RKI-Protokolle: Multipolar setzt Klageweg fort, RKI-Anwälte versuchten Ablenkungstricks

Paul Schreyer vor den RKI-Protokollen, Bild: Screenshot aus YouTube

In einem umfangreichen Artikel auf Multipolar zeigte Paul Schreyer in Kooperation mit Prof. Homburg, wie eine vernünftige Aufklärung Schritt für Schritt auszusehen hat. Darin informiert das Magazin darüber, dass man sich weiterhin am normalen Rechtsweg darum bemühen wird, die RKI-Protokolle hochoffiziell auch ungeschwärzt zu erlangen. Die Anwälte des RKI versuchten, was Kritiker befürchteten: Man wollte die Klage als unnötig framen, da die Unterlagen ja schon per Leak vorliegen würden. Die Sorge der Hintermänner vor einem Verwaltungsgerichtsurteil ist seit 2020 offenkundig.

Wenn sich die Anwälte des RKI auf einen Leak, also genaugenommen die Straftat des Geheimnisverrats, in einer für die Gegenseite scheinbar positiven Art und Weise beziehen, ist genau das Feuer am Dach, das Kritiker seit der Pressekonferenz am 23. Juli befürchteten. Der Leak könnte eine seitens noch unklarer Interessengruppen gewollte Offenlegung gewesen sein, die mehrere Zwecke erfüllt: Die Aufklärung unter anderem durch die vielen verschiedenen Versionen und Manipulationen zu verwirren und die Fortführung der Klage, aus welcher gerichtsfeste, belastbare Unterlagen resultieren, zu verhindern.

Nun veröffentlichte Multipolar einen umfangreichen und gewohnt lesenswerten Artikel („RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen„), in dem Paul Schreyer gemeinsam mit Prof. Stefan Homburg zum Stand der Dinge Stellung nimmt. Nachdem die Gruppe „Velazquez“, Barucker und Homburg zunächst einen Alleingang unternommen hatte und Paul Schreyer und Multipolar außer vorließen, scheint sich nun zumindest Professor Homburg im Nachgang um eine ordentliche Zusammenarbeit zu bemühen. Zunächst hatte irritiert, dass „Velazquez“ öffentlich den Eindruck vermittelte, dass erst durch „ihre Arbeit“ jetzt endlich Aufarbeitung möglich wäre und Multipolar sich das Geld und die Zeit für Gerichtsprozesse sparen könne. Die Authentizität der Leaks dürfte nicht hinterfragt werden.

Protokolle RKI-intern vielfach manipuliert

Tatsächlich stellte sich in den Tagen nach dem Leak heraus, dass zahlreiche Protokolle mehrfach geändert wurden – teilweise bis ins Jahr 2024 hinein. Diese Änderungen dürften nach heutigem Kenntnisstand im RKI erfolgt sein, man kann davon ausgehen, dass teilweise ideologische Gründe, möglicherweise auch Vertuschungsabsicht dahinterstehen. (Zitat: „Im RKI-Protokoll vom 25. März 2020 wurde also ein Satz, der die Lockdownpolitik infrage stellte, vor der Herausgabe im Gerichtsverfahren entfernt.“, Report24 hat mittlerweile über zwei solche Fälle berichtet: Weiteres RKI-Protokoll weist Manipulationen auf: kritische Meinungen intern zensiert, Erste Beweise: RKI-Protokolle wurden innerhalb des RKI vor Freigabe abgeändert).

Im Multipolar-Artikel wird nun auch endlich durch Homburg öffentlich anerkannt, dass Fragen zur Authentizität der Dokumente legitim sind: „Freilich wurden schon kurz nach der Pressekonferenz zum RKI-Leak berechtigte Fragen nach der Authentizität des Materials laut, die in diesem Artikel ebenfalls thematisiert werden sollen.“ Hätte man auf erste Fragen nicht mit Stutenbissigkeit und Blockier-Aktionen auf Sozialen Medien, sondern ruhig und sachlich geantwortet, hätten sich viele Streitigkeiten nicht zum heutigen Stand aufschaukeln müssen.

Leak von Geheimdiensten angestoßen?

Dass die Aufklärer Homburg, Barucker und ihre umstrittene Frontfrau „Velazquez“ nicht ernsthaft in Erwägung ziehen, hier von Geheimdiensten oder anderen Interessen wie dem viel zitierten „Deep State“ manipuliert und instrumentalisiert zu werden, ist höchst merkwürdig. Für ein Drehbuch einer absichtlichen Datenherausgabe – um in der Folge in der Öffentlichkeit ein Drehbuch abzuspielen – gibt es einige Anhaltspunkte.

