Der Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber ist hinsichtlich der in Österreich geplanten Covid-Impfpflicht überzeugt: Die Regierung hat keine Ahnung, was auf sie zukommen wird. Wenn nur ein kleiner Teil jener Menschen, die sich bis dato nicht haben impfen lassen, seine Rechte wahrnimmt, bedeutet das für die Behörden binnen weniger Wochen den Exitus. In einem Video legt er dar, was der Einzelne in welchem Verfahrensabschnitt gegen den Impfzwang unternehmen kann.
Mag. Gottfried Forsthuber ist selbständiger Rechtsanwalt in Baden bei Wien und steht den Rechtsanwälten für Grundrechte nahe. In einem Video beschreibt er in einer für Laien verständlichen Form die einzelnen juristischen Schritte, die im Fall einer Impfpflicht in Österreich auf jene Bürger zukommen, die sich gegen diese zur Wehr zu setzen gedenken. Er geht davon aus, dass es sich dabei um rund 1,5 bis 2 Millionen Menschen handelt. Diese Gruppe der Ungeimpften vergrößert sich dabei noch kontinuierlich um jene Personen, die sich keinen weiteren Booster aufzwingen lassen wollen.
Jeder Einzelne ist in der Lage, pro Jahr 4 Verfahren vom Zaun zu brechen. Für den Fall, dass nur 250.000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kommen auf die Behörden 1 Million zusätzliche Verfahren zu. Jedes davon kann, je nachdem, wie weit der individuelle Bürger dabei gehen möchte, bis zu 1,5 Jahre dauern:
„Ich geb der ganzen Geschichte, wenn das wirklich kommen sollte, maximal bis Juni / Juli, und dann steht die Bude auf der einzelnen Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat. Die kommen dann nicht mehr nach.“
Der Anwalt lädt ausdrücklich alle, die gegen Impfzwang / Impfpflicht sind, dazu ein, in jedem Verfahrensabschnitt aktiv für ihre Rechte einzutreten.
In einem ersten Überblick wurde seitens der Rechtsanwälte für Grundrechte bereits auf die drängendsten Fragen bezüglich Impfpflicht eingegangen: ‚Standhaft bleiben! Rechtsanwälte für Grundrechte erläutern Vorgehen gegen Impfpflicht‚
Mag. Forsthuber präzisiert nun in seinem Video „Was tun, wenn die Impfpflicht kommt?“:
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Mehr InformationenIn transkribierter Form hier zum Nachlesen (Zwischentitel und Hervorhebungen durch Redaktion):
„Ihr persönlicher Impftermin ist da!“
Momentan bekommen ja sehr viele Menschen Einladungsbriefe: „Ihr persönlicher Impftermin ist da!“ Da geht’s darum, schon unmittelbar zu antworten. Und wer immer diesen Brief verschickt hat, von dem Auskunft zu verlangen: Woher wissen Sie überhaupt, dass ich ungeimpft bin? Allein die Feststellung beinhaltet eine zahllose Anzahl von personenbezogenen Daten, die man einfach nicht so locker weitergeben kann. Und dann möchte man, oder sollte man, ein Auskunftsbegehren machen nach der Datenschutzgrundverordnung.
Das kann man auch formlos machen. Also liebe, ich weiß nicht, Gesundheitskasse, oder Gesundheitsministerium, erklären Sie mir, woher Sie das wissen. Und für diese Antwort räume ich eine Frist von einem Monat ein. Wenn in dieser Zeit keine Antwort kommt, ist das Nächste eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Und damit muss man auch zeigen, so kann man nicht mit den Menschen umgehen. Sie brauchen natürlich einen Nachweis, also empfehle ich einen Einschreiber. Oder ein E-Mail mit Sendebestätigung.
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Der Einladungsbrief der Behörde
Im kommenden Jahr, wenn dann diese Impfpflicht kommen sollte, ist vorgesehen, dass die Behörde einen Einladungsbrief schickt. Also da kommt wirklich der Brief von der BH oder vom Magistrat und sagt, ich lade Sie herzlich ein, bitte gehen Sie impfen. Den würde ich beantworten! Und würde mit konkreten, persönlichen Sorgen antworten. Gesundheitszustand. Nebeneffekte, die bereits bis dato aufgezeichnet wurden. Sorge davor. Einfach um eine Sensibilität auch bei der Behörde zu schaffen. Das ist kein Querulant, weil er einfach nicht will, sondern weil er tatsächlich inhaltliche Bedenken hat. Und die gehören auch dargelegt. Und dann muss sich die Behörde auch damit auseinandersetzen. In jedwedem Verfahrensabschnitt.
Der Ladungsbescheid
Dann geht’s weiter. Wenn die Behörde sich dadurch nicht beeindrucken lässt oder der Amtsarzt, gibt es eine Aufforderung. Kommen Sie zu – weiß ich nicht – Ort X und lassen Sie sich dort impfen. Das ist ein Ladungsbescheid. Gegen den kann man bereits abgesondert vorgehen. Kostet nicht viel, sind 30 Euro gerichtliche Pauschalgebühren und die Beschwerdeinstanz ist das Landesverwaltungsgericht. Gibt es in jedem Bundesland.
Da schreibt man hinein, auch grundlegend, warum man dieser Einladung oder diesem Ladungsbescheid nicht Folge leisten wird und argumentiert das entsprechend durch. Hierbei haben schon einige gesagt, dass sie ein Muster zur Verfügung stellen werden.
Die Strafverfügung
Sobald das abgehandelt ist, gibt es dann eine Strafverfügung von der Behörde. Also wir schießen das einmal rauf zum Landesverwaltungsgericht, das sagt nein, es ist alles in Ordnung, es geht zurück zur Behörde. Dann sagt die Behörde, naja, ich hab jetzt nix Taugliches gehört, Impfbefreiung gibt’s vielleicht auch keine. Dann gibt’s eine Strafverfügung.
Gegen diese hat man 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Auch diese Gelegenheit würde ich unbedingt wahrnehmen und auch hierfür wird es Muster geben.
Das Straferkenntnis
Dann lässt sich möglicherweise die Behörde davon beeindrucken. Wenn das nicht der Fall ist, geht’s weiter mit einem Straferkenntnis. Dann ist das behördliche Verfahren zu Ende und man kann sich entscheiden: Gut, entweder mach ich das jetzt, also sprich, man geht impfen oder man zahlt die Strafe. Und damit wär´s auch zu Ende.
Die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
Oder man erhebt Beschwerde wieder an das zuvor schon angerufene Landesverwaltungsgericht. Da wird es wahrscheinlich Anwälte brauchen. Man kann sich natürlich auch dort selbst vertreten, aber spätestens ab diesem Moment ist es in einzelnen Fällen wahrscheinlich sinnvoll, mit juristischer Begleitung, mit einem Anwalt in diesen Rechtsstreit zu gehen.
Verfassungsgerichtshof: Grundrechtsverletzungen
Wenn dann das Landesverwaltungsgericht sagen sollte, nein, das ist auch nix, diese Gründe sind völlig nicht vorhanden und so, dann geht’s weiter zum Verfassungsgerichtshof. Dem man klarmachen muss, dass hier gravierende Grundrechte verletzt wurden.
Exemplarisch: Recht auf körperliche Unversehrtheit. Recht auf Privatsphäre. Recht auf Gewissensfreiheit. Und einige mehr. Nur jetzt kursorisch. Das führt dazu, dass das Verfahren mindestens für 8-9 Monate ruht, weil der Verfassungsgerichtshof in der Regel so lange braucht, bis er entscheiden kann und entschieden hat.
