Potsdam-Attentat auf AfD: T-Online darf Unwahrheiten bei Strafe nicht mehr verbreiten

Symbolbild: Linksradikale, gewaltbereite Extremisten, Antifa (C) Report24.news

Ein übles, linksextremes Attentat auf die AfD wurde am 10. Jänner durch die von George Soros und der deutschen Ampelregierung cofinanzierte Plattform „Correctiv“ begangen. Eine harmlose Zusammenkunft wurde zu einem „Geheimtreffen“ mit einem „Geheimplan“ umgedeutet, den Teilnehmern wurden Dinge in den Mund gelegt, die nie gesagt wurden. Correctiv ruderte zurück – abschreibende Medien kamen vor Gericht. T-Online und die verantwortliche Redakteurin mussten nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Es zeigt sich, dass die ungeprüfte Übernahme von Texten der linkstendenziösen Denunziationsplattform Correctiv für Medien sehr teuer werden kann. Diese Lehre sollte man generell aus dem Vorfall ziehen und niemals irgendwelche Äußerungen aus den Reihen der Antifa und ihren Kumpanen übernehmen.

Die Äußerungen, welche T-Online unter Berufung auf Correctiv verbreitete, beruhten nicht auf Tatsachenbehauptungen, sondern waren frei erfunden. Correctiv wurde von Globalisten installiert, um Zensuragenden voranzutreiben, welche der deutschen Regierung per Grundgesetz nicht erlaubt sind. Falschdarstellungen und Tatsachenverdrehungen zählen zum Kerngeschäft der Plattform. Geschäftsführer ist seit langem der früher für das heimliche Zentralorgan des Linksradikalismus, die TAZ, tätige David Schraven. Bereits im Jahr 2017 „verdiente“ er dort 9.253 Euro monatlich. Man kann davon ausgehen, dass dies seither nicht weniger wurde.

Schraven fiel in der Vergangenheit schon häufig mit linkstendenziösen bis linksextremen Aussagen auf. Die ebenso von ihm gegründete antideutsche Plattform „Ruhrbarone“ spottete beispielsweise über die zivilen Bombenopfer des Zweiten Weltkriegs in Dresden.

Am 29. März berichtete der Jurist und Privatdozent Ulrich Vosgerau auf X vom juristischen Erfolg gegen T-Online:

Ein ganz wichtiger Erfolg: das Medium T-Online und die Redakteurin, die seit dem 14.01.2024 Falschbehauptungen im Zusammenhang mit dem Potsdam-Treffen verbreitet hatte, haben nun uns gegenüber strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.

Die Behauptung, es sei in Potsdam irgendwie die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant oder darüber nachgedacht worden, ich hätte diesen Plänen „gelauscht“ und dies dann später selber eingeräumt, ist nachweislich falsch und frei erfunden.

Das eigentlich wichtigste daran – ähnlich wie schon beim Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 26.02.24, in dessen Vorfeld „Correctiv“ durch anwaltlichen Schriftsatz vom 19.02.24 hatte einräumen müssen, daß sämtliche als „Enthüllung“ präsentierte Andeutungen und Insinuationen keine Tatsachenbehauptungen sind, sondern reine Meinungsäußerungen von „Correctiv“ selber! – steht aber nicht in den Unterlassungserlärungen.

Nämlich: es beginnt sich nun bei den Medien herumzusprechen, daß es ein großer Fehler ist und teuer wird, auf irgendwelche Aussagen von „Correctiv“ zu vertrauen! Kein Redakteur, der noch bei Trost ist, sollte künftig vermeintliche „Informationen“, die von „Correctiv“ stammen, weiterverbreiten. Augen auf beim Eierkauf – „Correctiv“ verkauft faule Eier!

Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, X, 29.3.2024

Über das Potsdam-Attentat sprachen AfD EU-Spitzenkandidat Maximilian Krah und Report24-Chefredakteur Florian Machl auch ausführlich bei der „Runde der Chefredakteure“: AfD EU-Spitzenkandidat Krah: Wir müssen für die Realität kämpfen, sie kämpft nicht für sich selbst.

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