CDU-Brandmauer bekommt Risse: Schulze will AfD-Anträge prüfen

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Sachsen-Anhalts CDU-Chef Sven Schulze stellt die bisherige Abgrenzungspraxis gegenüber der AfD infrage. Künftig will seine Fraktion auch Anträgen der AfD zustimmen können, wenn deren Inhalte stimmen. Damit gerät die Brandmauer-Politik von Friedrich Merz innerhalb der eigenen Partei unter Druck.

CDU-Fraktionschef Sven Schulze sorgt mit einer neuen Ansage zum Umgang mit der AfD für Aufsehen. „Wir werden von Fall zu Fall entscheiden. Für uns gibt es ausschließlich ein Kriterium: Nützt es dem Land?“, erklärte der geschäftsführende Ministerpräsident gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung. Auch eigene Anträge will die CDU künftig unabhängig davon einbringen, ob diese mit Stimmen der AfD eine Mehrheit erhalten. Bereits Anfang der Woche hatte der frühere CDU-Landeschef Holger Stahlknecht gefordert, sinnvollen AfD-Anträgen zuzustimmen. Schulze betonte zugleich, seine Partei werde nicht automatisch zum Mehrheitsbeschaffer für die AfD.

Die neue Haltung kommt in einer für die Union unangenehmen Lage. Bei der Landtagswahl am 6. September erreichte die AfD 43,8 Prozent der Zweitstimmen und sicherte sich 39 der insgesamt 83 Mandate. Die CDU stürzte dagegen um 19,9 Prozentpunkte auf gerade einmal 17,2 Prozent ab. Nach 24 Jahren Regierungsbeteiligung muss sie sich nun wieder mit der Oppositionsrolle arrangieren. Ausgerechnet die AfD, gegen die man sich seit Jahren abschottet, stellt fast die Hälfte der Abgeordneten.

Merz hält an der Brandmauer fest – in Magdeburg gelten andere Maßstäbe

Schulzes Aussagen stehen im Gegensatz zum Abgrenzungskurs von Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hatte noch Mitte Oktober erklärt: „Wenn es eine Brandmauer gibt, sind wir die Brandmauer.“ Eine Zusammenarbeit mit der AfD schloss der CDU-Chef weiterhin aus. In Sachsen-Anhalt will Schulze dagegen parlamentarische Anträge nach ihrem Inhalt beurteilen. Damit stellt sich für die Union auch die Frage, wie weit die Brandmauer überhaupt reichen soll: bis zur Regierungsbildung oder bis zu jeder einzelnen Sachentscheidung im Landtag?

Bei der anstehenden Ministerpräsidentenwahl setzt die CDU allerdings weiterhin auf demonstrative Abgrenzung. Mitte Oktober beschloss ihre Landtagsfraktion, bei der Wahl des AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. 14 Abgeordnete stimmten dafür, der frühere Fraktionschef Guido Heuer enthielt sich aus rechtlichen Bedenken. Hintergrund waren Spekulationen über mögliche Stimmen einzelner CDU-Abgeordneter für den AfD-Kandidaten. Die Union will verhindern, dass sich solche Vermutungen bei der geheimen Ministerpräsidentenwahl wiederholen. Für einen möglichen dritten Wahlgang kündigte Schulze allerdings an, dass die CDU-Abgeordneten wieder im Plenarsaal sein würden.

Unterdessen hat auch Siegmund seine bisherige Strategie überdacht. Ursprünglich wollte der AfD-Spitzenmann bei der Ministerpräsidentenwahl im Dezember nur im ersten Wahlgang antreten. Er erklärte nun, angesichts des CDU-Beschlusses müsse die Lage möglicherweise neu bewertet werden. Auch eine Kandidatur im zweiten oder dritten Wahlgang schließt er inzwischen nicht mehr aus. Im dritten Durchgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, während Siegmund in den ersten beiden Wahlgängen mindestens 42 Stimmen benötigt. Seine AfD verfügt derzeit über 39 Mandate.

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