Rechtsanwälte zerpflücken Pandemie-Politik in Stellungnahme zu EU-Demokratiepaket

Symbolbild: freepik / @freedomz

Die Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung – haben zum geplanten Paket der EU, bei dem es angeblich um die Verteidigung der Demokratie geht – eine deutliche Stellungnahme formuliert. Um den Wahnsinn der Corona-Zeit nicht nochmals zu wiederholen, wird eine Entflechtung von Medien und Politik gefordert – von Medien soll auch unabhängige, objektive, sachliche Berichterstattung eingefordert werden können. Die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte ist zu gewährleisten, ebenso wichtig sind umfassende Transparenzpflichten, um die Kontrolle der Macht zu ermöglichen.

Ein offener Brief / Stellungnahme der AfA

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung wird für die Möglichkeit zur Stellungnahme gedankt und binnen offener Frist folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Förderung, der Schutz und die Stärkung unserer Demokratie sowie die Wahrung der Integrität von Wahlen, die Förderung von echter Medien- und Meinungsfreiheit sowie die Verhinderung von Fällen verdeckter Einmischung in unsere demokratischen Systeme sind sehr zu begrüßen. Dies insbesondere im Hinblick auf die in den vergangenen Monaten und Jahren immer dramatischer gewordenen undemokratischen Entwicklungen, die in zahlreichen zum Teil leichtfertigen und mitunter unsachlichen Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten der Menschen in Österreich, aber auch in der Europäischen Union geführt haben. Dies hat bei vielen Menschen zu Zweifeln am Funktionieren der demokratischen und rechtsstaatlichen Systeme unserer Gesellschaft geführt.

Besonders beobachtet werden konnte dies im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeiten bezüglich der Corona-Situation, die zu einer tiefgehenden Spaltung in der Gesellschaft geführt hat. Je mehr Informationen zu dieser Zeit bekannt werden, desto eher erhärtet sich für viele Menschen der Verdacht, dass es nicht nur um den Schutz der Gesundheit der Menschen gegangen sein könnte, sondern vielmehr um ein zu einem sehr großen Teil wirtschaftlich motivierten Milliardengeschäft mit Masken, Corona-Tests, Corona-Hilfen und sogenannten Impfstoffen von teils weltweit operierenden und vernetzten Konzernen, die ihre Interessen beinhart durchgesetzt haben. Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Forschung wurden bewusst ignoriert, Studien offensichtlich nur dann zitiert, wenn sie in das aktuelle, politische Narrativ passten und der für eine demokratische Gesellschaft so wichtige Diskurs zur Meinungsbildung zum Feindbild erklärt. Wer, wenn auch wissenschaftlich basiert, auf Risiken hinweisen oder Bedenken äußern wollte, wurde als Andersdenkender zum „Schwurbler“ erklärt, als „Covidiot“ beschimpft oder als Rechtsextremist abgestempelt.

Eine Entschuldigung oder Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts sowie ein Zuschütten der Gräben in der Gesellschaft steht jedoch noch aus – genauso wie die rechtliche Aufarbeitung der Entscheidungen und Vorkommnisse dieser Zeit.

Umso wichtiger ist es, die Probleme, die dazu geführt haben, dass dies alles innerhalb kürzester Zeit möglich geworden ist, zu erkennen und im Sinne eines Aufarbeitungs- und Versöhnungsprozesses zu beheben.

Rückblickend ist festzuhalten, dass das politische Narrativ der Corona-Situation insbesondere im Hinblick auf die sogenannten Impfstoffe mittlerweile in den meisten Punkten widerlegt ist. Abgesehen davon, dass diese Stoffe nicht vor einer Erkrankung schützen und keine sterile Immunität verschaffen, sind auch viele weitere, oftmals politische Versprechen etwa von der „nebenwirkungsfreien Impfung“ nicht zutreffend gewesen. Alleine die Anwälte unseres Vereins vertreten zahlreiche Personen, die in zeitlichem Zusammenhang mit den sogenannten Impfungen zum Teil mit noch andauernden, schwerwiegenden und die Lebensführung beeinträchtigenden Gesundheitsbeeinträchtigungen zu kämpfen haben. Diese Menschen dürfen nicht länger ignoriert werden und ihnen muss genauso geholfen und eine Stimme gegeben werden, wie jenen, die mit Long-Covid zu kämpfen haben.

An diesem Beispiel erkennt man auch die Bedeutung der Medien. Nicht umsonst werden sie oft hoffnungsvoll als „vierte Gewalt im Staat“ angeführt. In der Corona-Situation war es jedoch beängstigend rasch zu einer Gleichschaltung der Mainstreammedien gekommen, wenn es um das politische Narrativ gegangen ist. Woran dies gelegen haben könnte und ob die Unsummen, die für Inserate und „Informationsarbeit“ sowie als Corona-Hilfen ausgezahlt worden sind eine Rolle gespielt haben mögen, sei dahingestellt. Viel wichtiger ist, dass fundierte, sachliche, kritische Meinungen ebenfalls nicht mehr in dem Umfang gebracht wurden, wie es für eine demokratische Meinungsbildung wichtig gewesen wäre. Daher wäre es aus unserer Sicht relevant, dass von Medien mit einem öffentlichen Auftrag auch von der
Zivilgesellschaft und von Einzelnen eine unabhängige, objektive, sachliche Berichterstattung eingefordert werden kann – nämlich auch dann, wenn für einen demokratischen Diskurs wichtige Informationen der Bevölkerung vorenthalten werden.

