Machtmissbrauch im Staatsapparat? Warum unser Behörden- und Justizsystem Reformen braucht

Symbolbild: Freepic @photobyphotoboy

Ein unfassbarer Machtmissbrauch durch „Behörden“ des Staatsapparats wie Polizei, Landesämter für „Verfassungsschutz“ & Terrorismusbekämpfung (LVT) sowie Staatsanwaltschaften, aber auch Gerichte, hat möglicherweise in Österreich System. Nicht nur um politisch missliebige Publizisten wie in einer Diktatur zumindest „mundtot“ zu machen. Sondern auch durch Verfolgung einfacher, redlicher und rechtschaffener Bürger, um das „System“ zu schützen…

Ein Gastkommentar

Die Repressalien gegen widerspenstige und kritische Bürger durch staatliche „Behörden“ erfolgen in unterschiedlichen Formen. Zum Beispiel in Form von „umfangreichen  Erhebungen“ durch das LVT mit Anklageerhebung wegen angeblicher Wiederbetätigung gegen einen Corona-Maßnahmenkritiker mit einem Freispruch als Ergebnis. Oder durch das LVT und Staatsanwaltschaft wegen eines kaum erwähnenswerten privaten Facebook-Postings gegen einen Journalisten, was de facto nicht nur einen Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern auch auf die Pressefreiheit darstellt. 

Erinnerungen an die DDR

Mögliche tatsächliche „Verfassungsbrecher“ sowie vermeintliche „Falschaussager“ wie z. B. der ehemalige Bundeskanzler Kurz, welche das bestehende Rechts(un)wesen der Teilzeitrichter des-Verfassungsgerichtshofs ohne einstweilige Verfügungen durch eine Vielzahl an sehr oft erst im Nachhinein festgestellt verfassungswidrigen Verordnungen leidlich genutzt haben, bleiben durch die sogenannten „Verfassungsschutzbehörden“ und weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften bis dato gänzlich unbehelligt sowie ohne jede Strafverfolgung… Hierbei sowie auch ob der Ähnlichkeit des Namens der neuen „Direktion für Staatsschutz“ als „oberste verfassungshütende Behörde“ drängt sich geradezu der Vergleich mit den Direktionen für Staatssicherheit als Teile der sogenannten STASI in der ehemaligen DDR auf, deren Aufgabe es war, die Verbreitung von missliebigen und abweichenden Meinungen hintanzuhalten und den „Staat“ mit einer Einheitspartei in der Judikative durch systemwillfährige Staatsanwälte und Richter vor „Abweichlern“ zu schützen. 

Ebenfalls nicht im Interesse des Volkes und der Verfassung sind in unserem „Bildungssystem“ oder besser „Unbildungssystem“ die vermeintlichen Denunzierungen widerspenstiger Eltern wie in „bester Stasi-Manier“ von den Corona-Gläubigen und systemwillfährigen Schuldirektionen an sogenannte Bildungsdirektionen unter dem Deckmantel des „Amtsgeheimnisses“. Zumeist aufgrund persönlicher Meinungen sowie auf Basis evidenzloser und meist verfassungswidriger Verordnungen zu Lasten von Kindern und Jugendlichen. Mit katastrophalen Ergebnissen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in internationalen Schul-Vergleichstests. Die entsprechenden „Gesetze“ sind von der „besten Regierung aller Zeiten“ bereits fertig erstellt und willfährige Erfüllungsgehilfen werden nicht lange auf sich warten lassen, um auch hier vermeintlich für „Recht & Ordnung“ zu „sorgen“…

Eine weitere Systematik dieses systemischen Machtmissbrauchs durch Polizei und „Behörden“ ist es, wenn Anzeiger oder Zeugen in Folge mit Gegen-Anklagen von willfährigen Staatsanwaltschaften z. B. wegen „falscher Zeugenaussage“ konfrontiert und verfolgt werden. Durch langwierige und teure Strafverfahren handelt es sich de facto um eine Art von SLAPP Klagen, durchgeführt von „staatlichen“ Winkeladvokaten, welche in einer EU-Initiative als Rechtsempfehlung reguliert werden sollen. Als besonders perfide Maßnahme erfolgt zusätzlich oft noch eine „Privatbeteiligung“ am Strafverfahren der eigentlichen Verursacher gegen die ohnehin von den „Behörden“ verfolgten Aufdecker z. B. wegen „Verleumdung und übler Nachrede“ mit entsprechenden finanziellen und strafrechtlichen Forderungen. Ein (fast) perfektes System um jeglichen Widerstand im Keim zu ersticken (siehe DDR)…

Perfides Vorgehen: Zeuge aggressiven Polizeivorgehens landet vor Gericht

Zum besseren Verständnis für den geneigten Leser ein aktuelles und öffentlich bekanntes Beispiel: Hans Krankl als prominente Person kann schon ob seines polizeifreundlichen Wunschkennzeichens kaum als Polizei-Gegner oder gar -Hasser bezeichnet werden. Dennoch hatte Herr Krankl vor einiger Zeit beim Waldstadion in Pasching bei Linz bei einer an und für sich völlig harmlosen sowie sicherheitstechnisch völlig irrelevanten Situation einen „Wickel“ mit der Polizei, genauer gesagt mit einem sogenannten „Gruppenführer“. Auf vermutlichen „Befehl des Gruppenführers“ wurde der Goleador wegen „aggressiven Verhaltens“ und „Widerstands gegen Staatsgewalt“ von acht (!) mutigen Polizisten einer „Einsatztruppe“ festgenommen und abgeführt.

