Wieder mal gelogen: Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte noch im Juli, es werde keine Impfpflicht geben, ganz ausdrücklich auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Wie so oft war diese Aussage im Nachhinein nicht haltbar. Die Parteien der möglichen Ampel-Koalition haben heute eine Impfpflicht beschlossen. Doch das ist nicht alles: Die neuen Zwangsmaßnahmen, eigentlich befristet bis 19. März 2022, können nun „durch Beschluss“ abermals über März 2022 hinaus verlängert werden.
Von Max Bergmann
Update 16:15 Uhr: Nachdem es zunächst nach übereinstimmenden Medienberichten hieß, die Ampel-Parteien hätten sich auf eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geeinigt, wurde nun zurückgerudert: Mittlerweile wurde erklärt, dass es entgegen erster Aussagen von Katrin Göring-Eckardt (Grüne) doch noch keine Einigung gäbe.
Es ist tatsächlich nur wenige Monate her, irgendwie drängt sich aber mittlerweile der Eindruck auf: Was heute noch gilt, gilt schon morgen nicht mehr. Am 13. Juli 2021 meldete das ZDF: „In Deutschland werde es keine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen geben, sagt Kanzlerin Merkel bei einem Besuch des RKI.“ Im Zusammenhang mit eben diesem Besuch Merkels beim Robert-Koch-Institut erklärte Sie außerdem: „Ich glaube nicht, dass man durch Veränderung dessen, was wir gesagt haben, also keine Impfpflicht jetzt, Vertrauen gewinnen würde“, und weiter sagte sie: „Wir wollen keine Impfpflicht, sondern wir werben für das Impfen.“
Gesetzliche Impfpflicht im Gesundheitswesen eingeführt
Doch nun wurde für bestimmte Berufsgruppen eine förmliche, gesetzliche Impfpflicht beschlossen. „Wir werden eine Impfpflicht brauchen für Einrichtungen, bei Pflegeheimen, bei Kindertagesstätten et cetera. Wir werden das auf den Weg bringen“, sagte Katrin Göring-Eckardt (Grüne) am Montag am Rande der Ampel-Koalitionsverhandlungen. Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung bestätigte Göring-Eckardt außerdem, man sei sich in der Frage der Impfpflicht einig gewesen, die Impfpflicht sei aber kein Bestandteil der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, die demnächst auf den Weg gebracht werden soll. Vielmehr soll es sich um einen separaten Gesetzesentwurf handeln.
Auch ungeimpfte Pfleger und Ärzte sind absolut unverzichtbar
Die Erfahrung mit der Impfpflicht für Gesundheitspersonal aus anderen Ländern zeigte: Nicht jeder lässt sich erpressen. In vielen Ländern herrscht seit Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen ein noch größerer Mangel an Personal als bisher ohnehin bereits. Dennoch soll auch in Österreich die Impfung mit einem der umstrittenen Covid-19 Vakzine im Gesundheitswesen zum Zwang erklärt werden, in Großbritannien und weiteren Ländern trat eine Impfpflicht bereits in Kraft. Auch ungeimpfte Fachkräfte im Gesundheitswesen sind absolut unverzichtbar und sichern den Fortbestand der Behandlungen und Pflege in Krankenhäusern, auf Intensivstationen und in Alten- und Pflegeheimen. Die nun beschlossene Impfpflicht dürfte für eine noch deutlicher wahrnehmbare Abwanderung von Fachpersonal aus den genannten Berufen sorgen. Die Uni-Klinik Essen will dennoch schon jetzt ungeimpfte und impfunwillige Bewerber bereits im Vorstellungsgespräch aussortieren.
Autoritär-maoistische Machthaber mit totalitären Experimenten
Weitere massive Verschärfungen wurden außerdem insbesondere für Ungeimpfte beschlossen. Der Bundesvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, und auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder kündigten die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen bereits am Wochenende an. So forderte Söder unter anderem massive Freiheitsbeschränkungen für Ungeimpfte, auch Habeck sprach sich für Kontaktbeschränkungen und ein striktes Zwangs-Regime für Ungeimpfte aus.
Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren werden wieder zum Alltag
Der Beschlussvorlage der Ampel-Parteien nach sollen Kontaktbeschränkungen nun jederzeit wieder per Dekret angeordnet werden. Dabei gehe es hauptsächlich um die ungeimpfte Bevölkerung, deren Freiheit ohne Vorliegen einer epidemischen Notlage weiterhin beschränkt werden soll, wie Habeck in der ARD erklärte. Auch Österreich fährt wieder den totalitären Weg des harten Zwangs-Regimes. So ist eine nächtliche Ausgangssperre für alle Bürger, gleich ob geimpft oder ungeimpft, geplant. Medienberichten nach soll die Ausgangssperre für alle am Mittwoch beschlossen werden, unter anderem berichtete der deutsche TV-Sender n-tv. Aus Erfahrung ist bekannt: Beschlüsse aus Österreich werden meist von Bayern und Baden-Württemberg übernommen. Dann folgt Berlin, dann der Bund.
3G-Zwang für ungeimpfte Arbeitnehmer kommt mit Auskunftspflicht daher
Dieses Vorgehen konnte man, wie bei vielen anderen Dekreten, auch beim 3G-Zwang am Arbeitsplatz beobachten. Österreich preschte voraus, Bayern und Baden-Württemberg folgten, Berlin überlegt zwar noch, doch zwischenzeitlich ist 3G am Arbeitsplatz für Deutschland beschlossene Sache. In Österreich gilt 3G am Arbeitsplatz zwischenzeitlich bereits „ohne Ausnahme“, wie der ORF am Montag berichtete. Ungeimpfte am Präsenzarbeitsplatz werden in Deutschland zukünftig jeden Arbeitstag einen negativen Zwangstest vorlegen müssen, um arbeiten zu dürfen. Zur Umsetzung ist ein umfangreiches Auskunftsrecht der Arbeitgeber geplant, welches den sonst so hochgepriesenen Datenschutz in absolutem Maße außer Kraft setzt. „Wir werden regeln, dass das Betreten einer Arbeitsstätte, in denen ein Personenkontakt nicht ausgeschlossen ist, Arbeitgebern und Beschäftigten nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erlaubt ist. Das darf und muss der Arbeitgeber selbstverständlich abfragen“, erklärte Fraktionsvizechef Dirk Wiese (SPD) in der Süddeutschen Zeitung.
„Nicht umsetzbar“ und doch beschlossen: 3G-Zwang nun für Busse und Bahnen
Nach der vorgenannten Zwangsmaßnahme gelte für ungeimpftes Bus- und Bahnpersonal dann ohnehin der Impf- oder wahlweise tägliche Testzwang. Bereits im August (Report24 berichtete) sprach sich die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für einen 3G-Zwang in Zügen aus, nachdem nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete mit Covid-Zertifikat in Zügen reisen dürften. Seinerzeit erklärte unter anderem der geschäftsführende Verkehrsminister Andrea Scheuer (CSU), derartige Regeln seien „nicht umsetzbar“. Auch nach Kritik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wurden die Pläne fallen gelassen. So sagte EVG-Vorsitzender Klaus-Dieter Hommel im August in der BILD: „Unsere Argumente wurden offensichtlich berücksichtigt – und damit eine unzumutbare Belastung für das Zugpersonal verhindert.“ Doch was gestern galt, gilt heute nicht mehr, und die Regelung wurde im Vergleich zu Mitte des Jahres sogar noch verschärft: „Wer ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein“, heißt es nach Informationen der dpa vom Montag. Auch die Süddeutsche Zeitung erklärt, ohne 3G-Nachweis ist die Nutzung von „Bussen und Bahnen“ zukünftig untersagt.
Nun also doch: Verlängerung über März 2022 hinaus bereits explizit vorgesehen
An den Plänen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November nicht erneut zu verlängern, halten die Ampel-Parteien aber offenbar fest. Zuletzt wurde Kritik daran laut. Insbesondere aus Reihen der Grünen und der Unionsfraktion war zu vernehmen, man solle die Notlage ohne vorhandene Notlage abermals verlängern. Auch eine weitere der vielen Verschwörungstheorien wird nun wahr. Die neuerlichen Zwangsmaßnahmen, die bis März 2022 befristet sind, sollten die epidemische Lage von nationaler Tragweite ersetzen – und dann endgültig auslaufen, wie man mehrfach betonte. Am Montag wurde eilig noch die Möglichkeit zur weiteren Verlängerung des neuen, von der Ampel initiierten Corona-Gesetzes geschaffen. „Der Bundestag wird ermächtigt, bis zum 19.03.2022 durch einen Beschluss die Geltungsdauer der Vorschriften um maximal drei Monate zu verlängern“, heißt es da nun plötzlich. Die Beschlussvorlage soll am Donnerstag dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden und dann als sogenanntes „Corona-Gesetz“ zeitnah in Kraft treten.