Die aktuelle Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS treibt eine Justizreform voran, die den direkten Zugriff auf die Staatsanwaltschaften dauerhaft bei den Systemparteien belassen soll. Zufälligerweise genau in dem Moment, in dem die FPÖ auf einen möglichen absoluten Wahlerfolg zusteuert.
In Österreich war die Justiz nie unabhängig. Die Höchstrichter des Verfassungsgerichtshofs werden seit der Verfassungsnovelle 1929 vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und des ihr hörigen Nationalrats und Bundesrats ernannt. Die Regierung allein bestimmt Präsident, Vizepräsident, sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. Der von der Regierung gelenkte Nationalrat und der Bundesrat teilen sich die restlichen Posten. Während der Plandemie wurden die Folgen besonders deutlich. Der Verfassungsgerichtshof wies alle Beschwerden gegen noch so bösartige Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten ab und berief sich dabei auf die Gutachten von „Expertenkommissionen“, die wiederum von derselben Regierung eingesetzt worden waren. Auch am Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztlich die Bundesregierung über die Ernennung der Höchstrichter. In beiden Höchstgerichten sitzt also der Regierung politisch genehmes Personal.
Noch unverhüllter ist der Zugriff auf die Justiz bei den Staatsanwälten. Diese sind dem Justizminister offiziell weisungsgebunden. Ob ein Verfahren eingeleitet, fortgeführt oder eingestellt wird, kann die Regierung über den Minister steuern. Politisch unerwünschte Ermittlungen lassen sich so abdrehen, während andere mit Nachdruck vorangetrieben werden. So wurden meine Anzeigen gegen die Bundesregierung wegen der illegalen Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte von der zuständigen Staatsanwaltschaft binnen eines Nachmittags zurückgewiesen. Es seien keine Einschränkungen erkennbar. Dafür werde ich seit Jahren von der Justiz verfolgt. Wegen „Hass und Hetze“. So ein Weisungsrecht, das hat was.
Solange die Systemparteien selbst am Ruder waren, störte diese Abhängigkeit der Justiz niemanden. Jetzt, da alle Umfragen einen FPÖ-Sieg voraussagen, ändert sich die Tonlage schlagartig. Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS einigte sich im Regierungsprogramm auf die Schaffung einer „weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft“. An deren Spitze soll künftig eine „kollegiale Dreierspitze“ stehen, die nicht mehr dem jeweiligen Justizminister unterstellt ist. Die drei Kollegen sollen von einer „Expertenkommission“ vorgeschlagen, vom Parlament bestätigt und vom Bundespräsidenten ernannt werden. So weit, so dem gelernten Österreicher bekannt. Die offizielle Begründung lautet Unabhängigkeit und Schutz vor politischer Einflussnahme. Auf einmal. In Wahrheit geht es darum, den Zugriff eines FPÖ-Justizministers zu verhindern.
Denn mit einem FPÖ-Justizminister könnte die Verfolgung der Angriffe auf das österreichische Volk der vergangenen Jahre plötzlich schlagend werden. Die massiven Grundrechtseingriffe während der Plandemie. Der Impfzwang. Die jahrelange Ermöglichung, Duldung und Förderung der illegalen Massenmigration. Die forcierte Deindustrialisierung im Namen des Klimas. Eventuell wären auch die Geld- und Goldflüsse an die Ukraine ein Thema. Eine „kollegiale Dreierspitze“, die von den drei regierenden Systemparteien ausgesucht wird, könnte die Verfolgung solcher Vorwürfe weiter unter der Decke halten.
Die „Justizreform“ kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die FPÖ in allen Umfragen stabil die bei weitem stärkste Partei ist und auf die absolute Mehrheit bei den nächsten Wahlen zusteuert. Die Systemparteien wissen, dass sie mit der klassischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte riskieren, selbst ins Visier der Justiz zu geraten. Deshalb soll die Kontrolle jetzt wohl auf eine neue, scheinbar neutrale Ebene verlagert werden, deren Leitung sie unter sich aufteilen können. Die Unabhängigkeit der Justiz, die jahrzehntelang nie ein Thema war, dient plötzlich als Argument, um den eigenen Einfluss zu zementieren, bevor eine andere politische Kraft das Steuer übernehmen kann.
Die Ömpel braucht für diese „Reform“ übrigens noch die Zustimmung von Systempartei Nummer vier, den Grünen. Aber ich bin sicher, dass auch die Grünen kein Interesse daran haben, die rechtliche Verantwortung für ihr Treiben an der Regierung zu übernehmen. Ihre Zustimmung dürfte also schon in trockenen Tüchern sein. Möglicherweise um den Preis einer „kollegialen Viererspitze“. Eine wirkliche Unabhängigkeit der Justiz wäre nur dann gewährleistet, wenn die Kandidaten für Leitungsfunktionen sich einer direkten Volkswahl stellen müssten. Aber das fürchten die Systemparteien wie der Teufel das Weihwasser.
Zugriff auf Staatsanwaltschaft sichern: Systemparteien bauen Justiz-Schutzwall gegen FPÖ
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