Die St. Galler Kantonsregierung hat einen bemerkenswerten Rückzieher vollzogen. Nach massivem öffentlichem Widerstand wurde die umstrittene Bestimmung eines möglichen Impfobligatoriums wieder aus dem neuen Gesundheitsgesetz gestrichen. Damit verschwindet jene Passage aus dem Entwurf, die es der Regierung erlaubt hätte, bei einer „erheblichen Gefährdung“ für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsstände Impfungen für obligatorisch zu erklären.
Besonders brisant war dabei die vorgesehene Strafandrohung. Wer sich einem solchen Obligatorium widersetzt hätte, hätte mit Geldstrafen von bis zu 20.000 Schweizer Franken rechnen müssen. Kritiker sahen darin einen faktischen Impfzwang durch die Hintertür und einen schweren Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung.
Die Pläne hatten bereits zu Jahresbeginn heftige Reaktionen ausgelöst. Tausende Bürger beteiligten sich an der Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz. Nach Angaben des zuständigen Gesundheitsdirektors Bruno Damann gingen rund 2.500 Stellungnahmen ein – ein außergewöhnlich hoher Wert für ein kantonales Gesetzgebungsverfahren. Ein erheblicher Teil der Rückmeldungen richtete sich gegen die Impfbestimmung.
Auch politisch geriet die Regierung zunehmend unter Druck. Die SVP kritisierte insbesondere, dass die Kantonsregierung weitreichende Kompetenzen erhalten sollte, um ein Impfobligatorium eigenständig anordnen zu können. Die Höhe der vorgesehenen Geldstrafen sorgte ebenfalls parteiübergreifend für Diskussionen. Selbst dort, wo die Möglichkeit eines Impfobligatoriums grundsätzlich nicht ausgeschlossen wurde, stieß die konkrete Ausgestaltung auf Skepsis.
Parallel dazu entwickelte sich das Thema zu einer öffentlichen Auseinandersetzung auf der Straße. Demonstrationen in St. Gallen machten die Ablehnung sichtbar. Besonders die Bewegung Mass-Voll! stellte sich offensiv gegen die Gesetzespläne und organisierte Protestaktionen, die schweizweit mediale Aufmerksamkeit erhielten.
Nun hat die Regierung die Konsequenzen gezogen. In der verabschiedeten Fassung des Gesundheitsgesetzes fehlt die ursprünglich vorgesehene Impfregelung vollständig. Die Regierung begründet den Schritt offiziell damit, dass die Bestimmung in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestoßen sei. Zudem erscheine die Wahrscheinlichkeit aus heutiger Sicht gering, dass ein solches Impfobligatorium überhaupt jemals zur Anwendung kommen würde.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Regierung ihre Position nicht erst im Parlament verlor. Vielmehr wurde die umstrittene Regelung bereits vor der eigentlichen parlamentarischen Beratung aus dem Gesetzesentwurf entfernt. Damit dürfte eine der kontroversesten gesundheitspolitischen Debatten der letzten Jahre im Kanton vorerst beendet sein.
Das übrige Gesundheitsgesetz bleibt bestehen und soll weiterhin modernisiert werden. Der Kantonsrat wird sich voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 mit der Vorlage befassen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist derzeit für Anfang 2028 vorgesehen.
Für die Gegner der geplanten Regelung gilt die Streichung bereits jetzt als politischer Erfolg. Sie sehen darin den Beweis, dass öffentlicher Widerstand und breite Beteiligung an politischen Verfahren konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebungsprozesse haben können und die Demokratie in der Schweiz noch längst nicht so tot ist, wie Globalisten und die WHO wohl gehofft haben.
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