Die Demokratie stirbt ohne Privateigentum

Symbolbild (C) Report24 KI

Die Demokratie trägt ihren eigenen Untergang in sich. Die Minderheit der Nettosteuerzahler schafft Wohlstand und Arbeitsplätze, während die Mehrheit die Umverteilung wählt und die Erfolgreichen enteignet. Ohne unveräußerliche Freiheitsrechte, allen voran das Privateigentum, endet jede Demokratie im Sozialismus. Österreichs Verfassungsväter kannten diese Gefahr.

Von Chris Veber

Die Public Choice Theorie erklärt das strukturelle Problem. Ökonomen wie James Buchanan zeigten, dass Politiker und Wähler nicht altruistisch handeln, sondern eigennützig (eigentlich eine Binsenweisheit). Die Mehrheit der Wähler profitiert vom Versprechen auf mehr Umverteilung, während die Kosten auf eine kleine Gruppe von Nettozahlern verteilt werden. Parteien gewinnen Wahlen, indem sie den Leistungsträgern nehmen und an die Leistungsempfänger verteilen. Das Ergebnis ist eine schleichende Enteignung mittels immer höherer Steuern. Die Anreize, sich anzustrengen, schwinden. Immer weniger Menschen gründen Unternehmen, investieren oder tragen wirtschaftliche Risiken. Die Produktivität sinkt, bis alle die Hand aufhalten und der Wohlstand kollabiert. Das ist das Resultat, wenn der Wille der Mehrheit ohne Grenzen durch Freiheitsrechte umgesetzt wird.

Die österreichischen Verfassungsväter von 1867 und 1920 erkannten diese Falle. Im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verankerten sie unveräußerliche Freiheiten, die auch Parlamentsmehrheiten nicht einfach abschaffen können. Besonders Art. 5 ist entscheidend: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.“. Das Privateigentum ist das Bollwerk gegen die Gier des Kollektivs. Weitere Freiheitsrechte sind die Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und der Schutz der Person. Diese Rechte sind ein unverzichtbarer Schutz des Bürgers vor der Willkür des Staates und der Willkür der Mehrheit.

Mit der Bundesverfassung von 1920 ging Hans Kelsen noch weiter. Er schuf den Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Kontrollorgan, das Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten prüfen sollte. Der VfGH war als Hüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorgesehen. Er sollte dafür sorgen, dass die Demokratie nicht zur Diktatur der Mehrheit verkommt. Die Verfassungsväter verstanden, ohne institutionelle Bremsen siegt die kurzfristige Umverteilungslust zu Lasten des langfristigen Wohlstands. Was Kelsen allerdings nicht vorausahnte, war die Korrumpierung des Verfassungsgerichtshofes durch die Politik. Heute bestimmt die Regierung über die Besetzung des VfGH, eine Perversion der ursprünglichen Idee, die schnell korrigiert werden muss. Verfassungsrichter müssen direkt vom Volk gewählt werden.

Heute versucht die Politik, die störenden Freiheitsrechte systematisch abzuschaffen, allen voran das Recht auf das eigene Eigentum und auf die Freiheit der Rede. Die Vertreter der linkswokegrünen Einheitspartei und ihre scheinkonservativen Verbündeten fordern höhere Steuern bis hin zur Enteignung, sie betreiben Zwangsumverteilung und hetzen gegen die wirtschaftlich Erfolgreichen. Sie nennen es „Gerechtigkeit“, doch es ist die klassische Logik der Public Choice, es ist Stimmenkauf. Die Folgen sind bereits überall zu sehen: weniger Innovation, die Abwanderung von Unternehmern und Fachkräften, steigende Staatsverschuldung und schrumpfende private Wirtschaftsleistung. Ohne starke Eigentumsfreiheit verliert die Demokratie ihren wirtschaftlichen Motor. Die Minderheit der Nettosteuerzahler verliert den Anreiz, Mehrwert für alle zu schaffen. Der Sozialismus schleicht sich mittels vermeintlich „demokratischer“ Gesetze und Regulierungen ein.

Um unsere Freiheit und damit unsere Demokratie zu schützen, müssen wir den Freiheitsgedanken der Verfassungsväter wieder aufgreifen. Das Privateigentum muss absolut geschützt bleiben, nicht als „Privileg der Reichen“, sondern als Grundlage jeder freien Gesellschaft. Die Meinungs- und Redefreiheit muss absolut geschützt bleiben, als Grundlage jeder Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft und als unverzichtbare Säule der Demokratie. Wer diese Freiheitsrechte aufweicht, ist kein Verteidiger der Demokratie, sondern ihr Totengräber.

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