GEZ durchleuchtet 73 Millionen Bürger – Nachzahlungen drohen

(C) Report24/KI

Die Milliardeneinnahmen für ARD und ZDF reichen offenbar nicht aus. Jetzt lässt der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Meldedaten von rund 73 Millionen Erwachsenen überprüfen, um weitere Beitragszahler aufzuspüren. Wer bislang keine GEZ-Zwangsgebühren bezahlt hat, muss mit saftigen Nachforderungen rechnen. Selbst wer bereits zahlt, kann ins Visier geraten.

Am heutigen Sonntag startet der vierte bundesweite Meldedatenabgleich für den Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält dafür die persönlichen Daten von rund 73 Millionen volljährigen Einwohnern. Ab Montag werden die Datensätze von den Einwohnermeldeämtern übermittelt, bis zum 8. Dezember soll die Übertragung abgeschlossen sein. Anschließend wird überprüft, welche Wohnungen bereits registriert sind und wo sich weitere Zwangsbeitragszahler finden lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert Paragraf 11 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.

Dabei bekommt der Beitragsservice weit mehr als nur Namen und Anschriften. Auch Geburtsdaten, frühere Wohnanschriften, Familienstand, Einzugsdaten und sogar ein vorhandener Doktorgrad gehören zu den übermittelten Informationen. Datenschutz? Fehlanzeige. Die Meldebehörden sind zur Weitergabe verpflichtet, ein Widerspruch ist nicht vorgesehen. Der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Rundfunk darf damit die Melderegister der erwachsenen Bevölkerung durchforsten, um mögliche weitere Zahler für seine Zwangsabgabe aufzuspüren. Ob die Betroffenen die Programme von ARD und ZDF überhaupt nutzen, spielt für die Beitragspflicht keine Rolle.

Über 660 Euro GEZ-Nachzahlung – bei Nichtzahlung droht die Vollstreckung

Für etliche Bürger könnte die Aktion teuer werden. Wer bislang keine Rundfunkgebühren für seine Wohnung entrichtet hat, muss unter Umständen rückwirkend zahlen. Der Beitragsservice kann beim aktuellen Datenabgleich bis zum 1. Januar 2024 zurückgehen. Bei monatlich 18,36 Euro summiert sich die Zwangsabgabe für die 36 Monate bis Ende 2026 auf 660,96 Euro. Werden weitere Monate fällig, steigt die Rechnung entsprechend. Mögliche Säumniszuschläge sind darin noch nicht enthalten. Besonders betroffen sein können Menschen, die nach einer Trennung oder dem Auszug eines Mitbewohners keine Beiträge mehr überwiesen haben.

Auch wer seine GEZ-Zwangsgebühren längst bezahlt, ist vor zusätzlicher Bürokratie nicht sicher. Kann der Beitragsservice eine Person keiner bereits angemeldeten Wohnung zuordnen, verschickt er ein Schreiben und verlangt Auskunft. Die Betroffenen müssen dann beispielsweise die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners angeben. Wer die Briefe ignoriert, riskiert eine automatische Anmeldung samt rückwirkender Zahlungsforderung. Bleibt die Rechnung unbezahlt, können Festsetzungsbescheid, Mahnung und schließlich die Zwangsvollstreckung folgen.

Schon der letzte Datenabgleich brachte rund 455 Millionen Euro zusätzlich

Wie lukrativ die systematische Suche nach weiteren Beitragszahlern für den ÖRR sein kann, zeigte bereits der letzte bundesweite Meldedatenabgleich von 2022. Im darauffolgenden Jahr stiegen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag um rund 455 Millionen Euro auf 9,02 Milliarden Euro. Ein Plus von 5,3 Prozent, das der Beitragsservice selbst auf den Meldedatenabgleich zurückführte. Die Zahl der angemeldeten Wohnungen erhöhte sich um mehr als 900.000. Zwar mussten später zahlreiche automatisch angelegte Beitragskonten wieder gestrichen werden, doch damals rechnete der Gebührenapparat damit, dass rund 500.000 zusätzliche Wohnungen dauerhaft im Bestand bleiben würden.

An Geld mangelt es dem zwangsgebührenfinanzierten Rundfunk ohnehin nicht. Allein im vergangenen Jahr kassierte der öffentlich-rechtliche Rundfunk 8,72 Milliarden Euro an Pflichtbeiträgen. Davon flossen 8,56 Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio, weitere 164,5 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Ende 2025 waren rund 40,45 Millionen Wohnungen angemeldet. Allein für das Eintreiben und Verwalten der Beiträge gab der Gebührenapparat weitere 191,4 Millionen Euro aus.

Wer seine GEZ-Zwangsgebühren nicht bezahlt, bekommt es mit dem staatlichen Vollstreckungsapparat zu tun. Wie rigoros der Beitragsservice offene Forderungen eintreibt, zeigen seine eigenen Zahlen: Im Jahr 2025 wurden 18,31 Millionen Mahnmaßnahmen und 1,39 Millionen Vollstreckungsersuchen verzeichnet. Rund 3,65 Millionen Beitragskonten befanden sich zum Jahresende im Mahnverfahren. Schon nach dem letzten bundesweiten Datenabgleich waren die Mahnverfahren kräftig angestiegen. Auch der Beitragsservice bestätigt, dass die Zahl der Mahnverfahren nach solchen Aktionen üblicherweise vorübergehend zunimmt, weil für zahlreiche neu erfasste Wohnungen rückwirkende Zahlungsforderungen geklärt werden müssen.

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