkeit nahe. Sie schilderte 2024 selbst einige merkwürdige Begegnungen. Bei einem dienstlichen Besuch der iranischen Botschaft sei sie trotz Tarnnamens mit „Frau Badenberg“ angesprochen worden. Ein fremder Mann habe sie auf der Straße auf Persisch angesprochen und ihr seine Visitenkarte gegeben. Solche Situationen, sagte sie, ließen sie sofort an Familie, Kinder und Freunde denken. Heute würde sie aus Angst, unter irgendeinem Vorwand festgehalten zu werden, keinesfalls in den Iran reisen. Zudem erklärte Badenberg selbst, Menschen mit ihrer iranischen Abstammung seien Doppelstaatler, könnten die iranische Staatsangehörigkeit nicht ablegen und würden auf iranischem Boden vom Regime als eigene Staatsbürger behandelt. Deutsche konsularische Hilfe werde dadurch nahezu unmöglich.
Nun war die Lage 2017 nicht identisch mit jener des Jahres 2024. Das grundsätzliche Problem eines Zugriffs iranischer Sicherheitsbehörden auf eine Mitarbeiterin des deutschen Nachrichtendienstes bestand aber auch damals. Der Focus zitierte 2022 einen hohen Regierungsbeamten mit der Einschätzung, die iranische Spionageabwehr werde sehr genau registriert haben, wen Badenberg in Teheran getroffen habe. Trotzdem erhielt sie nach Darstellung des BfV eine Ausnahmegenehmigung. Man kann das alles sicherheitstechnisch geprüft und für vertretbar gehalten haben. Dann wäre allerdings interessant zu erfahren, warum.
Ausgerechnet die „AfD-Jägerin“
Denn Badenberg arbeitete in der Spionageabwehr und leitete später jene Abteilung, die sich mit Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus beschäftigte. Sie wirkte maßgeblich an der höchst umstrittenen Einstufung der AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall mit“. Im Jahr 2024 sagte sie selbst über die damalige Arbeit, man habe auf rund 1.000 Seiten Material über die Partei zusammengetragen. Kai Wegner bezeichnete sie später nicht ohne Grund als die „größte AfD-Jägerin aus ganz Deutschland“.
Gerade deshalb fällt die unterschiedliche Perspektive auf. Beim politischen Gegner schaut der Verfassungsschutz tief in Äußerungen, Kontakte, Netzwerke und mögliche Bestrebungen hinein. Bei der eigenen späteren Vizepräsidentin bleiben dagegen selbst Jahre später erstaunlich einfache Fragen offen: Wann genau war sie im Iran? Gab es nach 2017 noch eine weitere Reise? Warum behauptete der Focus eine Reise wenige Wochen vor Juli 2022? Warum wurde n-tv anschließend aus Sicherheitskreisen eine völlig andere Geschichte erzählt? Und warum wollte die Bundesregierung diese Version auf direkte Nachfrage des Bundestages anschließend nicht bestätigen? Für eine Behörde, deren Geschäft aus Informationsbeschaffung besteht, ist das ein erstaunlicher Mangel an öffentlich verfügbarer Klarheit.