Homburg erklärt seine gegenteiligen Überlegungen hierzu wie folgt:

Es ist wenig wahrscheinlich, dass ein amtierender Minister die Herausgabe von Material lanciert, das ihn selbst derart schwer belastet. Ebenso unplausibel erscheint, dass die zur Politik loyalen RKI-Präsidenten Lothar Wieler und Lars Schaade das Leak billigten oder gar veranlassten; denn auch ihre Rolle gerät durch die Protokolle immer stärker ins Zwielicht.

Wem nutzt die Herausgabe zu diesem Zeitpunkt?

Durch die freiwillige Herausgabe durch das RKI und den darauffolgenden umfangreicheren Leak werden verschiedene Akteure der Pandemie theoretisch schwer belastet. Theoretisch deshalb, weil auch der Mainstream reagieren müsste – was aber nicht passiert. Seitens der Massenmedien wird beschwichtigt, Rufe nach Rücktritten gibt es von Chefredakteuren oder Politkommentatoren nicht. Im Gegenteil, man versucht die Dokumente dahingehend zu framen, dass es „keinen Skandal“ gäbe und die Unterlagen beweisen würden, dass man während der „Pandemie“ alles richtig gemacht habe.

Gut sichtbar ist seit 2020 ein roter Faden, dass man kein Interesse daran hat, dass die vollständigen und nicht redigierten Protokolle an die Öffentlichkeit gelangen. Nachdem dies offenbar nicht mehr zu verhindern war, scheint man verzweifelt zu versuchen, die gerichtliche Verwertbarkeit, aber auch die mediale Belastbarkeit, zu untergraben. Hätte Multipolar die Klagebegehren eingestellt, hätte man nichts in der Hand, was vor Gericht Bestand hätte. Hätte ein solcher Leak beispielsweise in den USA stattgefunden, wären die Inhalte vor Gericht aufgrund der illegalen Beschaffung überhaupt nicht zu verwenden.

Für die überfällige Gerichtsentscheidung über die offizielle, ungeschwärzte Übergabe hatte der Leak jedenfalls etwas Gutes: Man kann die vorliegenden Versionen auf Punkt und Beistrich mit dem vergleichen, was letztendlich vom RKI herausgegeben wird. Für die weitere Verzögerung wäre auch diese Erklärung denkbar: Angenommen, die entschwärzten Protokolle wären vor der zu erwartenden Herausgabeanordnung nochmals manipuliert worden, dann muss man sie möglicherweise jetzt wieder „rückwärts manipulieren“ um sie an den Leak anzupassen – sonst würden sich neue rechtliche Fragen ergeben.

Anwälte des RKI versuchten wegen „Velazquez-Leak“ Klage abzudrehen

Sehr wesentlich in der Betrachtung der Zusammenhänge ist hierzu folgende Passage bei Multipolar:

Multipolar führt seine Klagen auf Freigabe aller Protokolle in ungeschwärzter Form weiter. Zuletzt erklärten die RKI-Anwälte gegenüber dem Gericht, die Papiere seien ja nun geleakt worden und verwiesen auf das entsprechende X-Posting von Aya Velazquez, die das Material veröffentlicht hatte.

Somit ist also exakt das eingetreten, was nüchterne Kritiker von Anfang an befürchtet hatten. Multipolar will sich aber mit so einer billigen Erklärung nicht geschlagen geben und erklärt, den ordentlichen Rechtsweg weiterzugehen:

Das Verhalten des RKI ist unwissenschaftlich, das seiner Anwälte unseriös – statt Transparenz und Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs wird im Verfahren getrickst und getäuscht. Eine Erledigung des Rechtsstreits tritt nicht durch den Verweis auf den Downloadlink einer dritten Partei ein.

Rechtsanwalt Christoph Partsch ggü. Multipolar

Dort erfährt man auch, dass die eigentlich für Ende Juli erwartete Urteilsverkündung auf unbestimmte Zeit vertagt wurde. Die Pressestelle des Gerichts wolle sich dazu nicht äußern.

Strategie, um Zerschlagung des RKI zu verhindern?

In den letzten Tagen wurden Pläne des Corona-Hardliners Lauterbach bekannt, dass er das RKI in mehrere Teile zerschlagen wolle. Dies könnte auch dazu dienen, die Untaten während der Corona-Zeit weiter zu verschleiern. Dabei soll eine neu zu schaffende Bundesbehörde noch enger mit der Politik zusammenarbeiten, als es das weisungsgebundene RKI während der vorgeblichen Pandemie demonstrierte. Das neue „Bundesinstitut für Prävention und Information in der Medizin (BIPAM)“ soll zwei Abteilungen des Robert Koch-Instituts inklusive 180 Mitarbeiter übernehmen; die Abteilung für nicht übertragbare Krankheiten und die Abteilung für künstliche Intelligenz.

