APA bezeichnet geltendes Recht als „Fake News“, jammert über unkritisch abschreibende Medien

Bild: freepik / tapati2528

Der E-Impfpass ist ein wichtiger Meilenstein der globalistischen Impf-Industrie. Damit kann lückenlos dokumentiert werden, wer sich die neuesten „Impfstoffe“ des Pharma-Kartells bereits verabreichen ließ. Davor warnten bedeutende Experten auf einer Pressekonferenz (Report24 berichtete). Nun behauptet die APA, dort verbreitete Aussagen wären falsch – und widerspricht somit einer Aussendung der Parlamentsdirektion zum geltenden Gesundheitstelematikgesetz. In dem unkritisch und ohne Eigenrecherche von zahlreichen Medien übernommenen APA-Text wird vor unkritischen Medien gewarnt, die fremde Originaltexte übernehmen.

Unter anderem der Standard, den man inzwischen als Sprachrohr der Regierung und der Pharmaindustrie wahrnehmen kann, hat den APA-Text unter der Rubrik „Fake News“ veröffentlicht. Dabei ist nicht der Inhalt der APA-Aussendung gemeint, sondern vielmehr die erneute Denunziation des Mitbewerbs, welcher angeblich Falschnachrichten verbreiten würde.

So ist in dem „Faktencheck“ folgende Passage zu lesen:

„Seither befinde er sich im Pilotbetrieb, „solange noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen“. Die Behauptung, der E-Impfpass befinde sich seit 30. September 2024 in Vollbetrieb, wurde als falsch bezeichnet.

Der angebliche Termin für den Vollbetrieb war quer durch die rechte Bloggerszene nachzulesen und wurde auch auf einer Pressekonferenz der Plattform „Wir EMUs“ kommuniziert. Einige impfkritische Portale übernahmen den Originaltext der Nachlese praktisch unverändert, der Ursprung der Behauptung ist aber nicht eindeutig auszumachen. Auch Servus TV und die Regional Medien Austria kolportierten den Termin.“

Tatsächlich wurde der Vollbetrieb nach Durchlaufen der vorgesehenen Gremien vom Nationalrat beschlossen, die neueste Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 ist am 30.9.2024 in Kraft getreten.

Darüber informierte die Parlamentsdirektion in der Aussendung: „Nationalratsabgeordnete schicken E-Impfpass in den Vollbetrieb“ vom 4.7.2024 (Link siehe hier).

Diese Aussendung war auch die Basis für die Pressekonferenz der Unternehmerplattform „wir EMUS“ unter Beteiligung von Prof. Dr. Martin Haditsch, Dr. Michael Brunner und anderen.

Der APA-Faktencheck dient in diesem Punkt keinesfalls der Aufklärung, bestenfalls der Verschleierung des Umstandes, dass der E-Impfpass rechtlich verbindlich kommt und daran kein Weg mehr vorbeiführt. Es ist eine Spitzfindigkeit, über den exakten Tag zu streiten, wann die technische Ausführung funktioniert. Dass sie zu funktionieren hat, wurde mit 30. September rechtskräftig angeordnet – dies als Fake News zu bezeichnen, mögen einzelne, namentlich unbekannte APA-Redakteure vielleicht „witzig“ finden, es bildet die Realität aber nicht vollständig ab.

Sehr spannend ist auch der Teil des Faktenchecks, wo die APA dementiert, dass die WHO Zugriff auf die Impfdaten der Österreicher habe: Hier habe die WHO ja nur Zugriff auf die gesamten Impfzahlen und nicht auf die Daten einzelner Personen. Begründet wird dies wie folgt:

Die Verarbeitung der Daten sei demnach „auf nationale Belange beschränkt“. Lediglich Durchimpfungsraten würden an die WHO übermittelt, jedoch ohne die Möglichkeit der Rückführung auf einzelne Personen. Die Übermittlung dieser Zahlen erfolgt laut Ministerium nicht auf Basis des GTelG 2012, sondern „auf Grundlage internationaler Verpflichtungen“.

Wenn Österreich bei der Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten „internationalen Verpflichtungen“ folgt, dann dient man ebendiesen – und nicht den Interessen der österreichischen Bevölkerung, die zu dieser Aufgabe nationaler Souveränität auch niemals befragt wurde.

Ebenso bestätigt wurde durch den „Faktencheck“, dass eine Abmeldung vom Impfpass nicht möglich ist. Es handelt sich also um einen staatlich angeordneten Zwang. Möglich ist natürlich eine Anfrage nach Datenschutzgesetz, was die entsprechende Behörde bereits an Daten über den anfragenden Bürger gespeichert hat. Über die Möglichkeiten informierten die von Report24 interviewten Experten auf der Pressekonferenz:

Über die gesamte Problematik des E-Impfpasses informierte Rechtsanwalt Dr. Brunner sehr kompakt:

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