Europäische Politiker verurteilen den Irankrieg als „völkerrechtswidrig“. Der französische Präsident sagt dasselbe über das israelische Vorgehen gegen die Hisbollah. Die Argumentation ist politisch motiviert: Das „Völkerrecht“ ist insgesamt eine höchst problematische Angelegenheit.
Ein Kommentar von Eric Angerer
Israel im Libanon
Die schiitische Terrormiliz Hisbollah ist im Libanon ein Staat im Staat. Sie attackiert seit Jahrzehnten Israel mit Raketen; zehntausende wurden auf den jüdischen Staat abgeschossen. Die Bewohner Nordisraels leben seit Langem in ständiger Gefahr, von einem Hisbollah-Geschoss getroffen zu werden.
Die libanesische Regierung und ihre Armee sind seit Jahren nicht willens oder in der Lage, diesen ständigen Beschuss von ihrem Territorium aus zu unterbinden. Nun wird Israel selbst aktiv und versucht, die Hisbollah-Strukturen möglichst weitgehend zu zerstören und im Südlibanon eine Sicherheitszone zu schaffen, aus der die Terroristen nicht mehr agieren können.
Und wie reagiert die globalistische proislamische Regierung Frankreichs darauf? Präsident Emmanuel Macron erklärte, nichts rechtfertige diese „Eskalation“. „Nichts kann die Fortsetzung der israelischen Militäroperationen im Libanon und eine immer tiefere Besetzung libanesischen Territoriums rechtfertigen“, sagte Außenminister Jean-Noël Barrot dem Sender BFMTV. Es handle sich um einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Frankreich forderte eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats.
Man stelle sich folgendes Szenario vor: Frankreich wird seit Jahrzehnten von Terroristen aus Spanien, die erklärtermaßen Frankreich als Staat auslöschen wollen, massenhaft mit Raketen beschossen. Die spanische Regierung unternimmt nichts dagegen. Irgendwann reicht es Frankreich und es geht selbst gegen die Terroristen vor. Und dann regen sich andere Regierungen über einen Völkerrechtsbruch auf. Die Franzosen würden dazu vermutlich „Je vous emmerde!“ sagen.
Irankrieg
Bezüglich des Irankrieges überschlagen sich globalistische und insbesondere linke Politiker und Medien in Westeuropa und Nordamerika vor Empörung, dass der Angriff der USA und Israels das Völkerrecht verletze. Die üblichen „Experten“ werden entsprechend bemüht. Die Militärschläge als „völkerrechtswidrig“ bezeichneten der deutsche Präsident Frank-Walter Steinmeier und der notorische Israel-Feind Pedro Sanchez in Spanien.
Nun mögen irgendwelche globalistischen Experten der Meinung sein, dass es sich um einen illegitimen „Angriffskrieg“ handle. Mit einem sinnvollen Rechtsempfinden hat eine solche Auslegung wenig zu tun. Tatsächlich hat die Führung der Islamischen Republik Iran seit 1979 die Vernichtung des „kleinen Satans“ Israel und den Kampf gegen den „großen Satan“ USA zum Staatsziel erklärt – und dem auch immer wieder Taten folgen lassen.
General Qassem Soleimani war der prominenteste Vertreter und das bekannteste Gesicht des iranischen Militärs im Ausland. Er befehligte die Al-Kuds-Brigaden, Spezialeinheiten der berüchtigten Revolutionsgarden (IRGC), einer Art dschihadistischer SS. Sie agierten in Syrien und im Irak an der Seite schiitischer Milizen, die vom Iran unterstützt werden. Der General und die Al-Kuds-Brigaden waren verantwortlich für den Tod von Hunderten Amerikanern und Verbündeten, erklärte das Pentagon.
Auf diese Weise steuerte das iranische Regime immer wieder Angriffe auf US-Einrichtungen. Der größte davon war der LKW-Anschlag auf die US-Botschaft in Beirut 1983, der von Terroristen der proiranischen Hisbollah durchgeführt wurde und bei dem 63 Menschen ums Leben kamen und etwa 120 verletzt wurden. Im Bekenner-Anruf war von einem „Teil der iranischen Revolutionskampagne gegen imperialistische Ziele auf der ganzen Welt“ die Rede.
