Wenn man Reichsbürger einsperrt, weil sie sich den Anschein einer legitimierten Parallelgerichtsbarkeit geben, sollte man gut überlegen, welche Außenwirkung das dreitägige Gerichtsspektakel unter der Führung der ehemaligen Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, entwickelt. Drei Tage lang durften die „üblichen Verdächtigen“ der linken Schickeria, begleitet von ihrem publizistischen Zentralorgan „derStandard“ selbstgerecht und selbstgefällig Hass und Häme über die FPÖ ausspucken, wirre NS-Vergleiche anstellen und letztendlich ein Urteil fällen. Ungewohnt, aber nicht minder befremdlich war, dass ausnahmsweise eine Gegenrede erlaubt war.
Der Schauprozess im Wiener Odeon Theater ist offiziell „Kunst“, eine Art des Theaters, das der Schweizer Regisseur Milo Rau viele Jahre nach den Gerichts-Realityshows im deutschen Privatfernsehen erfunden haben will. Im Rahmen dieser Kunst ist natürlich abseits juristischer Sanktionsmöglichkeiten viel mehr sagbar, als außerhalb dieser Schutzmauern. Da kann man der FPÖ blindlings Nazi-Nähe oder Fortführung einer Tradition unterstellen – ohne mit einem Wort zu erwähnen, wie viele ehemaligen Nazis nach dem Weltkrieg beispielsweise bei ÖVP, SPÖ und auch Grünen untergekommen sind. Die Sozialisten hoben speziell unter Kreisky ehemalige NS-Größen sogar in hohe Regierungsämter. Aber für die Linken ist es fast hundert Jahre danach immer noch in Ordnung, in einer abstoßenden Selbstgerechtigkeit einzig und alleine auf die FPÖ loszugehen. Die „Anklage“ fußte auf folgenden real existierenden Gesetzen:
In drei Sitzungen befragt die Anklage das Verhältnis von Art. 9 Z 2 StV Wien und § 1 PartG und stellt es in Verbindung zur Vergangenheit und Gegenwart der FPÖ sowie der allgemeinen Radikalisierung der Gesellschaft.
Art. 9 Z 2 Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich (Verfassungsbestimmung):
„Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind.“
§ 1 Parteiengesetz (Verfassungsbestimmung):
„(1) Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich (Art. 1 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930).
(2) Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesminister für Inneres hinterlegt ist.“
Dieser Schauprozess ist der Zweite in einer Reihe, die anlässlich der Wiener Festwochen abgespult wird. Beim ersten Durchgang sprachen sich die Täter der Corona-Zeit selbst frei. Sie hätten alles richtig gemacht, möglicherweise wären die Maßnahmen aber nicht hart und konsequent genug gewesen, so das Resultat der ersten Sitzung. Vom 7. bis 9. Juni überlegte man nun, ob man die FPÖ analog zur AfD in Deutschland noch viel massiver entmenschlichen und attackieren sollte, sie aus dem demokratischen Prozess ausschließen müsse und ihr die Parteienförderung streichen solle. Für echte Demokraten ein unsäglicher und untragbarer Vorgang – für die heimische Linke aber kein Problem.
Vor Ort zeigte sich eine Aneinanderreihung von Theaterreden, teilweise gelungen, teilweise sehr laienhaft vorgetragen. Die linke Schickeria – die üblichen Empfänger üppiger Steuergelder – gaben sich das Mikrofon in die Hand und ließen Hass und Häme über die FPÖ aus – und dabei nicht nur über jene der Gründungszeit, sondern bis heute – wo auch aktiv gefordert wurde, Herbert Kickl vor Gericht zu stellen. Dabei wurde jedes bereits widerlegte Stereotyp verwendet und niemand scheute sich vor der aktiven Verbreitung der Unwahrheit. So wurde öffentlich – trotz aller rechtsgültigen gerichtlichen Entscheidungen – geäußert, in der Studentenverbindung des niederösterreichischen FP-Chefs Udo Landbauer würde man antisemitische Lieder singen. Und Kickl warf man wieder einmal faktenfremd Putin-Nähe sowie die Hausdurchsuchung beim Inlandsgeheimdienst vor, obwohl diese nur zufällig in seine Amtszeit fiel und zuvor schon in einem ÖVP-Innenministerium ausgearbeitet wurde.
