87 Prozent Ausländer bei Haftbefehlen – Bürgergeld bleibt ungeprüft

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Fast 148.000 Menschen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland mit nicht vollstrecktem Haftbefehl gesucht. Nur 13 Prozent von ihnen waren deutsche Staatsbürger, während 87 Prozent auf ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose und Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit entfielen. Gleichzeitig weiß die Bundesregierung bis heute nicht, wie viele der Gesuchten Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung kassieren – obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist.

Die Zahlen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD sind wohl mehr als deutlich. Zum Stichtag 1. Juli 2025 waren 147.995 Personen mit nicht vollstreckten Haftbefehlen im gemeinsamen Fahndungssystem INPOL-Z erfasst. Davon waren gerade einmal 19.257 beziehungsweise 13 Prozent deutsche Staatsbürger. Die übrigen 128.738 Personen beziehungsweise 87 Prozent hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit oder waren als staatenlos beziehungsweise mit unbekannter Staatsangehörigkeit registriert. Nach den Deutschen folgten Rumänen mit 16.281 Personen und Polen mit 12.828. Danach kamen Georgier mit 7.343, Türken mit 6.382, Bulgaren mit 5.317, Algerier mit 4.200, Albaner mit 4.124, Ukrainer mit 3.726 und Moldauer mit 3.574. Das ergibt eine geradezu erdrückende Dominanz von Personen ohne deutschen Pass.

An der Größenordnung hat sich auch 2026 nichts geändert. Zum 1. Juli dieses Jahres waren 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen registriert. Weil gegen einzelne Personen mehrere Haftbefehle bestehen können, verteilen sich diese auf 148.311 Gesuchte. 146.607 Fahndungen betrafen die Strafvollstreckung, weitere 24.014 standen mit Straftaten in Verbindung. Eine aktuelle Aufschlüsselung dieser 148.311 Personen nach Staatsangehörigkeit enthält die Antwort der Bundesregierung allerdings nicht. Besonders interessant ist, dass beinahe 30 Prozent aller offenen Haftbefehle seit bereits mehr als 500 Tagen bestanden.

Die Bundesregierung erklärt das so: „Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dienen dazu, deren Wiedereinreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu verhindern und bleiben bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv. Dies verzerrt die Übersicht hinsichtlich der Erledigungsdauer insbesondere bei langen offenen Haftbefehlen. Daher ist es nicht möglich, valide Aussagen zur durchschnittlichen tatsächlichen Fahndungsdauer bei offenen Haftbefehlen zu treffen. Auf die Angabe eines statistischen, nach oben verzerrtem Mittelwert wird daher verzichtet.“

Haftbefehl – und das Jobcenter weiß von nichts

Report24 berichtete bereits im April 2025 über den absurden Zustand: Ein Haftbefehl führt nicht automatisch zum Verlust des Bürgergeldes. Allein seine Ausstellung beendet den Leistungsanspruch nicht. Noch erstaunlicher ist allerdings, dass zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften, Jobcentern und Sozialämtern kein regelmäßiger Datenabgleich über Personen mit offenen Haftbefehlen stattfindet. Die Bundesregierung erklärte damals ausdrücklich, ein solcher regelmäßiger Abgleich sei „nicht vorgesehen“. Dabei könnte man allerdings mit Hilfe eines solchen Abgleichs unter Umständen einige dieser offenen Haftbefehle vollstrecken.

Union lehnte den Stopp ab – jetzt fordert sie ihn selbst

Eine politische Initiative gab es längst. Die AfD hatte im Oktober 2025 beantragt, Personen mit bestimmten nationalen Haftbefehlen vom Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen auszuschließen und den Datenaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Sozialbehörden zu verbessern. Am 5. März 2026 lehnte der Bundestag diesen Antrag ab. Für die Ablehnung stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke.

Nur wenige Monate später fordert die Union plötzlich selbst Konsequenzen. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) griff Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) Ende August scharf an, weil die schwarz-rote Koalition den Leistungsbezug polizeilich Gesuchter eigentlich beenden wollte, der angekündigte Aktionsplan aber weiter fehlt. Die Jobcenter verfügen laut aktuellem Bericht häufig gar nicht über die Information, dass gegen einen Leistungsempfänger ein Haftbefehl besteht. Nun soll eben dieser Datenaustausch ermöglicht werden, der jahrelang nicht vorgesehen war.

Mehr noch zeigt dies auf, wie die deutsche Realpolitik mittlerweile funktioniert. Die AfD fordert die Behebung eines Missstandes ein, entsprechende Gesetzesvorschläge prallen an der Brandmauer ab – und Monate später, wenn der öffentliche Druck wächst, bringt die Union selbst einen solchen Antrag ein. Doch bis eine entsprechende gesetzliche Regelung endlich umgesetzt wird, werden wohl noch weiter Bürgergeld-Zahlungen an gesuchte Straftäter fließen.

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