Mehr als 80 Prozent der Asylforderer aus Algerien, Marokko und Tunesien wurden in der Schweiz mindestens einer Straftat beschuldigt. Gleichzeitig lehnen die Behörden 99 Prozent ihrer Asylanträge ab. Trotzdem bleiben die Schweizer Asylzentren für die Nordafrikaner eine offene Tür – mitsamt Unterkunft, Verpflegung und genügend Zeit, um unterzutauchen oder die Abschiebung zu behindern.
Eingeschlagene Autoscheiben, Ladendiebstähle, Einbrüche, sexuelle Übergriffe und Zwischenfälle in Asylunterkünften beschäftigen die Schweizer Behörden seit Jahren. Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration liefert nun die Zahlen zu jenen Nordafrikanern, die dabei besonders häufig auftauchen. Demnach wurden im Jahr 2024 satte 80,5 Prozent der Asylforderer aus Algerien, Marokko und Tunesien während ihres Verfahrens oder nach dessen Ablehnung mindestens einer Straftat beschuldigt. Bei Antragstellern aus allen anderen Herkunftsstaaten lag der Anteil bei 12,3 Prozent. Die Maghreb-Asylforderer gerieten damit mehr als sechseinhalbmal häufiger unter Tatverdacht.
Bei Schweizern lag die Beschuldigtenquote hingegen bei 0,6 Prozent, bei dauerhaft im Land lebenden Ausländern bei einem Prozent und bei ukrainischen Asylanten bei 1,9 Prozent. SEM-Sprecher Daniel Bach benennt die Problemgruppe ausdrücklich: „Junge Männer aus dem Maghreb sind hauptsächlich für die Zwischenfälle in Bundesasylzentren verantwortlich.“ Auch die meisten Straftaten, die Asylforderern zugerechnet werden, gehen nach seinen Angaben auf ihr Konto. Dabei wird praktisch kein Antrag aus den drei nordafrikanischen Ländern genehmigt: 99 Prozent der Schutzgesuche werden abgelehnt.
Für viele junge Nordafrikaner ist der Asylantrag ohnehin nur ein Mittel, um möglichst lange in Europa zu bleiben. Der Maghreb-Experte Beat Stauffer erklärte gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF, dass sie während des Verfahrens Kontakte knüpfen, nach Schwarzarbeit suchen oder andere Wege für einen weiteren Aufenthalt finden wollen. Die passenden Strategien verbreiten Influencer über soziale Netzwerke. Zunehmend schicken Familien sogar ihre minderjährigen Kinder nach Europa, weil diese zunächst bessere Aussichten auf einen längeren Aufenthalt besitzen. Von ihnen wird gleichzeitig erwartet, möglichst rasch Geld nach Hause zu schicken. Mit der ursprünglichen Idee des Asylrechts hat dieses Geschäftsmodell nichts mehr zu tun.
Aus 24 Stunden werden 22 Tage
Seit November 2023 versucht die Schweiz, aussichtslose Schutzgesuche über sogenannte „24-Stunden-Verfahren“ schneller zu erledigen. Das Staatssekretariat für Migration startete zunächst ein Pilotprojekt in Zürich, bevor der sozialdemokratische Justizminister Beat Jans das Modell auf das gesamte Land ausweiten ließ. Asylforderer aus Staaten mit besonders niedrigen Anerkennungsquoten sollten rasch einen ablehnenden Bescheid erhalten und die Schweiz wieder verlassen. Aus dem versprochenen Schnellverfahren wurde allerdings ein weiteres Beispiel dafür, wie weit politische Ankündigungen und tatsächliche Abschiebungen auseinanderliegen.
Bereits im Juni 2025 räumte das Staatssekretariat für Migration ein, dass die „24-Stunden-Verfahren“ durchschnittlich 22 Tage dauern. Rund 90 Prozent der Betroffenen besitzen keine Ausweispapiere, hinzu kommen gesetzliche Fristen und aufwendige Identitätsprüfungen. Einfache Diebstähle reichen zudem häufig nicht aus, um Verdächtige in Untersuchungshaft zu nehmen. Wiederholungstäter können dadurch über Kantonsgrenzen hinweg weiterziehen, während Polizei und Staatsanwaltschaften mit verschiedenen Zuständigkeiten, umfangreichen Ermittlungsakten und untergetauchten Beschuldigten kämpfen. Jans versprach 24 Stunden. Tatsächlich beschäftigen einzelne Fälle den Staatsapparat über Wochen.
Viele Antragsteller verweigern außerdem ihre Fingerabdrücke, lassen behördliche Termine verstreichen oder verschwinden, bevor ihre Identität festgestellt werden kann. Die Behörden schreiben solche Gesuche inzwischen formlos ab. Das beendet zwar das Verfahren auf dem Papier, beantwortet aber noch lange nicht die Frage, wo sich die betreffenden Personen anschließend aufhalten. Bund und Kantone setzen deshalb auf eine gemeinsame Taskforce gegen Intensivtäter, strengere Regeln bei der Administrativhaft und eine Vereinbarung mit Marokko, die abgelehnte Antragsteller schneller identifizieren soll. Das grundlegende Problem bleibt bestehen: Ohne festgestellte Identität und vollzogene Abschiebung ist selbst ein negativer Asylbescheid wenig mehr als ein Stück Papier.
Schon im November 2025 kündigten Bund, Kantone und Gemeinden zudem an, ein vorgelagertes Verfahren für Personen ohne Aussicht auf Asyl zu prüfen. Damit sollen Antragsteller frühzeitig aussortiert und die Unterkünfte entlastet werden. Auch schnellere Wegweisungen und schärfere Maßnahmen gegen kriminelle Intensivtäter standen damals bereits auf der politischen Tagesordnung. Seither liegen zwischen angekündigter Härte und tatsächlicher Rückführung weiterhin dieselben Hindernisse: fehlende Papiere, verweigerte Fingerabdrücke, langwierige Verfahren und Antragsteller, die vor ihrer Abschiebung einfach untertauchen.
Vier von fünf Maghreb-Asylforderern geraten unter Tatverdacht, 99 Prozent erhalten keinen Schutzstatus – und trotzdem finanziert die Schweiz weiterhin ihre Verfahren, Unterbringung und Verpflegung. Die Folgen landen bei der Bevölkerung: aufgebrochene Autos, geplünderte Geschäfte, bestohlene Bürger, vergewaltigte Frauen und eine Polizei, die immer wieder denselben Personen hinterherläuft. Die eidgenössische Asylpolitik produziert damit vor allem eines: reichlich Arbeit für die Behörden und noch mehr Kosten für die Schweizer Steuerzahler.
