PEI unter Feuer: Deutsche Chemiker lassen nicht locker und fordern Stopp der modRNA-Technologie

Bild: Rawcomposer / freepik

Erstmals haben die Professoren rund um Dr. Jörg Matysik sich im Januar 2022 mit kritischen Nachfragen an BioNTech zu Wort gemeldet: Seitdem haben die Wissenschaftler Stück für Stück aufgedeckt, wie mangelhaft die angeblich so gute Qualitätskontrolle der Corona-Vakzine in Wahrheit ist. Nun legt die Gruppe von Chemikern mit neuen kritischen Fragen an das Paul-Ehrlich-Institut nach. Sie beziehen sich dabei auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Synthese falscher Proteine bei Impflingen sowie auf die fehlenden Kontrollen auf Verunreinigungen. Ihre Forderung ist deutlich: Das PEI müsse Konsequenzen ziehen und die modRNA-Technologie stoppen.

Dr. Matysik und seine Kollegen nehmen Bezug auf die Studie, die auf das Risiko der Synthese falscher Proteine bei mit den mRNA-Vakzinen geimpften Personen hinwies. Darauf aufbauend formulieren sie folgende Fragen an das PEI:

(1) Wann haben Sie Kenntnis von dieser Arbeit bekommen und der Problematik des ribosomalen Shifts bei auf modRNA basierenden Injektionen?
(2) Warum wurde diese offenbare Problematik nicht früher erkannt?
(3) Welche Untersuchungen sind von Seiten des PEI geplant, um die Giftigkeit der ungewünschten Proteine zu untersuchen und welche Schritte sind seitens des PEI geplant, um solche Gefährdungen der modRNA Technologie zu eliminieren oder zumindest zu verringern?
(4) Sollten diese neuen Erkenntnisse aus Sicht des PEI eine Auswirkung auf die Zulassung dieser neuen modRNA basierten Medikamente haben und wenn ja welche und wenn nein warum nicht?
(5) Wie plant das PEI, die Öffentlichkeit über diese neuen Erkenntnisse über möglicherweise gefährliche Nebenwirkungen der modRNA Technologie zu informieren?

Fehlende Messungen: Wie soll das PEI so seine Aufgabe erfüllen?

Zudem wird auf die Analyse der Zulassungsstudie von Doshi et al. verwiesen, die aufzeigte, dass der Schaden der Impfung den Nutzen überstieg. Es sei daher wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, dass die modRNA-Plattform bedingt und später sogar regulär zugelassen worden ist. Die Wissenschaftler fahren fort:

Auch die Tatsache, dass für die Zulassungsstudien eine andere Herstellungsmethode der modRNA Substanzen verwendet wurde als für die breite Anwendung, ist erstaunlich, vor allem da der Herstellungsprozess für die Vermarktung eine signifikante DNA-Verunreinigung mit sich bringt, deren Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden kann. In diesem Zusammenhang haben Sie in einem Schreiben vom 19.10.2023 an Herrn Dr. A. Konietzky dargelegt, dass das PEI die Konzentration der DNA Verunreinigungen gar nicht selbst prüft, sondern nur die Angaben der Hersteller und ob diese in
dem zugelassenen Bereich liegt. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie Sie damit die Aufgabe der Sicherstellung der Qualität, zum Schutz der Bevölkerung gewährleisten wollen, wenn Sie keine eigenständigen Messungen durchführen.

Quelle (Hervorhebung durch Redaktion)

Auch sei es „erstaunlich“, dass man weder auf die deutlich erhöhte Anzahl gemeldeter Nebenwirkungen noch auf die chargenabhängige Varianz einging und untätig blieb. Die Wissenschaftler stellen fest:

All dies erschüttert das Vertrauen in die modRNA-Technologie und auch in Ihre Behörde, weshalb wir Sie dringend bitten, sowohl zu unseren Fragen Stellung zu nehmen als auch Konsequenzen aus all diesen aufgelisteten Tatsachen zu ziehen und diese modRNA-Technologie endlich zu stoppen.

Quelle (Hervorhebung durch Redaktion)

Auch Berliner Zeitung fordert Auskunft

Die Berliner Zeitung berichtete über den Brief und kündigte an, ihrerseits Anfragen ans PEI zu senden. Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig stellte unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 des Hessischen Pressegesetzes (das PEI hat seinen Sitz in Hessen) fest, dass Behörden verpflichtet seien, der Presse Auskunft zu erteilen.

Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht nur dann, wenn

1. durch die Auskünfte „die sachgemäße Durchführung eines straf- oder dienststrafgerichtlichen Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte„,
2. die Auskunft „über persönliche Angelegenheiten einzelner verlangt … (wird), an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse besteht„,
und
3. durch die Auskunft „Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen, durch ihre vorzeitige öffentliche Erörterung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten.

Dr. Brigitte Röhrig

Ein strafgerichtliches Verfahren wünschen sich mittlerweile viele Menschen in Deutschland angesichts der groben Irreführung der Bevölkerung zu Wirkung und Sicherheit der Impfungen und der offenkundigen Fahrlässigkeit, die bei den politisch forcierten Massenimpfungen an den Tag gelegt wurde. Bislang ist ein solches aber nicht in Aussicht. Umso wichtiger ist es, dass Fachleute kritisch bleiben, die Öffentlichkeit über Gefahren der Impfungen und behördliche Fehler aufklären und die Verantwortlichen konfrontieren.

Die bisherige Berichterstattung von Report24 zur Arbeit der Professoren Dr. Jörg Matysik, Prof. Dr. Gerald Dyker, Prof. Dr. Andreas Schnepf, Prof. Dr. Tobias Unruh und Prof. Dr. Martin Winkler lesen Sie hier:

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