Krankenkassen in Österreich müssen jetzt Haarentfernung für Transsexuelle bezahlen

Symbolbild: Transsexuelle können nun auf Kosten ihrer Mitmenschen professionelle Haarentfernung genießen. (C) Report24.news KI

Genauer gesagt – alle Beitragszahler in Österreich müssen nun aufgrund eines Urteils des Arbeits- und Sozialgerichts Wien die Kosten übernehmen, wenn sich ein Mann als Frau fühlt und keine Körperbehaarung mehr haben möchte. Die dauerhafte Haarentfernung per Laser muss von der Krankenkasse bezahlt werden. Ob auch tatsächliche Frauen, die mit fortschreitendem Alter gerne weniger Haare hätten, diese Behandlung in Anspruch nehmen können, wäre aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes interessant.

Ein Mann, der lieber eine Frau wäre (herkömmliche Medien beschreiben den Fall als “eine als Mann geborene Frau”), klagte am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Denn die Krankenkasse habe ihm die Kostenübernahme für eine dauerhafte Entfernung der Barthaare verweigert. Temporäre Methoden wie Rasieren oder Waxing hätten laut Ansicht des Betroffenen nicht ausgereicht – und in seiner Psyche außerdem erhebliche Belastungen verursacht.

Die Krankenkasse stellte sich auf den mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbaren Standpunkt, dass auch biologische Frauen keine Kostenübernahme für die Entfernung unerwünschter Haare zu erwarten hätten. Doch echte Frauen sind im von der linken Einheitspartei (ÖVP, SPÖ, NEOS) regierten Österreich des Jahres 2025 kein Thema mehr – vor allem aber nicht ihre Bedürfnisse. Abseits von der SPÖ angeordneter Feiertage wie “irgendwas mit Gender-Pay-Gap” und “Weltfrauentag” werden Frauen als eines von 71 Geschlechtern behandelt, die eben nicht männlich sind. Dementsprechend ist eine Ungleichbehandlung für das Gericht offenbar in Ordnung.

Im Randgruppenmedium “Der Standard” jubelt man, denn “Die Ansprüche von Transsexuellen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung” wären durch das Urteil “gestärkt worden”. Die Richterin, bei der es sich möglicherweise um eine biologische Frau handelt, hielt fest: “Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet.” Auch Waxing wäre unzumutbar, da dazu einige Millimeter Haarlänge nötig wären und “die” Betroffene in der Zeit des Haarwachstums das Haus nicht verlassen könne. “Sie” müsse dann quasi in den Krankenstand gehen, war die Argumentation “ohne krankheitswertig belastet zu werden” zu interpretieren.

Es ist ein medizinisches Faktum, dass viele biologische Frauen mit fortschreitendem Alter einige Haare haben, die sie regelmäßig auszupfen müssen. Sollte in Österreich noch der Grundsatz “gleiches Recht für alle” gelten, wäre ab sofort nicht mehr einsehbar, weshalb man diesen Frauen dieselbe Krankenkassenleistung verweigert. Ebenso betroffen sind manche biologische Frauen, die einen so genannten “Damenbart” haben, der psychisch im Übrigen für die Betroffenen auch nicht immer so einfach zu verkraften ist.

Weshalb ein Gericht also die Rechte eines “Transsexuellen” gegenüber dem etwa 50-Prozent-Anteil biologischer Frauen stärkt, ist sowohl für viele Juristen als auch für juristische Laien nur sehr schwer nachvollziehbar. Es ist nicht bekannt, ob gegen das Urteil noch berufen werden kann.

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