Die Meinungsfreiheit darf nicht im stillen Kämmerchen abgeschafft werden

Bild: Report24 Chefredakteur und Herausgeber Florian Machl

Diese Woche ist voller Superlative, die mit dem Widerstand zu tun haben. Ab dem 21. Mai tagt die WHO, um sich weitgehende Ermächtigungen über die Demokratien des Westens zu sichern. Am 23. Mai wird Professor Sucharit Bhakdi, der so vielen während der so genannten Pandemie Halt gab, der Prozess wegen „Verhetzung“ gemacht. Und am 24. Mai steht Report24 Herausgeber Florian Machl vor Gericht, weil er dem grünen Bundespräsidenten Van der Bellen vorwarf, „die Verfassung mit Füßen zu treten“.

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Friedliche Prozessbeobachter ausdrücklich erwünscht

Das ist der Stand der Dinge zu meiner strafrechtlichen Verfolgung durch den grünen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen. Kurz und bündig: Der Vorwurf ist, dass ich dem Präsidenten in einem Kommentar vorgeworfen habe, „die Verfassung mit Füßen getreten zu haben“. Ja, Sie haben richtig gehört. Das alleine ist der Grund dafür, gegen mich mit dem Verfassungsschutz und der Justiz vorzugehen. Die öffentliche Verhandlung findet am kommenden Mittwoch am Landesgericht Linz um 10.15 Uhr statt. Vorab, wir freuen uns über zahlreiche friedliche Zuseher, denn die Meinungsfreiheit darf nicht im stillen Kämmerchen abgeurteilt werden.

Bei diesem Verfahren geht es ganz sicher nicht um mich und meine harmlose Aussage, die ja ganz ersichtlich ohne jegliche Schimpfwörter und persönliche Untergriffe formuliert war. Es geht darum, die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken. Die Grünen, welche nicht nur das Präsidentenamt, sondern auch das Justizministerium beherrschen, wissen genau, dass die europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 10 jedem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesteht. Dieser Artikel, der in Verfassungsrang steht, wurde in zahlreichen Gerichtsurteilen bemüht, um das Recht von Privatpersonen und Journalisten zu bewahren, auch gegenüber der Obrigkeit kritisch zu bleiben. Es gibt Entscheidungen, die klar festhalten, dass ein Politiker viel mehr aushalten müsse als eine Privatperson – ja, er müsse sich sogar gefallen lassen, als „Trottel“ beschimpft zu werden.

Ein Beispiel aus dem Jahr 2016:

Kritik an politischen Tätigkeiten ist im Interesse einer funktionierenden Demokratie grundsätzlich zulässig. Die Freiheit der politischen Debatte sieht unter Umständen sogar verletzende oder beunruhigende Äußerungen als gerechtfertigt an. Im Rahmen politischer Debatten können selbst Beschimpfungen im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Zitat aus einem Gerichtsurteil des Jahres 2016

Nun, ich habe Herrn Van der Bellen niemals einen Trottel genannt. Ich habe auch sonst kein Schimpfwort gegen ihn gerichtet. Deshalb ist dieses Verfahren so einzigartig. Denn wenn diese Formulierung in Hinkunft strafbar sein sollte, dann darf kein Journalist in Österreich mehr sachliche Kritik an einem Politiker üben. Es bedeutet aber auch, dass keine politische Satire mehr zulässig wäre. Ich glaube fest daran, dass diese Vorgangsweise des grünen Bundespräsidenten zu einer internationalen Aktion gehört. In verschiedenen Ländern versucht man die Kritik an Grünen und ihrer Politik zu kriminalisieren. Man denke nur an Deutschland, wo der krebskranke Kult-Blogger Tim Kellner für einen Scherz über Annalena Baerbock einen Haftbescheid über acht Monate erhalten hat – ohne jegliche rechtsstaatliche Verhandlung!

Meine Bitte an Sie alle: Wer die Möglichkeit hat, ist herzlich dazu eingeladen, dem Verfahren als Zuhörer beizuwohnen. Es ist wichtig, der Justiz auf die Finger zu sehen, die ja im Namen des Volkes vergehen verfolgt und Recht spricht. Denn eigentlich ist die Justiz für ihr Tun dem Volk Rechenschaft pflichtig – und nicht umgekehrt. So funktioniert echte Demokratie und dafür bezahlen die Menschen auch Steuern. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, besteht vielleicht die Möglichkeit, unseren Rechtsstreit finanziell zu unterstützen. Das wäre aktuell wirklich eine große Hilfe.

Nochmal der Termin: Oberösterreich, Linz, Landesgericht, Fadingerstraße 2, Mittwoch, 24. Mai, 10 Uhr 15.
Spannend ist auch, was momentan zeitlich alles zusammenfällt. Seit dem 21. Mai trifft sich die WHO in Genf, um darüber abzustimmen, ob man antidemokratische Durchgriffsrechte in die einzelnen Mitgliedsstaaten an sich reißen kann. In Deutschland wird am 23. Mai dem großartigen Professor Sucharit Bhakdi, der für den Kampf für die Wahrheit und die Gesundheit der Menschheit alles aufgegeben hat, der Prozess gemacht. Ihm wird Verhetzung vorgeworfen. Und am 24. Mai soll in Österreich die Meinungs- und Pressefreiheit zu Grabe getragen werden – wenn wir nicht aufpassen.

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