Deutsche Rechtsprechung: Steuerhinterzieher hinter Gitter, migrantische Vergewaltiger auf freien Fuß?

Bild: freepik / tiko33

Misst die Justiz in Deutschland mit zweierlei Maß? Der Fall von Star-Koch Alfons Schuhbeck wirft aktuell für viele Bürger erhebliche Fragen auf: Während für Steuerhinterziehung gnadenlos Haftstrafen verhängt werden, dürfen migrantische Vergewaltiger oftmals weiter frei herumlaufen – sie kommen mit einer Bewährungsstrafe davon.

Ein Kommentar von Andrea Waldner

Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit, trägt stets eine Augenbinde, damit sie unvoreingenommen entscheiden kann: Wer über einen anderen zu urteilen hat, dem soll es egal sein, was für ein Mensch vor ihm steht – entscheidend sind allein die Argumente, die für oder gegen den Angeklagten sprechen. Ob das in der Realität wirklich so umgesetzt wird, darf bezweifelt werden. Ähnlich sieht es mit dem Strafmaß aus. Wie kann es sein, dass Steuerhinterziehung härter bestraft wird als eine Vergewaltigung?

Gerade wurde bekannt, dass Star-Koch Alfons Schuhbeck ins Gefängnis muss. Der 74-Jährige ist wegen Steuerhinterziehung von etwa 2,3 Mio. Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden – seine Revision wurde abgelehnt. Die Richterin hatte Schuhbeck bei ihrem Urteilsspruch „hohe kriminelle Energie“ bescheinigt.

Ganz anders sieht das Urteil bei der Vergewaltigung einer 15-Jährigen aus. Der 30-jährige Syrer bekam wegen der Vergewaltigung und der Abgabe von Drogen an Minderjährige eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und musste außerdem 3000 Euro Schmerzensgeld an die Jugendliche bezahlen. Der Richter argumentierte, der 2015 aus Syrien geflüchtete Mann könne eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“

Gerade bei Migranten scheinen die Richter gerne mal ein Auge zuzudrücken, so auch hier:

Ein 34-jähriger verheirateter Tschetschene vergewaltigte eine Frau, mit der er eine „On-Off“-Beziehung führte und wurde dafür auch nur zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Auch in diesem Fall gab es ein Kuschelurteil: Der 34-jährige Murat Ö. (Nationalität unbekannt) wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Der verheiratete Familienvater hatte seine Freundin vergewaltigt, gewürgt und auf sie uriniert.

Selbst für den sexuellen Missbrauch einer 6-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft wurde ein 27-jähriger Asylbewerber aus Pakistan nur zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Diese Beispiele erwecken den Eindruck, dass Vergewaltigung und selbst ein sexueller Übergriff auf ein Kind anscheinend nur als Kavaliersdelikte eingestuft werden, während Steuerhinterziehung ungleich viel schwerer wiegt. Welches Verbrechen verursacht für die Bürger wohl den größeren Schaden? Von welchen Tätern geht die höhere Gefahr für die Gesellschaft aus? Wenn es der Regierung an Geld fehlt, so sollte sie wohl dringend ihre Ausgabenpolitik überdenken – dass die Gefängnisse lieber mit Steuersündern statt mit Gewalt- und Sexverbrechern gefüllt werden, dürfte der Bevölkerung jedenfalls kaum vermittelbar sein.

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