Der Iran hat also wiederholt Attacken auf die USA durchgeführt, was militärische Antworten logisch macht. Noch eindeutiger ist das bezüglich Israels. Der jüdische Staat wurde seit Jahrzehnten von der Hisbollah und der Hamas mit Raketen und anderen Methoden angegriffen; nur durch die gute Luftverteidigung Israels sind die Opfer nicht zahllos.
Hisbollah und Hamas sind militärische Verbände, die vom Iran aufgerüstet, finanziert, organisiert und angewiesen wurden. In diesem Sinne führt der Iran seit Jahrzehnten Krieg gegen Israel. Und in diesem Sinne übt Israel nun Selbstverteidigung gegen diese ständigen Angriffe, die 2023 eskaliert waren.
Grundlegendes zum Völkerrecht
Neben den Kommentatoren, die von Katar gekauft sind, den linken und neonazistischen Israel-Hassern gibt es auch in den kritisch-oppositionellen Milieus etliche Menschen, die den Angriff auf die Mullah-Herrschaft mit Verweis auf das Völkerrecht ablehnen. Der Krieg gegen die Islamische Republik Iran habe kein Mandat der UNO und sei deshalb illegal. Das ist ein formalistischer Standpunkt, der unbrauchbar ist.
War die Operation „Desert Storm“, der Krieg gegen die säkulare Diktatur im Irak 1991, besser als der gegenwärtige Angriff auf den Iran, weil ersterer ein Mandat der UNO hatte? Sind Kriege also immer dann legitim, wenn sich die Großmächte im UNO-Sicherheitsrat darauf einigen?
Der Angriff der NATO auf Serbien 1999 hatte kein Mandat der UNO und war demnach völkerrechtswidrig. Die Globalisten und ihre grünen Handlanger hatten damit aber kein Problem, hatte man doch wahrheitswidrig behauptet, Slobodan Milošević würde im Kosovo „Konzentrationslager“ betreiben. Obwohl die serbische Polizei sicherlich nur einen Bruchteil der Menschen zu Tode brachte wie die Mullahs im Iran, sind trotzdem damals keine Heerscharen an „Völkerrechtsexperten“ in den Mainstreammedien aufgetreten, um die NATO zu attackieren.
Der Internationale Gerichtshof der UNO stellt später fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kosovaren höher wiege als die territoriale Integrität Serbiens. Wenn das so ist, müsste auch das Selbstbestimmungsrecht der Russischsprachigen im Osten und Süden der Ukraine mehr gelten als die ukrainische territoriale Integrität – dann wäre das russische militärische Vorgehen ein Schutz dieses Rechts (wie im Kosovo) und nicht ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Wir sehen also vor allem, dass wir es beim Völkerrecht der UNO stets mit Auslegungen durch die Mächtigen zu tun haben, bei denen es mehr um Interessen als um Prinzipien geht.
Darüber hinaus ist die UNO eine ausgesprochen zweifelhafte Institution. Es handelt sich um eine globalistische Struktur mit einer starken Tendenz in Richtung „global governance“, mit der eine selbsternannte globale Elite ihre Agenden den Völkern der Welt aufzwingen will. Beispiele dafür sind das von der WHO vorangetriebene Corona-Zwangsregime, die in der UN-Agenda 2030 festgeschriebene „replacement migration“, durch die Europäer mehr und mehr durch Afrikaner und Araber „ersetzt“ werden, sowie die globalistische Klima-Panikmache.
Dass Menschen, die diesen Agenden ablehnend gegenüberstehen, nun das UN-Völkerrecht wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist schon reichlich seltsam. In Wahrheit ist jede Schwächung der UNO und ihrer Teilorganisationen (etwa durch den Austritt von Staaten) positiv, letztlich eine Auflösung der UNO wünschenswert.
