Prozess in Marburg: Mann soll über zehn Jahre Menschen betäubt und missbraucht haben

Symbolbild: KI

Über mehr als ein Jahrzehnt soll der 31-jährige Djamal B. das Vertrauen schutzbedürftiger Menschen systematisch missbraucht haben – oft unter Ausnutzung seiner beruflichen Rollen als Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Schulbegleiter und Kampfsporttrainer. Ihm wird vorgeworfen, insgesamt 17 Taten begangen zu haben.

Seit dem 3. März 2026 muss sich Djamal B. (ledig, keine Kinder, “Deutscher”) vor der Jugendkammer des Landgerichts im hessischen Marburg verantworten. Die Liste der Vorwürfe ist lang: versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, sexueller Missbrauch eines Kindes, Herstellung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Der Angeklagte soll zwischen Juni 2014 und Januar 2025 das Vertrauen von Opfern systematisch ausgenutzt haben. Zu den Geschädigten zählen Männer und Frauen, zwei Jugendliche sowie mindestens ein Kind. Die Taten sollen teilweise stattgefunden haben, während er beruflich in sensiblen Positionen tätig war: als Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Schulbegleiter und Kampfsporttrainer.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Marburg soll der Mann seine Opfer in vielen Fällen mit Alkohol und/oder Medikamenten sediert haben, um sie widerstandsunfähig zu machen. Anschließend habe er sie teilentkleidet, intim berührt, sexuelle Handlungen vorgenommen und teilweise Nacktfotos oder -videos angefertigt. In mindestens zwei Fällen soll er durch Überdosierung den Tod der Opfer billigend in Kauf genommen haben – daher der Vorwurf des versuchten Mordes. Außerdem soll er in größerem Umfang kinderpornografisches Material besessen haben.

Die Übergriffe sollen sich laut Staatsanwaltschaft in der Wohnung des Angeklagten, in Wohnungen der Opfer, in einem Kampfsportstudio, auf einer Bunkeranlage und in einem Klinikum ereignet haben.

Der Prozess findet vor der Jugendkammer statt, da fünf der 17 Taten in einer Phase begangen worden sein sollen, in der der Angeklagte selbst noch “Heranwachsender” war. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Interesse und die Intimsphäre des Angeklagten, so die Begründung der Richter, überwiegen das Interesse der Öffentlichkeit.

B. sitzt seit seiner Festnahme am 4. Februar vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind 15 Verhandlungstage angesetzt – auch eine mögliche Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus soll im Verlauf des Verfahrens geprüft werden. Das Urteil soll am 13. Mai erfolgen.

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf den Missbrauch von Vertrauen und Macht in helfenden Berufen sowie im Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Besonders schockierend: die lange Tatzeit von über zehn Jahren und die Vielzahl der Rollen, in denen der Beschuldigte Zugang zu schutzbedürftigen Personen hatte. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, handelt es sich wohl um einen der gravierendsten Serienmissbrauchsfälle mit beruflichem Machtmissbrauch in den letzten Jahren.

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