Unter dem Titel „Ihr persönlicher Termin für die COVID-Schutzimpfung ist da!“ werden derzeit Menschen in Österreich, die sich noch keiner Covid-19 Impfung unterzogen haben, aufgefordert, dies nun nachzuholen. Die per Post zugestellten Einladungen sind jedoch rechtsunverbindlich: Schweigen stellt keine Zustimmung dar, die Schreiben können ignoriert werden.
Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, Bundesparteiobmann der MFG Österreich, klärt in einer Stellungnahme auf:
„Von der Stadt Wien oder anderen Stellen versendete Schreiben, mit denen dem Adressaten mitgeteilt wird, dass für ihn ein bestimmter Impftermin reserviert worden wäre, sind als unzulässige Arzneimittelwerbung (§ 6 Arzneimittelgesetz) zu qualifizieren.
Solche Schreiben stellen nicht nur eine „Belästigung“ des Empfängers dar, sondern werden den Absender im Fall eines Impfschadens haftbar machen können.
Selbstverständlich ist eine solche Einladung völlig rechtsunverbindlich und für den Empfänger rechtlich ohne Belang.
Da diesen Schreiben voraussichtlich eine unbefugte Datenweitergabe zugrunde liegt, also ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kann Beschwerde an die Datenschutzbehörde erstattet werden. Die Datenschutzbehörde stellt auf ihrer Homepage https://www.dsb.gv.at diverse Formulare, so auch Beschwerden, als Download zur Verfügung.
Das Schreiben kann auch schlichtweg entsorgt werden. Schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.
RA Dr. Michael Brunner 21.11.2021“
Das Schreiben im Wortlaut (Beispiel aus Wien):
Ihr persönlicher Termin für die COVID-Schutzimpfung ist da!
Die COVID-Schutzimpfung ist derzeit die wichtigste Maßnahme um die Pandemie zu beherrschen und ein weitgehend normales Leben wieder zu ermöglichen. Das Europäische Gremium für Gesundheit sowie das nationale Impfgremium empfehlen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die COVID-Schutzimpfung.
Warum ist diese Impfung so wichtig?
Durch die Impfung sinkt das persönliche Risiko bei einer Infektion einen schweren Erkrankungsverlauf zu erleiden und somit auch das Risiko eines damit verbundenen Aufenthalts auf einer Intensivstation bzw. zu versterben. Auch die Gefahr an Long-Covid zu erkranken (das ist auch bei einem leichten Verlauf durchaus möglich) wird stark reduziert. Sie schützen mit der Impfung aufgrund des geringeren Erkrankungsrisikos nicht nur sich persönlich sondern auch ihre Mitmenschen.
Mit fortschreitender Dauer der Pandemie werden in ganz Österreich – zum Schutz aller – immer mehr Bereiche auf die 2G-Regel (Zutritt nur für vollständig geimpfte Personen oder Genesene) umgestellt werden.
Zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und damit Sie auch in Zukunft problemlos einen normalen Alltag führen können, wurde für Sie eine COVID-Schutzimpfung reserviert:
Am 26. November von 07.00 bis 19.00 in der städtischen Impfstraße im Austria Center Wien
(1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1)
Wir laden Sie ein, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Um etwaige Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, können Sie statt des oben reservierten Termins auch einen Alternativtermin online unter impfservice.wien oder telefonisch unter 1450 buchen. Dies gilt auch, wenn Sie akut erkrankt sind oder z.B. aufgrund einer anderen Therapie diesen Termin nicht wahrnehmen können. Um das Storno des obigen Termins kümmert sich in diesem Fall gerne die Stadt Wien. Im Falle, dass Sie sich inzwischen haben impfen lassen, wollen wir uns bei Ihnen dafür ganz herzlich bedanken!
Sollte Ihnen bekannt sein, dass für Sie aus medizinischen Gründen (Gegenanzeigen) eine COVID-Impfung nicht möglich ist, so erachten Sie das vorliegende Schreiben bitte als gegenstandslos. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie gegen COVID geimpft werden können, so empfehlen wir zur Abklärung ein ärztliches Aufklärungs-/Beratungsgespräch zu nutzen.
Bringen Sie zur Impfung bitte Ihren Lichtbildausweis und – wenn vorhanden – Ihre E-Card mit.
St.Phys. Dr. Ursula Karnthaler
Projektleiterin Covid-19 der Stadt Wien
Dr. Andreas Kauter
Leitender Chefarzt der ÖGK