Am Mittwoch, dem 18. Oktober, findet am Bundesverwaltungsgericht in Wien um 10:00 Uhr im Saal 15 eine öffentliche Verhandlung hinsichtlich der Wahrung von Datenschutzrechten statt. Dabei geht es um mutmaßlich widerrechtliche Zugriffe auf Daten durch Mitarbeiter der Justiz – und den Versuch des grünen Justizministeriums, die Zugriffe nachträglich zu legitimieren. Es ist ein Sittenbild von Mobbing und einem Amtsverständnis wie aus der Kaiserzeit.
Gastbeitrag
Die Vorgeschichte: Um einen „unliebsamen“ Mitarbeiter loswerden zu können, sollen die Personalverantwortlichen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien und des Oberlandesgerichtes Wien alle Register gezogen haben. Hinter vorgehaltener Hand wird von einem Meisterstück in Sachen Mobbing gesprochen.
Was war passiert? Besagter Mitarbeiter mit vielen Kunden täglich (Amtsdeutsch: „Parteienverkehr“) hat fachlich ausgezeichnet gearbeitet und kam mit den Parteien gut aus. Dies auch deshalb, da er aufgrund seiner Mehrsprachigkeit mit Menschen vom Balkan, Ungarn oder der Türkei auf Augenhöhe reden konnte.
Früher setzte man ihn als „Feuerwehr“ ein, wo „Not am Mann“ war. Dies sollte ihm später zum Verhängnis werden. Als im Jahr 2018 ein neuer Vorsteher der Geschäftsstelle kam, erklärte ihm dieser „Ich will nicht, dass Sie beim Bund arbeiten“. Ab da begann das Mobbing, erklärt der Betroffene. Der neue Geschäftsstellenleiter wäre auch dafür verantwortlich, dass es sprengelweit zu den meisten Kündigungen kommt. Dieser Umstand stört offenbar niemanden oder er ist aus Gründen der Einsparung sogar gewünscht.
Die universale Einsetzbarkeit des Mitarbeiters wurde in „nicht in den Dienstbetrieb integrierbar“ umgewandelt. Es folgten intern nur noch schlechte Bewertungen. Im Internet hingegen finden sich gute Bewertungen seiner „Kunden“. Die Ausdauer des Betroffenen wurde mit massiven Vorwürfen beantwortet. So kamen Rassismusvorwürfe, der Vorwurf der „Zeitschinderei“ und zu guter Letzt der Vorwurf, dass er eine nicht gemeldete Nebenbeschäftigung betreibe. Dieser Nebentätigkeit sollte er ausgerechnet in der Zeit nachgegangen sein, in der er unberechtigte Überstunden gemacht haben soll.
All diese Vorwürfe wurden entkräftet. Hängen blieb ein beschädigtes Image, die Karriere war zu Ende. Hinzu kommt, dass die Justiz die beanstandeten Überstunden nicht ausbezahlt. Sollten zu viele Überstunden angesammelt worden sein, verfallen diese ersatzlos. Es hätte also nicht einmal etwas gebracht, zum Spaß „Überstunden zu schinden“.
Im Zuge dieser Auseinandersetzungen kam es seitens des Dienstgebers wiederholt zu unzulässigen Datenzugriffen. Die Personalverantwortlichen griffen beispielsweise auf seine Sozialversicherungsdaten zu. Auch andere Datenschutzverletzungen wurden begangen. Von drei Verfahren wurde bislang eines erledigt und darin festgestellt, dass die Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien das Grundrecht auf Datenschutz beeinträchtigt hatte. In allen Verfahren gab es Verzögerungen und Versuche, diese unauffällig einzustellen.
Wer jedoch glaubt, dass dies für die Verantwortlichen Konsequenzen hatte, irrt. Stattdessen wurde der Mitarbeiter zuerst in Teilzeit gedrängt und flüchtete schlussendlich – da kein anderer Ausweg mehr bestand – in die Karenz, damit er dem Mobbing entkommen konnte. Dieses wäre aber auch in der freigestellten Zeit weitergegangen, ohne dass jemand sich bemüht hätte, es abzustellen.
„Die Verantwortlichen haben regelrecht Selbstjustiz geübt“, so ein mit der Sache vertrauter Mitarbeiter. „Sie haben einfach ihre dienstlichen Möglichkeiten dazu eingesetzt, um diese nicht erlaubten Abfragen durchzuführen. Auch den finanziellen Verlust wird ihm niemand ersetzen.“, fährt dieser Mitarbeiter fort. Ein anderer mit der Materie vertrauter Mitarbeiter erzählt, dass sogar das Foto des gemobbten Mitarbeiters sowie vollständige persönliche Daten an Dritte weitergegeben wurden.
Während des Datenschutzverfahrens habe dann noch die zuständige grüne Justizministerin die Grundlage zur Berechtigung von Datenabfragen mehrmals nachträglich geändert. Damit sollte der Zugriff legitimiert werden – und dies in einem Verfahren, das bereits seit rund vier Jahren läuft. „Es wurde darum gekämpft, dass ein illegaler Datenzugriff nicht aufgeklärt, sondern vertuscht werden kann. Auch die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Auskunftserteilung wurde zunächst immer wieder auf andere geschoben. Es wurde alles versucht, um keine Auskunft geben zu müssen. Als die Auskunft dann erteilt wurde, war sie unvollständig und unrichtig.
Es hat sogar danach weitere unzulässige Datenzugriffe gegeben. „Es gibt einfach kein Datenschutzbewusstsein in der Justiz.“, fährt der betroffene Mitarbeiter weiter fort, „Dabei steht in den Compliance-Richtlinien, dass die Justiz die Grundrechte achte, nur auf gesetzlicher Grundlage agiere und derartiges Fehlverhalten geahndet werden würde.“
Im Internet findet sich die Aussage, dass sich die Ministerin in dieser Sache „auf die richtige Interpretation durch das unabhängige Gericht“ verlasse. Bei der ersten Verhandlung am 1. August 2023 wurde klar, dass die Gewaltenteilung nur in der Theorie besteht. Das Bundesverwaltungsgericht erachtete es als nicht wichtig, dass eine gerichtliche Norm nicht in der Verwaltung verwendet werden darf (Gewaltenteilung).
Auch sieht der Betroffene sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, da ihm die Äußerungen der anderen nicht zugestellt werden, jedoch seine Anträge den anderen Verfahrensparteien sehr wohl übermittelt wurden. Auch dieses Verfahren ist bereits seit mehr als zwei Jahren anhängig. „Legalitätsprinzip und Gleichbehandlung sind dem Gericht ebenfalls nur einen müden Lächler wert“, erklärt er.
Wer daran Interesse hat, wie dieser Fall letztendlich entschieden wird, kann morgen als Teil der Öffentlichkeit dem Verfahren beiwohnen. Wie schon in früheren Verfahren gegen „unliebsame Querulanten“ dürfte sich bewahrheiten, dass viele Zuhörer von Vorteil sind, um zu signalisieren, dass man mit der Bevölkerung nicht alles machen kann, was man möchte.