Haftstrafe für Demoveranstalter Ortner: Erstinstanzliches Urteil in Linz gefällt

Bild: Report24

Die von einer Young Global Leaderin herausgegebene Zeitung „Heute“ feierte es genüsslich. Der Veranstalter zahlreicher Kundgebungen gegen Maßnahmenwahn und Impfzwang, Florian Ortner, bleibt in Haft – unter anderem, weil er neben einem Polizisten gefurzt hätte. Das Urteil lautete auf 12 Monate – davon vier unbedingt. Ein merkwürdiges Schauspiel – vielleicht auch um andere Maßnahmengegner „zu erziehen“.

Am 15. März fand nun endlich die Verhandlung gegen den bekannten Demo-Organisator und Biogärtner Florian Ortner statt. Der widerständische Linzer wurde in erster Instanz zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt. Den Großteil dürfte er bereits während seiner Untersuchungshaft seit dem 17. Jänner abgesessen haben. Eine Beurteilung des Falles fällt schwer, da viele wichtige Details über die Hintergründe, die zur Anklage führten, noch nicht bekannt sind. Sollte das Gericht die Haftstrafe aber tatsächlich damit begründen, dass Ortner neben einem Polizisten „gefurzt“ hätte, wäre dies skandalös. Auch die vorgeworfene „Drohung“ gegen Beamte wirkt konstruiert. Mehr kann man dazu allerdings erst sagen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.

Beachten Sie bitte auch unsere bisherige Berichterstattung:

Vor Gericht sollen Ortner nun Verleumdung, gefährliche Drohung, falsche Beweisaussage, üble Nachrede und Beleidigung vorgeworfen worden sein. Bei keinem dieser Delikte ist wirklich nachvollziehbar, weshalb unbedingte Haft notwendig ist – es sei denn, er wäre mehrfach einschlägig vorbestraft. Dazu liegen uns aber keine Informationen vor.

So zitiert die „Heute“ den Vorwurf der „gefährlichen Drohung“ so: Ortner habe Beamten, welche Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn bearbeiteten, mit den Worten bedroht: „Sie wären gut beraten, alle rechtswidrigen und kriminellen Handlungen mit sofortiger Wirkung einzustellen“. Das wäre allerdings absurd und kann wohl nicht die ganze Wahrheit sein. Wir vermuten hinter dem harten Vorgehen der Justiz, dass man den gelernten Koch dem Lager der „Reichsbürger“ und „Staatsverweigerer“ zuordnet, gegen die traditionell ein außerordentlich hartes Programm gefahren wird.

Bei einer Faschingsdemo in Rohrbach soll Ortner außerdem einen Polizisten „angefurzt“ haben – wie auch immer man sich das praktisch vorstellen kann. Wir erfuhren aus Interviews mit Ortner und anderen Zeugen, dass es sich ein Polizeibeamter aus Rohrbach zur persönlichen Aufgabe gemacht haben soll, den Maßnahmengegner „zur Strecke zu bringen“. Immer wieder soll es Schikanen und Repressionen gegeben haben. So wäre Ortner oft dutzende Kilometer mit dem Auto verfolgt worden, bis man ihm ein Vergehen vorwerfen konnte – soweit zumindest seine Sicht der Dinge.

Nachtrag: Deswegen wurde Ortner verurteilt – und diese Vorwürfe wurden abgewiesen

Erfreulicherweise tauchten in Folge noch weitere Informationen auf, die ein etwas runderes Bild – wenn auch kein Gesamtbild – der Lage ermöglichen:

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Freigesprochen wurde er im Zweifel von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Der Oberösterreicher hatte laut dem Richter ein „hatschertes“ Geständnis abgelegt, dies wertete das Schöffengericht als milderndes, teils reumütiges Geständnis, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Vergehen.

Berichterstattung auf Drei.at auf Basis der APA

Als Hintergrund für das scharfe Vorgehen der Behörden wird ausgeführt, dass Ortner die Namen von Beamten veröffentlicht hätte und andere dazu aufforderte, weitere persönliche Daten dieser Menschen ins Internet zu stellen. Er habe auch verschiedenen Beamten mit genau dieser Vorgangsweise gedroht. Deshalb hat sich auch das Land Oberösterreich als Privatbeteiligter angeschlossen. Ortner unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, ein solches Verhalten in Hinkunft nicht wieder zu setzen.

Laut dieser Quelle hätte die Verteidigung auf Rechtsmittel verzichtet. Somit kann nur noch die Staatsanwaltschaft berufen.

Lange Haftstrafen für Maßnahmengegner auch in Wien

Auch am 10. März wurden zwei Maßnahmengegner in Wien zu Haftstrafen verurteilt (15 Monate auf Bewährung, nicht rechtskräftig). Sie waren wegen Verharmlosung der Massenvernichtung von Juden während des NS-Regimes angeklagt, weil sie auf Maßnahmendemos Judensterne am Gewand trugen. Man kann nur jedem Teilnehmer an Corona-Demos empfehlen, eine andere Symbolik zu wählen. Es gibt sicherlich ausreichend Argumente gegen Impfung und Maßnahmen, die man nicht mit Judensternen ausdrücken muss – ganz speziell, wenn man die gängige Rechtssprechung der Justiz dazu kennt. Wichtig ist hierzu aber auch die Meinung betroffener Juden: Wollt ihr auch uns wegen Verharmlosung der Shoah anklagen?

An dieser Stelle erwähnen wir nochmals ausdrücklich unsere Blattlinie, mit Extremisten aller Art niemals anstreifen zu wollen. Die Anfeindungen eines gewissen Menschenschlages sind noch immer nicht verklungen, da wir einem Wirt keine Bühne bieten wollten, der Veranstaltungen mit einem mehrfach vorbestraften ehemaligen Neonazi abhielt (Ein Hinweis in eigener Sache: Report 24 gibt Extremisten aller Art keine Bühne).

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