Deutsches Verfassungsgericht: Schutz Gefährdeter wichtiger als Grundrechte der Pfleger

Bild: Collage Report24.news

Im Grunde genommen war von dem politisch besetzten Gremium nichts anderes zu erwarten. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bestätigte die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Pflege- und Gesundheitspersonal habe seine in der Verfassung garantierten Grundrechte zurückzustellen, um so genannte „vulnerable Gruppen“ zu schützen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist Stephan Harbarth, ein ehemaliger Politiker der CDU. Unter seiner Führung urteilte das Gericht am 19. Mai in Beantwortung einer Beschwerde zur „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, dass diese rechtmäßig sei.

Die Impfpflicht würde zwar in die grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit eingreifen, diese Interessen der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich müssten trotz der „hohen Eingriffsintensität“ letztlich aber zurücktreten. Denn im Grundgesetz wäre auch eine Schutzverpflichtung vorgesehen. Die Begründung, dass man durch die Impfung „Alte und Kranke vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen“ möchte, mutet seltsam an. So gilt es seit Monaten als allgemein gesichertes Wissen, dass die so genannten Corona-Impfungen weder vor Infektion noch vor Weitergabe des Virus schützen.

Die Entscheidung Az. 1 BvR 2649/21 weist darauf hin, dass schwerwiegende Folgen der Corona-Impfungen sehr selten wären. Das Risiko für Schaden an Leib und Leben bei vulnerablen Gruppen wäre höher. Wer also in Hinkunft in einem Gesundheits- und Pflegeberuf in Deutschland arbeiten möchte, wird sich mehrfach der experimentellen Gentherapie unterziehen müssen.

In mehreren anderen Ländern kamen die Höchstgerichte zu einer anderen Einschätzung – zuletzt jenes im fast 1,4 Milliarden Einwohner zählenden Indien: Indisches Höchstgericht urteilte: Niemand darf zu Impfungen gezwungen werden. In Italien wird der Impfzwang gerade vom Verfassungsgericht geprüft, nachdem der sizilianische Verwaltungsgerichtshof eine Impfpflicht als illegal erklärt hat. Ein italienischer Anwalt erklärte, dass ein demokratischer Staat nicht das Recht hat, die Ermordung seiner Bürger anzuordnen: Sizilianischer VwGH: Impfzwang ist illegal, Staat darf Tod von Bürgern nicht anordnen.

Es ist davon auszugehen, dass deutsche Zeitungen in naher Zukunft über einen Arbeitskräftemangel in Gesundheitsberufen klagen werden.

Ein Nutzer des zensurfreien sozialen Mediums GETTR schreibt dazu:

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: