Bürger unter Generalverdacht: Massenüberwachung durch Speicherung von IP-Adressen

Symbolbild: KI

Während auf EU-Ebene die Chat-Kontrolle eine anlasslose Massenüberwachung der Bürger ermöglichen soll, fokussiert sich die deutsche Bundesregierung auf IPs: Internetprotokoll-Adressen sollen verdachtsunabhängig drei Monate lang gespeichert werden. Der Bürger wird unter Generalverdacht gestellt – doch sicherer wird Deutschland dadurch nicht. Der Gesetzesentwurf stößt entsprechend auf scharfe Kritik. Die Bundesrechtsanwaltskammer prangert einen Angriff auf Grundrechte und die Gefährdung von Berufsgeheimnissen von Journalisten und Anwälten an.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme vom Multipolar-Magazin:

Berlin. (multipolar) Mehrere Experten kritisieren den von der Bundesregierung im Juni vorgelegten Gesetzentwurf zur Speicherung von Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen). Laut Bundesregierung soll die geplante anlasslose Speicherung der IP-Adressen für drei Monate zu einer besseren Strafverfolgung führen. Ist die IP-Adresse bekannt, wird nachvollziehbar, welche Webseiten geöffnet, welche Dateien heruntergeladen und welche Beiträge in sozialen Medien erstellt wurden. Bislang speichern Telekommunikationsanbieter diese Daten nur für wenige Tage.

Sebastian Aurich, Datenschutzexperte der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert auf Anfrage von Multipolar, der Regierungsentwurf enthalte „keine empirischen Aussagen zur Wirksamkeit der IP-Adressspeicherung“. Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung zu einer effektiveren Strafverfolgung führen würde, würde dies mit Blick auf die erheblichen Grundrechtseingriffe nicht ausreichen, um die Speicherpläne zu rechtfertigen.

Eine massenhafte Speicherung von IP-Adressen greift dem Anwalt zufolge dauerhaft in das Grundrecht auf „ungestörte, unüberwachte Telekommunikation“ ein. Aurich verweist darauf, dass durch eine Vorratsspeicherung dem Europäischen Gerichtshof zufolge keine „genauen Schlüsse auf das Privatleben“ gezogen werden dürfen. Angesichts moderner Praxen zur Nachverfolgung („Tracking“) und Aufzeichnung („Logging“) scheine dies praktisch uneinhaltbar. Ferner erkennt er einen Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der EuGH verlange, dass Zugriff nur auf Daten von Personen ermöglicht werden dürfe, die im Verdacht einer Straftat stehen, betont Aurich.

Besonders bemängelt wird, dass nicht hinreichend nach der Schutzbedürftigkeit der IP-Adressen differenziert werden könne. Unweigerlich müssten auch Adressen gespeichert werden, die bei Kontakten zu Rechtsanwälten und Journalisten genutzt werden. Dadurch gerate das Recht auf freie Berufsausübung in Gefahr. Auch die Tätigkeiten von Medienunternehmen und Rundfunkanstalten würden in diesem Sinne beschnitten.

Christin Patricia Müller, Pressesprecherin des Internetwirtschaftsverbands „eco” übt ebenfalls Kritik: Werden Daten unbescholtener Bürger vorsorglich vorgehalten, verändert dies das Verhältnis zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend, erklärt sie auf Anfrage von Multipolar. Zwar brauche es wirksame Instrumente zur Strafverfolgung im digitalen Raum. Sicherheit entstehe jedoch nicht durch immer neue Speicherpflichten oder eine schrittweise Ausweitung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten.

Bei der Plenardebatte im Bundestag zur IP-Adressspeicherung am 24. Juni erinnerte der Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Ulrich von Zons (AfD) daran, dass seit 15 Jahren immer wieder versucht werde, eine „anlasslose Massenüberwachung“ einzuführen. Strafverfolgung im digitalen Raum werde mit dem geplanten Gesetz nicht gestärkt, da Straftäter wüssten, wie sie sich vor Verfolgung schützen. Dies geschehe etwa durch die Nutzung eines Virtuellen privaten Netzwerkes (VPN), das die IP-Adresse verbirgt und den Internetverkehr verschlüsselt.

Schon der Ende 2025 vorgelegte Referentenentwurf des geplanten Gesetzes war auf breite Kritik gestoßen. So hatten die Grünen auf potenzielle Konflikte mit Verfassungsrecht und Europarecht verwiesen, die Linke hatte es eine „schleichende Grundrechtsaushöhlung“ und einen „Generalverdacht gegen alle“ genannt. Der Deutsche Anwaltverein hatte ebenfalls von „anlassloser Massenüberwachung“ gesprochen, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, vor „größten Gefahren für den Informantenschutz“ gewarnt. Zustimmung hatte der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dagegen vom Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei erfahren.

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