Willkürliche Ermächtigung zur Strafverfolgung ist Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie dreister Einschüchterungsversuch, erklärt FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA. Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph im Strafgesetzbuch müsse schleunigst abgeschafft werden. Er bezieht sich dabei auf die jüngst bekannt gewordene Strafverfolgung von Report24-Herausgeber Florian Machl durch den Verfassungsschutz infolge einer sachlich formulierten Kritik, die durch genannte Grundrechte gedeckt sein sollte.
Eine Presseaussendung der FPÖ Bundespartei
Der Fall des Journalisten Florian Machl, gegen den aktuell wegen des Verdachts der üblen Nachrede zu Lasten von Bundespräsident Alexander Van der Bellen ermittelt wird, wirft für FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA die Frage auf, inwiefern Gesetze und hier besonders das unter anderem dem Bundespräsidenten zukommende „Sonderverfolgungsrecht“ nach § 117 StGB von Seiten staatlicher Behörden gezielt gegen Bürger eingesetzt werden, die öffentlich Kritik an politischen Entscheidungsträgern äußern.
„Es besteht der dringende Verdacht, dass Bundespräsident Van der Bellen sein Ermächtigungsrecht willkürlich einsetzt und Bürger zur strafrechtlichen Verfolgung freigibt, einzig weil diese es wagen, seine oftmals parteiische Amtsausübung zu kritisieren. Das ist einem demokratischen Rechtsstaat im Allgemeinen und dem Amt des Bundespräsidenten im Speziellen unwürdig und verlangt nach einer Erklärung.“
FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA
Hintergrund der Causa ist, dass Machl im September 2022 in einem Online-Medium einen offenen Brief als Teil eines Kommentars veröffentlicht hatte, der bezugnehmend auf Bundespräsident Van der Bellen und einen von ihm im Rahmen seines Präsidentschaftswahlkampfes getätigten Wirtshausbesuchs folgende Passage enthielt:
„Dass genau dort [in dem Gasthaus, Anm.] Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis.“
„Wenn eine solche Textpassage bereits genügt, um gegen einen Journalisten ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede nach Ermächtigung des Bundespräsidenten gemäß § 117 StGB einzuleiten und dieser dann auch noch durch das oberösterreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu einer Beschuldigteneinvernahme vorgeladen wird, frage ich mich, was uns noch von autokratischen Staaten unterscheidet, die missliebige Journalisten verfolgen und die Pressefreiheit beschneiden. Gilt die verfassungsmäßig garantierte Meinungs- und Pressefreiheit etwa nicht für alle Bürger? Ist das dadurch abgeleitete Recht zur kritischen Auseinandersetzung mit Personen des öffentlichen Interesses dem Bundespräsidenten ein Dorn im Auge? Offenbar ja, wie man sieht“, so Hafenecker, der an dieser Stelle betont, dass auch er der Meinung ist, das Staatsoberhaupt habe die Verfassung wiederholt mit Füßen getreten und lasse die Spaltung der Gesellschaft tatenlos geschehen.
„Ich werde daher anlässlich dieses Vorfalls durch Anfragen an das Innen- und das Justizministerium, aber auch an die Präsidentschaftskanzler eruieren, wie oft der § 117 StGB von Seiten des Bundespräsidenten instrumentalisiert wurde, um gegen kritische Bürger vorzugehen, und wie die daraus resultierenden Verfahren ausgegangen sind. Ebenso soll geklärt werden, wie häufig andere dazu berechtigte Behörden wie der Nationalrat, der Bundesrat oder die Ministerien Ermächtigungen zur Verfolgung erteilt haben. Auf die Antworten dürfen wir alle gespannt sein. Ungeachtet dessen fordere ich die sofortige Aufhebung dieses ziemlich verstaubten Paragraphen, der ein wenig an „Majestätsbeleidigung‘ erinnert, da er in den falschen Händen der Unterdrückung kritische Bürger Vorschub leistet“, so Hafenecker.
Die FPÖ wird im Zuge dieses skandalösen Vorgehens durch den Bundespräsidenten mehrere Anfragen an die zuständigen Ministerien stellen, die Report24 vorab zur Verfügung gestellt wurden. So wird das Justizministerium dahingehend befragt, wie häufig eine solche Verfolgung in der Regel stattfindet beziehungsweise seit der Angelobung von Alexander Van der Bellen im Jahr 2017 stattfand. Ebenso wird hinterfragt, wie oft die Ermächtigung zur Strafverfolgung bisher erteilt wurde. Der Hintergrund ist festzustellen, ob diese Vorgangsweise Methode hat oder sich gar nur gegen Report24 richtet. Darin finden sich Fragen wie:
Wie stellen Sie als Justizministerin sicher, dass § 117 Abs. 1 2. Satz StGB nicht als politisches Werkzeug instrumentalisiert wird, um kritische Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verbannen?
Planen Sie eine Evaluierung von § 117 Abs. 1 2. Satz StGB dahingehend, ob die Ermächtigung zur Verfolgung durch den Bundespräsidenten nach sachlichen Gesichtspunkten stattfindet oder es sich doch eher um willkürliche Eingriffe in das Privatleben (vgl. Art. 17 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) handelt?
Auch an das Innenministerium wird eine Anfrage gerichtet. Auch hier zielt der Fragenkatalog auf die Häufigkeit des Vorgehens gegen Bürger bzw. Journalisten ab. Beide Ministerien wurden auch um Auskunft ersucht, wie häufig es wegen solchen Fällen zu Verurteilungen der Beschuldigten kam. Darüber hinaus wird auch die Präsidentschaftskanzlei nach dem Auskunftspflichtgesetz befragt, ob es sich hier um den Versuch einer Einschüchterung von kritischen Bürgern mit Hilfe des § 117 StGB handelt. Und an den Bundeskanzler sowie alle anderen Minister richtet Hafenecker die Anfrage, ob sie selbst jemals um entsprechende Ermächtigungen zur Strafverfolgung ersucht wurden bzw. diese erteilt haben. Denn neben dem Bundespräsidenten steht auch Behörden dieses Sonderrecht zu.