Darüber hinaus sind die Verflechtungen zwischen Medien und Politik aufzulösen. Medien können nur dann positiv zum demokratischen Zusammenleben beitragen, wenn sie die Vielzahl an Meinungen und Entscheidungsgrundlagen abbilden – aber nicht, wenn sie nur eine, möglicherweise aus der Politik oder der Wirtschaft vorgefertigte Meinung als einzige und unantastbare Wahrheit darstellen.

Um die Demokratie nach außen – insbesondere gegen verdeckte ausländische, aber auch verdeckte wirtschaftliche Einflussnahme – verteidigen zu können, muss sie zuerst nach innen gestärkt und gefestigt werden.

Hierfür braucht es das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit und Objektivität der Medien, in das Funktionieren der rechtsstaatlichen Systeme sowie der Rechtsschutzsysteme.

So muss ganz klar sein, dass die Finanzierung öffentlicher Aufgaben rein aus öffentlichen Mitteln zu erfolgen hat. In Zukunft sollte es undenkbar sein, dass Institutionen, die nicht durch die Europäische Union oder durch Mitgliedstaaten zur Gänze finanziert werden, zentrale Entscheidungen für die Europäische Union oder die einzelnen Mitgliedstaaten treffen (dürfen), etwa bezüglich der World Health Organization (siehe zur Finanzierung der WHO https://www.who.int/about/funding) ob eine „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ innerhalb der Europäischen Union (weiterhin) vorliegt oder nicht. Aus unserer Sicht geht es daher nicht nur um „aus Drittstaaten finanzierte oder gesteuerte Interessenvertretungsdienste“, sondern auch um „von Konzernen oder sonstigen Interessengemeinschaften finanzierte oder gesteuerte“ Organisationen/Experten/Beratungsgremien.

Weitreichende und folgenreiche Entscheidungen sind nur von demokratisch legitimierten Organen zu treffen, deren Entscheidungen einer rechtlichen und inhaltlichen Überprüfung zugänglich sein müssen. Mitarbeiter dieser Organe müssen klaren Regelungen zur Offenlegung von Interessenkonflikten und Befangenheitsvorschriften unterliegen.

Im Hinblick auf Entscheidungen und Rechtsakte generell wäre außerdem eine Transparenzvorschrift zu schaffen, die die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Einflussnahmen auf Entscheidungsprozesse oder Rechtsakte offenlegen zu müssen. Jeder Rechtsakt und jede Entscheidung ab einer bestimmten Tragweite braucht eine Offenlegung im Sinne eines „Fußabdrucks“, wer wann woran mitgewirkt oder worauf Einfluss genommen hat oder dies zumindest versucht hat. Umso mehr wäre dies verpflichtend vorzuschreiben, wenn ein Teil der Finanzierung aus anderen Quellen kommt, wobei hier auf die tatsächlich dahinterstehenden Eigentümer und Interessen abzustellen ist.

Um das Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union zu stärken, sollten darüber hinaus einheitliche Antikorruptionsvorschriften als Mindeststandards vorgesehen und den Menschen in der Europäischen Union kommuniziert werden. In Österreich gibt es etwa einen „ressort- und gebietskörperschaftsübergreifend geltenden Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst“. Wieso gibt es einen solchen Mindeststandard und damit einen einheitlichen Verhaltenskodex nicht auch für die Europäische Union und alle ihre Organe? Dies wäre eine Maßnahme, die beispielsweise als eine „Maßnahme für noch mehr Transparenz“ sowie für das „anstehende Antikorruptionspaket“ angedacht werden könnte.

Natürlich sind unsere Gesellschaft und unsere demokratischen Systeme gegen Angriffe zu verteidigen. Umso wichtiger ist es aber, dass dabei die Einhaltung unserer Grund- und Freiheitsrechte gewährleistet wird, die unter anderem in der Charta der Grundrechte verbrieft sind und unsere Gesellschaft und unsere Lebensweise ausmachen. So kann man Meinungsfreiheit etwa nicht durch Beschränkung der Meinungsfreiheit schützen. Bei einschränkenden Maßnahmen soll die Wahl stets auf das gelindeste Mittel fallen, Grund- und Freiheitsrechte sollen möglichst nicht oder nur in möglichst geringem Umfange beschränkt werden.

Um das Vertrauen der Menschen in das Funktionieren der rechtsstaatlichen Systeme sowie der Rechtsschutzsysteme zu stärken und zivilgesellschaftliches Engagement zu ermöglichen, wären außerdem umfassende Transparenzvorschriften im Sinne einer allgemeinen Dokumentationspflicht sowie Informationsfreiheit vorzusehen. Dokumente, die aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sind der Bevölkerung sowie der Forschung und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Es darf nicht sein, dass man seitens der Europäischen Union, etwa der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die Herausgabe von Informationen mit anwaltlicher Unterstützung erzwingen muss. Solche Informationen, die – in diesem Beispiel in Zusammenhang mit der Corona-Situation – von allgemeinem, aber auch von besonderem wissenschaftlichem und rechtlichem Interesse sein können, sind auf Verlangen zugänglich zu machen beziehungsweise haben falls möglich veröffentlicht zu werden.

Wir danken für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Verein Rechtsanwälte für Grundrechte, ZVR-Zahl 1421037629
Wien, am 02. April 2023

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