Für die Linke in Österreich, die mit sprudelnden Fördergeldern der öffentlichen Hand königlich finanziert ist, gilt: Keine Lüge ist zu dreist, man muss sie nur oft genug wiederholen, irgendwas bleibt schon hängen. Und so zeigt sich auch hier, dass an einem echten Dialog und Wettbewerb zwischen politischen Ideen niemand interessiert ist. Umso mehr schmerzte es, dass sich Ariel Muzikant süffisant als harter FPÖ-Gegner gebärden konnte und ihn niemand fragte, weshalb Israel und die Juden sehr wohl in religiöser Tradition und völkischem Denken verhaftet sein dürfen – bei der FPÖ aber jeder Gedanke in diese Richtung zu verdammen wäre. Diese und viele weitere Entgegnungen lagen mehr als auf der Hand – doch die Scheinverteidigung durch die beiden ehemaligen AfDler Petry und Pretzell lieferte viel zu wenig echte Substanz.
Muzikant bemühte auch seine alte juristische Auseinandersetzung mit Jörg Haider, der ihm damals mit dem saloppen Spruch, „Ich verstehe überhaupt nicht, wie jemand, der so viel Dreck am Stecken hat, Ariel heißen kann“, den Fehdehandschuh ins Gesicht donnerte. Muzikant konnte diese Aussage übrigens nicht einmal mehr fehlerfrei vortragen – und ein neutraler, nicht ideologisch verhetzter Zuseher mochte sich fragen, worin hier damals eigentlich der behauptete Antisemitismus gelegen haben solle. Vielmehr erhielt man den Eindruck der maximalen Humorlosigkeit und Empörungsbewirtschaftung, welche die Linke weltweit auszeichnet.
Von linker Seite ist diese an Reichsbürger erinnernde Farce klug inszeniert. Reichsbürger möchten bekanntlich eine Paralleljustiz aufbauen, sie lehnen die Legitimität und somit die Gesetze und Organe der Republik Österreich ab. Das ist im Grunde genommen auch die Basis des Schauprozesses, wo die „Freie Republik Wien“ über die FPÖ urteilt. Mit dem Unterschied, dass führende Reichsbürger wegen Hochverrat 10 Jahre in Haft sitzen, während die linke Seite sehr ähnliche Umtriebe mit Finanzierung der öffentlichen Hand unbehelligt zelebrieren darf. Unter dem Kunst-Deckmäntelchen, aber der Mitwirkung einer ehemals mächtigen, echten österreichischen Richterin, wurden Wahrheit und Fiktion vermischt und wahre Hasstiraden abgelassen.
Am meisten Gift und Galle spuckte wohl der Anti-FPÖ-Aktivist und Autor Hans Henning Scharsach, der durch und durch von Hass auf Andersdenkende getrieben zu sein scheint – und auch auf einfache sachliche Rückfragen durch die Scheinverteidigung keine sinnvolle Antwort fand. Besonders bösartig gebärdete sich auch „Chefankläger“ Univ.-Prof. Dr. Alfred Noll, der keine Sekunde lang den Eindruck vermissen ließ, eine massive persönliche Verachtung gegenüber der FPÖ zu hegen und zu pflegen. Noll war für kurze Zeit auch Abgeordneter zum Nationalrat für die linksgrüne Liste Pilz.
Auf X (ehemals Twitter) wurde Robert Willacker, einer der engsten Politberater Manfred Haimbuchners (FPÖ), für seinen Auftritt bei dem Schauprozess massiv gefeiert. Diese Rede ist auch äußerst hörenswert (siehe unten) und wird durch die gespenstische Kulisse an Wirkung verstärkt. Denn eigentlich müsste man seitens der anwesenden Extrem-Marxisten Zwischenrufe erwarten. Doch diese gab es für keine Seite, weder Beifall für Links noch Abwertung für Rechts. Es war nahezu durchgehend gespenstisch ruhig, als wäre das Auditorium mit Puppen oder Zombies besetzt. Diese Art von Publikum hätte wohl auch eine Todesstrafe mit stoischer Ruhe hingenommen – und den Zuseher beschleicht das Gefühl, dass das genau so beabsichtigt ist.
