Für Ukrainer gelten weiterhin deutsche Gesetze nicht: Ummeldung von KFZs bleibt ausgesetzt

Ukrainische Luxusautos "auf der Flucht". Man beachte die kreativen Kennzeichen - "AH" und "88" findet sich auf sehr vielen Nummerntafeln. (C) Report24.news

Die Menschen in vielen westlichen Ländern sind verunsichert – sind ukrainische Fahrzeuge versichert? Wer bezahlt den Schaden, falls man in einen Unfall mit einem ukrainischen KFZ verwickelt wird? Deutschland erweist sich wieder einmal als vorbildlich globalistisch: Die Pflicht, ukrainische Fahrzeuge auf Deutschland umzumelden entfällt auch weiterhin – eigentlich wäre sie mit Anfang April ausgelaufen. In Österreich gibt es überhaupt keine Pflicht zur Ummeldung.

Vorweg, kommt es zu einem Unfall mit der Beteiligung eines ukrainischen Fahrzeuges, wird der Schaden über das „Deutsche Büro Grüne Karte“ abgewickelt. „Der Verein holt sich dann das Geld vom Unfallgegner zurück oder auch nicht. Damit hat der Geschädigte aber nichts mehr zu tun.“, erklärt der MDR zu diesem Thema. Dabei wäre der Anteil ukrainischer Fahrzeuge am Unfallgeschehen in Deutschland ohnehin nur sehr gering, wiegelt man ab.

Deutsches Recht gilt für ukrainische Fahrzeugbesitzer aber weiterhin nicht in vollem Ausmaß. Im Gegensatz zu allen anderen Menschen auf deutschem Boden müssen Ukrainer ihre Fahrzeuge nicht ummelden. Die Ausnahmeregelung, die mit 31. März ausgelaufen ist, wird „auf Bitten der Bundesregierung“ bis Ende September verlängert.

Eigentlich müssen Autos in Deutschland spätestens dann lokal zugelassen werden, wenn sich das Fahrzeug ein Jahr lang in Deutschland befindet – also ohnehin reichlich spät.

Die Situation in Österreich ist ebenso asymmetrisch, was die Gleichheit vor dem Recht betrifft. Während Österreicher bei einem Umzug extrem kurze Fristen einhalten müssen, um ihr Fahrzeug umzumelden (zwischen 3 Tagen und einer Woche), besteht für Ukrainer laut ÖAMTC „derzeit keine Verpflichtung, diese Fahrzeuge in Österreich zuzulassen“.

Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen und ukrainischer Zulassung können von Flüchtenden in Österreich ein Jahr lang verwendet werden. Diese Frist wird allerdings durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen.

ÖAMTC

Weiters führt der Automobilclub aus, dass eine freiwillige Zulassung in Österreich auf Wunsch möglich wäre. Dies löse allerdings die österreichischen Prüfpflichten, die Normverbrauchsabgabe und die motorbezogene Versicherungssteuer aus. Kein Wunder, dass Eigentümer von Fahrzeugen mit sechsstelliger Kaufsumme darauf kein gesteigertes Interesse haben.

Auch ukrainische Führerscheine müssen nicht umgetauscht oder übersetzt werden. Sie gelten nach der EU-Verordnung 2022/1280 auch in den EU-Staaten.

Weshalb man Ukrainern nicht zumuten kann, sich an die Gesetze der Gastgebernationen zu halten, ist unklar. Letztendlich sollte man vermuten, dass bei einer Totalversorgung durch den Staat genug Tagesfreizeit übrig bleibt, um die Zulassung und Ummeldung zu erledigen. Aber mit solchen Gedanken ist man im Europa des Jahres 2024 wohl sehr naiv.

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