Denkbar ist, dass es Interessengruppen gibt, welche der Aufspaltung des RKI kritisch gegenüberstehen. Somit müsste man Minister Lauterbach stoppen. Die hierzu ablaufenden Geschehen der Gegenwart passen perfekt: Ein Leak dokumentiert die Mitverantwortung des Ministers, FDP-Kubicki fordert seinen Rücktritt – er muss im entstehenden Wirbel zurücktreten und die Zerschlagung des RKI entfällt. Die generelle Intrigenkultur in der Politik darf zudem nicht unterschätzt werden – jemand wie Lauterbach hat sowohl in der eigenen Partei als auch extern viele Feinde.

Der Zeitablauf der Klagen, Leaks und Herausgaben

Eine Idee hätten wir für die AfD Fraktion im Bundestag: Wurde denn schon per Anfrage herausgefunden, welche Schäden der Brand im Rechenzentrum des RKI am 6.6.2024 hervorrief? Gingen dabei Daten aus der Corona-Zeit verloren?

Abschließend die aktuell bekannte Timeline der Leaks:

November 2020 – Multipolar klagt das RKI zur Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs

März 2021 – Das Verwaltungsgericht Berlin urteilt, dass das RKI die Namen der höherrangigen Mitglieder des RKI-Krisenstabes offenlegen muss.

Ende 2021 – Multipolar klagt das RKI auf Einsicht in die Protokolle auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes.

Februar 2023 – Das Verwaltungsgericht Berlin ermahnt das RKI zur Datenherausgabe und zur zügigen Vollendung der Bearbeitung – womit die Schwärzungen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Raue gemeint sind. Das Gericht hielt fest, dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgeben zu wollen.

April 2023 – Multipolar erhält stark geschwärzte Versionen der Protokolle. Gegen diese Schwärzungen reichte Multipolar bereits im Juli 2023 Klage ein. Multipolar vermutete, dass die Herausgabe deshalb erfolgte, um ein Urteil zu vermeiden, welches zur Herausgabe gezwungen und möglicherweise auch die zulässige Dimension der Schwärzungen festgelegt hätte.

18.3.2024 – Paul Schreyer berichtet in Multipolar über den Stand der Klage gegen das RKI und veröffentlicht die stark geschwärzten Versionen, die bis zu diesem Zeitpunkt übergeben wurden.

20.3.2024 – Multipolar veröffentlicht das Konvolut der bisher verfügbaren RKI-Dokumente, die den Zeitraum vom 6.1.2020 bis zum 30.4.2021 umfassen sollen. [Link zum Download]

Unsere Redaktion hatte ursprünglich geplant, mit der Veröffentlichung der Protokolle abzuwarten, bis ein Urteil des Gerichts vorliegt. Nachdem Anfang dieses Jahres jedoch der Gerichtstermin bekannt gegeben wurde, entschieden wir, die Publikation vorzuziehen. Wir hoffen, das Gericht entscheidet im Sinne größtmöglicher Transparenz, so dass bestenfalls im Mai die weniger bis gar nicht mehr geschwärzten Protokolle vorliegen – was als wesentlicher Schritt zur weiteren, überfälligen, Aufarbeitung der Coronakrise zu werten wäre.

https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2

Ebenso veröffentlicht wurden die Begründungen der Anwälte des RKI aus der Kanzlei Raue, wo Punkt für Punkt erklärt wurde, auf welcher Rechtsgrundlage die umfangreichen Schwärzungen jeweils erfolgt sind. [Link zum Download].

30.5.2024 – Das RKI veröffentlicht freiwillig die Krisenstabsprotokolle bis zum 30.4.2021 nahezu ohne Schwärzungen – mit Ausnahme von Personennamen und dem „Schutz“ einiger kooperierender Firmen. [Link zur Homepage].

6.6.2024 – Es kommt zu einem Brand im Serverraum des RKI. Das Ausmaß der Schäden und Datenverluste ist nicht bekannt.

4.7.2024 – Am Bitcoin-Spendenkonto der „unabhängigen Journalistin Aya Velazques“ gehen am 4. und 5. Juli 2024 zwei Zahlungen im (variablen) Gesamtwert von ungefähr 16.000 Euro ein. Beide Ursprungs-Wallets wurden wohl ausschließlich zu dem Zweck dieser Überweisung gegründet und zuvor und danach nicht benutzt.

23.7.2024 – Vertreter mancher freien Medien erfahren es 43 Minuten vor Beginn, einige ausgewählte Systemmedien schon früher: In Berlin findet in einem „schmucklosen Hinterzimmer“ eine Pressekonferenz statt, bei welcher das Vorliegen aller ungeschwärzten Protokolle und 10 GB Zusatzmaterial verkündet werden. Die Unterlagen werden der Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung gestellt.

Ende Juli 2024 – Das Gerichtsurteil zur offiziellen Herausgabe der Dokumente und damit ihrer Belastbarkeit und Gerichtsverwertbarkeit wurde erwartet – dann aber auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Gericht äußert sich dazu nicht.

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