Allerdings muss man die Frage stellen, weshalb vier Personen aus dem eher liberal-konservativen Lager ein linksextremes Spektakel dieser Art mit ihrer Anwesenheit legitimieren. Die Auftritte von Christoph Pöchinger, Robert Willacker, Frauke Petry und Marcus Pretzell wirkten nicht minder einstudiert, waren nicht lebendig vorgetragen, sondern wie Teile eines Theaterstücks und erweckten somit den Eindruck, mit der Regie sehr genau abgesprochen gewesen zu sein. Auf der einen Seite wäre es zwar gut, endlich die Gräben zu den Linken zu überwinden und in einen echten Dialog zu kommen – aber sind vom Blatt vorgetragene Theaterreden in einem Saal, in dem man vor gruseliger Totenstille eine Nadel hätte fallen hören, wirklich sachdienlich? Viele aktive und ehemalige Politiker der FPÖ haben abgesagt, als Begründung wurde verlesen, dass das Vertrauen in dieses Format fehlen würde, eine ehrliche Auseinandersetzung zu ermöglichen. Das ist letztendlich auch die Wahrheit. Am dritten Tag hätte auch noch der ebenso sehr liberale Ex-Lebensmensch von Jörg Haider, Stefan Petzner auftreten sollen – der wohl kurzfristig absagte und von Ursula Stenzel vertreten wurde. Einzig ihr Auftritt wirkte spontan und nicht inszeniert.
Wenn schon am ersten Tag von Marcus Pretzell scheinbar protestierend vorgetragen wird, dass das Ergebnis des Prozesses bereits feststünde, weil man ihm laut Drehbuch als unterlegene Partei am letzten Tag noch zehn Minuten Redezeit einräumt, dann wäre dies in einer echten Auseinandersetzung natürlich empörend. Dann wäre zumindest hier der richtige Zeitpunkt für Emotionen im Publikum gekommen. Doch auch hier – Totenstille. Es ist ein Schauspiel, in dem jeder einen Platz hat, jeder seinen Platz akzeptiert – und auch diejenigen, die letztendlich in massiver, selbstgefälliger Hybris der Linken verurteilt werden sollen, fügen sich ab der ersten Minute, als würden sie dieses Schicksal verdienen. Zudem ist anzunehmen, dass jeder Mitwirkende seine Gage erhalten hat und dementsprechend der Produktion auch inhaltlich verpflichtet war. Das gilt es zu hinterfragen – und deshalb muss man die Teilnahme der genannten Liberal-Konservativen äußerst kritisch sehen.
Das „Urteil“ am Ende der Posse fiel dennoch etwas unerwartet aus. Zwar befanden die „Geschworenen“, welche sich offenbar aus der linken Kulturschickeria eng verbundenen Personen zusammensetzten, dass die FPÖ demokratiegefährdend wäre – doch Richterin Helige stellte fest, dass der FPÖ die Parteienförderung auch weiterhin zustehen würde. Wie gnädig – doch immerhin konnte drei Tage lang eine bitterböse Giftsuppe gekocht und abgelassen werden, ohne dass irgendeine Aussage davon vor einem echten Gericht mit realistischen Erfolgschancen justiziabel wäre.
Sie können bei Interesse und sehr viel Zeit und Geduld das gesamte Spektakel hier nachsehen:
Tag 1 Eröffnungssitzung
Tag 2 Beweisverfahren 1 und 2
Tag 3 Beweisverfahren 3, Schlusssitzung, Urteilsverkündung
Übrigens: Online wurde das Theaterstück kaum rezipiert. Der Standard Liveticker hat über die gesamten drei Tage hinweg aktuell gerade einmal 244 Kommentare. Das mag dem allgemeinen Bedeutungsverlust des Standard geschuldet sein – ist aber insgesamt eine fulminante Niederlage. Die aktuellen „Likes“ auf YouTube verteilen sich auf Tag 1 (22 Likes), Tag 2 (61 Likes) und Tag 3 (10 Likes). Stellt man die Zustimmung und das Interesse den Kosten gegenüber, dürfte man ein langes Gesicht bekommen.