Am 13. August soll sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.
Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.
Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.
Überwachung, Manipulation und Täuschung
Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.
Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.
Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“
Scharfe Kritik auch aus der AfD
Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:
„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.
Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.
Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“
Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.
„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.
Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.
Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.
Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.
Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“






