Kommt jetzt Polexit? Polnisches Gericht überstimmt Europäischen Gerichtshof

Bild: Freepik @wirestock

Polen und die EU sind zunehmend zerstritten. Nachdem das oberste polnische Gericht den EuGH überstimmt hat, steigen die Befürchtungen, dass das Gerichtsurteil auf einen EU-Austritt hindeutet.

Das „Wall Street Journal“ berichtete am 11. Oktober:

Zehntausende Demonstranten marschierten am späten Sonntag durch Warschau und andere polnische Städte, um gegen ein Gerichtsurteil zu protestieren, das besagt, dass die Rechtsprechung der Europäischen Union nicht mehr mit der polnischen Verfassung vereinbar ist. Die Demonstranten befürchten, dass diese Entscheidung Polen dazu veranlassen könnte, Großbritannien aus der EU zu folgen.

Die Demonstranten schwenkten EU- und polnische Flaggen und hielten Transparente mit der Aufschrift „Ich bleibe in Europa“ und „No Polexit!“

Die Mehrheit der Polen – wie auch der Ungarn – möchte nämlich weiterhin Mitglied der EU blieben, obwohl beide Länder regelmäßig mit Brüssel in Konflikt darüber geraten, „wo die Befugnisse der EU enden und wo die nationale Souveränität beginnt.“

Allerdings lässt man sich in Brüssel noch Zeit mit einer Reaktion auf Polen, so sein Sprecher der EU-Kommission. Denn die EU-Beamten rechnen demnach mit einem Dominoeffekt und vor allem mit einem „allmählichen Zerfall der rechtlichen und politischen Autorität der EU“. Denn wenn ein Land einfach so EU-Vorschriften und EU-Gerichtsentscheidungen außer Kraft setzen könne, habe dies eine erhebliche Auswirkung auf die Macht Brüssels. Kein Wunder also, dass Experten bereits „das Ende der EU“ befürchten, wenn man die „grundlegenden Prinzipien der europäischen Union“ einfach so aushöhlen und ignorieren könne.

Fruchtbarer Boden für Sezession

In Ultra Vires, einer Kolumne über die Situation in Polen, gibt Eurointelligence-Gründer Wolfgang Münchau dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Mitschuld an den Geschehnissen in Polen:

In seinem Urteil von letzter Woche ging das polnische Verfassungsgericht über alles hinaus, was das deutsche Verfassungsgericht je getan hat. Es erklärte Art. 1 des Vertrags über die Europäische Union, der die EU begründet, für nicht vereinbar mit bestimmten Kapiteln der polnischen Verfassung. Das Gleiche gilt für Art. 19 EUV, mit dem der EuGH errichtet wird. Sollte das Urteil Bestand haben, würde dies einen rechtlichen Polexit darstellen. Wenn ein Mitgliedstaat der Meinung ist, dass die EU-Verträge gegen seine nationale Verfassung verstoßen, muss er entweder die Verfassung ändern, die anderen Mitglieder dazu bringen, einer Änderung der Verträge zuzustimmen, oder die EU verlassen. Die EU könnte, wenn sie wollte, sogar völkerrechtlich argumentieren, dass dieses Urteil automatisch den Beitrittsvertrag Polens und damit seine EU-Mitgliedschaft ungültig macht.

So habe man bei den Anhörungen in Polen „direkte Kopien der Argumente des deutschen Verfassungsgerichts“ vorgebracht. Insbesondere die juristischen Begriffe wie „ultra vires“ und das Demokratieprinzip, die von Karlsruhe geprägt wurden, spielen für die Polen eine große Rolle. Denn die deutschen Verfassungsrichter argumentieren, „dass Souveränität übertragen, aber nicht geteilt werden kann.“

Rechtsansicht: EU überschreitet häufig Befugnisse

Demnach könne der EuGH auch „nicht über seinen eigenen Zuständigkeitsbereich entscheiden.“ Zudem bedeute dies, dass das EU-Recht außerhalb des in den Verträgen vereinbarten Geltungsbereichs „nicht über dem nationalen Recht“ stehe und die nationalen Gerichte „über die genaue Lage dieses Geltungsbereichs entscheiden.“ So gehören beispielsweise die Fiskalpolitik und die Verteidigungspolitik der Staaten nicht zum EU-Aufgabenbereich. Eine Fiskalunion oder eine EU-Armee können also nicht im Rahmen der aktuellen Verträge umgesetzt werden.

Die Karlsruher Version des juristischen Euroskeptizismus war viel cleverer und effektiver. Sie schaffte es, rechtliche Fakten aus dem Nichts zu schaffen, die die EU-Verhandlungsposition aufeinanderfolgender deutscher Regierungen begründeten. Das polnische Urteil hingegen ist eine bewusste Provokation, die Recht und Gerechtigkeit im Vorfeld der Wahlen 2023 in die Hände spielen könnte. Karlsruhe ist nicht verantwortlich für das, was in Polen passiert. Aber es ist dafür verantwortlich, einen Diskurs anzustoßen, den andere aufgreifen und bis an die Grenzen treiben.

Kein Polexit?

Münchau meint, es werde keinen Polexit geben. Gut, aber was ist mit Änderungen an den bestehenden Verträgen für Eurobonds, die Vergemeinschaftung von Finanzschulden oder eine europäische Armee? Um etwas in der EU zu ändern, ist in vielen Bereichen Einstimmigkeit erforderlich. Es hat ja auch fast ein Jahrzehnt gedauert, nur um etwas so scheinbar Einfaches wie ein Handelsabkommen mit Kanada auszuarbeiten. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass solche wirklich strittigen Punkte ohne große Widerstände und Kompromisse umgesetzt werden können. Vor allem jedoch zeigt der Oberste Gerichtshof Polens, dass das EU-Konstrukt auf tönernen Beinen steht und die Nationalstaaten zur Not gegen die totale Machtübernahme Brüssels mit juristischen Mitteln vorgehen können. Wie viele solcher ähnlicher Gerichtsurteile werden noch folgen?

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