Chemieprofessoren erinnern das PEI an gültige Gesetze: Impfstoffstudien wären grob unvollständig

Symbolbild: Freepik

Report 24 berichtete mehrfach über die Fragenliste der renommierten Chemieprofessoren – zunächst an Ugur Sahin und Biontech, jetzt an den Regulator, das deutsche PEI. Dass der lange Text einige auch juristisch hochbrisante Stellen enthält, dürfte der Öffentlichkeit bislang entgangen sein. Die „Besonderen Bedingungen“ zu den klinischen Studien wären nicht eingehalten worden.

Diese Professoren lassen nicht locker, bis sie zufriedenstellende Antworten auf Ihre Fragen erhalten: Prof. Dr. Jörg Matysik, Analytische Chemie, Universität Leipzig, Prof. Dr. Gerald Dyker, Organische Chemie, Ruhr-Universität Bochum. Prof. Dr. Andreas Schnepf, Anorganische Chemie, Universität Tübingen, Prof. Dr. Tobias Unruh, Physik der kondensierten Materie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Martin Winkler, Materials and Process Engineering, Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften.

Wurde je erforscht, ob Impfstoffe die Krebsentstehung begünstigen?

Mit Vorwürfen und Schlüssen hält man sich bislang zurück, allerdings ergeben sich aus den Fragen viele Implikationen. So scheint es kaum Untersuchungen dazu gegeben haben, ob die „Impfstoffe“ im Ganzen – oder auch umstrittene Hilfsstoffe wie Nanolipide, möglicherweise die Entstehung von Krebs begünstigt.

Die aktuelle Fragenliste an das PEI (Report24 berichtete) endet mit dieser brisanten Frage:

Beabsichtigen Sie die Durchführung eines Dringlichkeitsverfahrens bzw. nach Art. 20 Abs. 4 der VO Nr. 726/2004/EG die Benachrichtigung der EU-Kommission über die Nichteinhaltung der Besonderen Bedingungen zu den klinischen Studien zu beantragen? Beabsichtigen Sie, bis zur Entscheidung im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens / Verfahrens nach Art. 20 Abs. 4 der VO 726/2004/EG das Ruhen der Zulassung und den Rückruf bereits ausgelieferter Arzneimittel anzuordnen?

Diese bezieht sich auf die VERORDNUNG (EG) Nr. 726/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02004R0726-20130605&from=NL.

Aussetzung der Notzulassung gefordert

Die Wissenschaftler fordern also nicht weniger als einen sofortigen Genehmigungsstopp für die mRNA-Impfstoffe. Der Grund dafür ist, dass ihrer Ansicht nach die „Besonderen Bedingungen“, welche hinsichtlich der Notzulassung formuliert wurden, nicht eingehalten werden. Dem gegenüber steht die Behauptung von Biontech, diese Auflagen sehr wohl erfüllt zu haben. Um dies überprüfen zu können, wird nun die Übermittlung der Prüfprotokolle, deren Bewertung, der Beurteilungsbericht der EMA und eine Kommissionsentscheidung beantragt. Es ist durchaus möglich, dass in Zukunft der Rechtsweg bestritten werden muss, um all diese Dokumente zu erlangen. Doch der Firma Biontech einfach zu „glauben“, dass alles in Ordnung wäre, könnte sich für die Gesundheit mancher Menschen als fatal erweisen – und der Gesetzgeber wäre an sich dazu verpflichtet, das Leben der Bürger nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

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