Tod nach Impfung: War Mama nur 1.305,50 Euro Entschädigung wert?

Symbolbild: freepik @demanna

Die Impfung ist sicher. Der Nutzen ist größer als das Risiko. Wir müssen alle impfen, am besten schon Neugeborene. So hallt es tagein-tagaus aus allen Sendeanlagen der Systemmedien, die fürstlich alimentierten Printmedien schließen sich an. Bedauerlicherweise gab es auch ein paar „Einzelfälle“, Menschen die vor der Impfung kerngesund waren und danach das Leben lang verkrüppelt. Oder tot, wie die 49-jährige Krankenschwester aus dem Waldviertel. Kollateralschäden des seligmachenden Impfheils. Nun zahlt das Sozialministerium für den angerichteten Schaden: Pauschal 1.305,50 Euro pro Fall. Ein Hohn.

Im April richteten sich die Rechtsanwälte für Grundrechte (afa-zone.at) mit einem offenen Schreiben an die Ärztekammer (Report24 berichtete). Ein wesentlicher Teil des Schreibens betraf die Haftungsfrage. „Wer bezahlt für Schäden?“ Die Impfstoffhersteller haben sich durch möglicherweise illegale aber immerhin gegenständlich existente Verträge mit den Regierenden aus dem Spiel genommen. Sie müssen nicht zahlen. In Österreich hat sich der Staat nun dazu entschieden in seiner Großmütigkeit 1.305,50 Euro für Impfschäden zu bezahlen. Pauschal. Der Kurier wies darauf hin, dass es darüber hinaus eventuelle Versehrten- und Witwenrenten zu beantragen gibt. Sollen darüber hinaus Forderungen bestehen, kann ja geklagt werden. Die Rechtsanwälte für Grundrechte befürchten, dass dies letztendlich die impfenden Ärzte treffen könnte – und zwar im Privatvermögen, denn die Haftpflichtversicherer sind aus der Nummer ebenso draußen.

Zensurinstitute „Faktenchecker“ leugnen bis heute Zusammenhänge

Interessant ist, dass über die Hintertür der Berichterstattung über diese Schadenersatzzahlungen nun erstmals auch im Mainstream zugegeben wird, dass es diese Impftoten und Impfschäden überhaupt gibt. Bis heute ist die klar widerlegte Lüge bei Faktencheckern unverändert nachzulesen, dass es „Keine Hinweise auf Todesfälle durch Corona-Impfungen gibt“: DW.com Faktencheck. Ähnliche „Faktenchecks“ gibt es auf zahlreichen einschlägigen Plattformen wie dem von George Soros teilfinanzierten „Correctiv“. Von Korrekturen oder Richtigstellungen nachdem selbst nationale Behörden kausale Zusammenhänge zugegeben haben, ist nichts bekannt. Man wähnt sich dort im Besitz der alleinigen göttlichen Wahrheit und nimmt sich das Recht heraus, über die eigentlich per Verfassung oder Grundgesetz verbotene Zensur anderer Meinungen zu entscheiden.

In Österreich sechzehn mal Impfschadens-Entschädigung

Einerseits war es beachtlich, dass das Systemmedium „Salzburger Nachrichten“ sich zu einem ganzseitigen Bericht unter dem Titel „Entschädigung für 16 Impfopfer“ entschloss. Doch das lesen in der Printform nur wenige Menschen. Online hätte ein solcher Artikel großes Potenzial, wird aber hinter der sogenannten Paywall kostenpflichtig versteckt. Dies reduziert die Leserscharen aber auch die Motivation zum Weiterleiten beträchtlich. Dabei erfährt man in dem Artikel erstaunliche Dinge:

  • Die Betroffenen müssen kein Verschulden nachweisen, zeitlicher Zusammenhang mit der Impfung genügt
  • Unter den Fällen war die 49-jährige Krankenschwester aus dem Weinviertel, die nach einer AstraZeneca Impfung an einer Hirnthrombose verstarb
  • In einem Fall musste einem Betroffenen das Bein amputiert werden
  • In einem Fall habe sich nach einer Biontech/Pfizer Impfung ein Blutgerinnsel im Hirn gebildet
  • Eine Frau ist aufgrund einer Beckenvenenthrombose seit drei Monaten arbeitsunfähig
  • Hinterbliebene erhalten Sterbegeld, Witwen- und Waisenrenten
  • Verkrüppelte die arbeitsunfähig bleiben, erhalten eine Versehrtenrente

„Zahlungseifer“ der Republik überraschend

Dabei wären die Zahlungen der Republik – wenn auch finanziell niedrig – überraschend. Entschädigungen nach dem Impfschadensgesetz galten bislang als totes Recht, sie wurden so gut wie nie benötigt. Dass die Republik nun freiwillig bezahlt – und dies relativ rasch – weist durchaus auf eine reale Problematik hin. In den Jahren 2008 bis 2017 habe es bei 8,2 Millionen verabreichten Impfungen insgesamt 13 Fälle von Entschädigungen nach dem Impfschadensgesetz gegeben. Dabei verwendete, offenbar problematische Pocken- und Tuberkuloseimpfstoffe wurden in Folge nicht mehr verwendet. Setzt man das in Relation mit den Corona-Impfschäden, die in nur wenigen Monaten auftraten, kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus.

Summen viel zu gering

Die in den Salzburger Nachrichten zitierten Anwälte kommen jedenfalls zum Schluss, dass die Zahlungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein wären. Die Entschädigungen wären sehr gering. Weitere Produkthaftungsklagen gegen Impfstoffhersteller sehen die Anwälte als schwierig und teuer an – ohne Rechtsschutzversicherung als unmöglich. Offenbar waren sie nicht darüber informiert, dass die Hersteller wie oben erwähnt ohnehin vertraglich nicht zur Rechenschaft zu ziehen sind – man also zunächst also gegen die Gültigkeit dieser Verträge klagen müsste.

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