Verwaltungsgerichtshof: Verfahrensmängel
Gehen wir in unserem theoretischen Beispiel davon aus, er sagt nein, das ist alles verfassungskonform und alles ist gut. Dann kann man weiter zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Was macht der? Der schaut sich nicht die verfassungsrechtliche Implikation an, also Grundrechtsverletzung ja / nein, sondern er schaut sich das auf einfach gesetzlicher Ebene an. Also ob zum Beispiel Befreiungstatbestände vorhanden sind, die doch zu einer Nichtbestrafung führen oder Nichtdurchführung der Impfung. Der schaut sich aber auch wesentliche Verfahrensmängel an. Und die gibt’s tausendprozentig. Weil die Amtsärzte gar nicht zeitlich in der Lage sein werden, inhaltlich perfekt hinzubegründen, warum diese Person geimpft werden kann. Das ist schlicht undenkbar.
Warum? Weil es eine derart große Anzahl an Menschen gibt, die sagt: Nein, ich lass mich nicht impfen!
1 bis 1,5 Jahre. 1,5 bis 2 Millionen Menschen.
Das dauert mindestens 1 Jahr. Also wenn man dazurechnet, dass man noch gegen diesen Ladungsbescheid ebenfalls vorgeht, sind wir wahrscheinlich bei 1,5 Jahren. Und momentan reden wir von 1,5 bis 2 Millionen Menschen. Und es werden regelmäßig mehr, nämlich diejenigen, die sich keinen 4. oder 5. Stich abholen wollen.
Im derzeit vorliegenden Regierungsentwurf können nur Kassenärzte eine Impfbefreiung ausstellen. Warum man Wahlärzte diskriminiert, verstehe ich persönlich nicht. Ich nehme an, die Regierung glaubt, dadurch Druck ausüben zu können mit dem Argument: Wenn du etwas ausstellst, das in diese Richtung geht, verlierst du deinen Vertrag. Also wieder einmal Erpressung, wieder einmal Druck, wieder einmal aggressives Vorgehen.
Zumindest einen Befund über den aktuellen Gesundheitszustand einholen!
Ich kann nur empfehlen: Gehen Sie trotzdem zum Arzt! Fragen Sie, ob Sie eine entsprechende Impfbefreiung bekommen können. Und wenn der Arzt Angst hat, diese auszustellen, dann soll er zumindestens so mutig sein und eine Bestätigung darüber ausstellen, oder einen Befund ausstellen, welchen Gesundheitszustand Sie momentan haben.
Wenn also jemand 3 Mal schon einen Herzinfarkt hatte, dann muss man auch darstellen, welche gesundheitlichen Folgen das hat und welche gesundheitliche Verfasstheit der Einzelne aufweist. Und zumindestens das sollte der Arzt, die Ärztin machen, wenn sie schon nicht hinschreiben kann oder will, man soll nicht geimpft werden.
Der Schuss ins Knie
Mit der Impfpflicht ab 14 hat sich meiner Meinung nach diese Regierung ziemlich kräftig ins Knie geschossen. Die hat keine Ahnung, was auf sie zukommen wird. Alle, die sich bis zum heutigen Tag entschieden haben, es nicht zu tun, werden, wie ich davon ausgehe, auch bei ihrer Meinung bleiben.
Wenn nur 250.000 Leute sagen, nein, ich bin dagegen und mache die Einsprüche, dann ist ein einziger von diesen 250.000 in der Lage, pro Jahr 4 Verfahren vom Zaun zu brechen. Warum? Weil es die Politik und die Regierung so vorsieht.
Mit dem durchschlagenden Ergebnis, dass mindestens 1 Million zusätzlicher Verfahren auf den Tischen der einzelnen Behörden landen werden. Also die gehen regelrecht schon jetzt unter und das ist dann der Exitus. Das sage ich Ihnen heute. Ich geb der ganzen Geschichte, wenn das wirklich kommen sollte, maximal bis Juni / Juli, und dann steht die Bude auf der einzelnen Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat. Die kommen dann nicht mehr nach.
Darum: Alle, die gegen diesen Impfzwang / Impfpflicht sind, lade ich ein:
Treten Sie aktiv für Ihre Rechte ein!
Beantworten Sie unbedingt jedes behördliche Schreiben!
Sie haben Rechte und zwar in jedem Verfahrensabschnitt! Und darauf sollte man unbedingt hinweisen!
Es gibt viel zu tun – tun auch Sie etwas!