Auch in Österreich: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ bleibt straffrei

Kein Drama um Partygesänge zu Gigi D’Agostino – Symbolbild: KI

Österreichs Justiz überrascht: Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Ermittlungsverfahren gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein. Diese hatten Ende November 2025 in einem Gasthaus in Gosau betrunken den Hit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino mit dem Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

von Richard Schmitt

Laut Staatsanwaltschaft erfüllt der Gesang weder den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) noch den der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Prüfung von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Die Justiz betont, dass „allein durch das lautstarke Singen des zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass angestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“.

Ebenso angezeigte Hitlergrüße stuften die Ermittler als bloße „Tanzbewegungen“ ein. Das Verfahren wurde gemäß § 190 StPO eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Seminar der FPÖ-Jugend im Salzkammergut. Zeugen filmten die Szenen, die auf Social-Media-Kanälen schnell die Runde machten und bei einigen Usern für Empörung sorgten. Die FPÖ-Jugend distanzierte sich formal: Der Lokalbesuch sei kein offizieller Programmpunkt gewesen.

Das Singen patriotischer Parolen ist also kein Verbrechen, solange keine konkreten Gewaltaufrufe erfolgen. Die Causa reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein – darunter das Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz, wo vergleichbare Texte gesungen wurden, dazu laufen noch die Ermittlungen des Landesamts für Staatsschutz. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte nun jedenfalls klar: Nicht jeder laute Gesang, der politisch links angesiedelten Menschen missfällt, ist automatisch strafbar.

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