Zum „Glück“ für den „Angeklagten“ fand sich ein rechtschaffener Bürger, welcher aussagte, dass es sich eigentlich genau anders herum verhielt; die Aggression also vielmehr von der Polizei ausging. Mit einem Freispruch für Herrn Krankl. Der bisher völlig unbescholtene sowie rechtschaffene 68-jährige Bürger als Zeuge für den Goleador wurde hingegen von der Staatsanwaltschaft – in obig beschriebener Art und Weise – aufgrund einer kleinen Unschärfe in dessen Ausführungen wegen „Falschaussage“ „vor Gericht gezerrt“ und mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft bedroht. Gott sei Dank bzw. zum Glück für den mutigen Bürger schenkte die Richterin nicht „blind“ den Ausführungen der Polizei und Staatsanwaltschaft Glauben und der fälschlicherweise Angeklagte wurde freigesprochen.

Ob dieses Urteil der großen Öffentlichkeit oder der Weisheit einer tatsächlich neutralen Richterin geschuldet ist, kann nicht gesagt werden. Zumal sowohl Straf- als auch Verwaltungsgerichte den Ausführungen der anzeigenden Polizei grundsätzlich mehr Glauben schenken als den Ausführungen redlicher Bürger als „vermeintlich“ Angeklagte. Selbst wenn diese vor Gericht nachweisen können, dass die Ausführungen der Polizei lückenhaft und nicht glaubwürdig sind, werden diese dennoch verurteilt. Ob hier die Richter Angst haben, sich mit der „blauen Grippe“ anzustecken oder einfach gemeinschaftlich mit der Staatsanwaltschaft in „falscher Solidarität“ gehandelt wird, bleibt zu hinterfragen. Das Volk sollte sich daher fragen, ob durch eine „systemgeprägte“ Richterschaft mit einer politischen Gesinnung wie jener von Ex-Richterin Edstadler überhaupt noch neutrale Urteile gesprochen werden können oder die Richterschaft vielmehr aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen lieber dem „System“ anstatt dem Volk dient?

Zusammenspiel von Polizei und Staatsanwaltschaften

Gänzlich unberücksichtigt bleibt – wie im Fall des Goleadors und dessen Zeugen – die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaften „im Zusammenspiel“; zumal diese im österreichischen „Rechtssystem“ ja ohnehin „sakrosankt“ und daher ohne jedwede rechtliche Folgen sind. Und Polizisten ohne jegliche Rechtsfolgen anzeigen dürfen, zumal „sie“ ja die „Staatsgewalt vertreten“. In einem „moralisch richtigen“ Rechtssystem müssten wie im obigen Fall die Rolle der Polizei hinsichtlich psychisch auffälligen Verhaltens, straf- und disziplinarrechtlich relevanter Sachverhalte in Bezug auf mögliche Falschaussagen vor Behörden und Gericht plus privatrechtlichen Haftungsansprüchen sowie die Rolle der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Anklageerhebung sowie möglicher Aktenmanipulation untersucht und erörtert werden.

Insbesondere bei psychisch auffälligen Beamten im Polizeidienst mit aggressivem Verhalten oder Massenanzeigen ist eine unabhängige Beschwerdestelle überfällig, welche nicht nur die Sachverhalte selbst, sondern auch auf mögliche strafrechtliche Relevanz prüft. Gleiches gilt für „Staatsanwaltschaften“, welche wie obig beschrieben als „Systemdiener den Spieß umdrehen“ und dadurch unbescholtene rechtschaffene Bürger zu verurteilten Straftätern machen. Bis hier tatsächlich demokratisch legitimierte Strukturen geschaffen sind, sind Polizeidirektionen und Oberstaatsanwaltschaft angehalten, die in jeder großen Organisation vorkommenden „schwarzen Schafe“ zu identifizieren und diese mit zu viel Macht ausgestatteten „Subjekte“ zum Schutz des Volkes vor einem „übergriffigen Staat“ zumindest in einer adäquaten Position, wo von diesen kein „Schaden“ angerichtet werden kann, einzusetzen oder noch besser gleich aus dem „Staats“-Dienst zu entlassen. 

Wir sollten unser Behörden- und Justizsystem „überdenken“ und uns dabei „nichts schenken“… 

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