Sein Fall wurde weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt: Der Arzt Dr. Heinrich Habig aus Recklinghausen agierte in den Corona-Jahren gemäß des Hippokratischen Eids und achtete das Selbstbestimmungsrecht seiner Patienten. Für ihn hatte das empfindliche Konsequenzen: Er kam wiederholt in Haft – erst am 16. Mai 2026 kam er frei (mit einem Jahr Bewährung). Gegenüber dem MWGFD-Projekt „Ärzte mit Gewissen“ erörtert er, was ihm widerfahren ist.
Das Portal beleuchtet die Verfolgung widerständiger Mediziner – also jene Verfolgung, die es laut der Politik angeblich gar nicht geben soll. Dieser steilen These der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken steht diese Liste an Maßnahmen gegen Dr. Habig entgegen (alle Angaben stammen von Habig selbst):
- Berufsverbot und Entzug der Approbation (Bezirksregierung Münster, initiiert durch die Ärztekammer)
- Monatelange verdeckte Überwachung des Praxiseingangs mit Richt‑ und Parabolmikrofonen aus einer gegenüberliegenden Wohnung; Handyüberwachung
- Staatsanwaltliche Praxisdurchsuchung sowie Durchsuchung der Privatwohnung
- Kontosperrung
- Öffentliche Diskreditierung durch die lokale Presse
- Insgesamt 26 Monate Haft (davon 16 Monate Untersuchungshaft)
Der Vorwurf gegen ihn: das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB).
Habig schildert den Sachverhalt und den Verlauf wie folgt:
Im vertraulichen Gespräch mit mir allein in einem separaten Zimmer trafen Patienten ihre individuellen Impfentscheidungen – im Sinne des Selbstbestimmungsrechts, wie es im Hippokratischen Eid und im Genfer Ärztegelöbnis verankert ist.
Am 21. Januar 2022 stürmten ein Oberstaatsanwalt und eine Staatsanwältin mit Kriminalkommissaren und etwa zehn, zum Teil bewaffneten Polizisten (in schusssicheren Westen) meine Praxis, durchwühlten die Räume und packten alle Unterlagen, Computer, Laptops und Handys ein. Die Praxis war in vollem Betrieb; einige Patienten bekamen gerade Infusionen oder warteten auf ihre Untersuchung. Sie wurden in einen Raum gebracht und einzeln verhört. Ich selbst wurde in mein Wartezimmer platziert und von einem Polizisten bewacht.
Die Staatsanwältin sagte zu meiner Frau: „Ich habe mir gerade überlegt, Sie klage ich auch noch an.” Sie ordnete an, unsere Privatwohnung aufzubrechen und zu durchsuchen; meine Frau bot an mitzugehen, um die Tür aufzuschließen. In der Wohnung wurde alles durchwühlt und die Schwebedecke im Flur heruntergerissen. Fünf Tage später wurde die Wohnung erneut durchsucht und meine Frau zur Blutentnahme mitgenommen – die ein Polizist vor den Augen der Staatsanwältin vornahm, weil der Arzt zu beschäftigt war. Meine Frau konnte in der Wohnung nicht mehr schlafen; wir zogen nach Dortmund in eine leerstehende Wohnung ihres Bruders.
Im Mai wurde ich vor der Wohnung auf offener Straße spektakulär verhaftet – mehrere Mannschaftswagen blockierten die Straße –, und ich wurde nach Bochum gebracht.
In den Wochen danach veräußerte ich über eBay das Praxisinventar, was mir später als Vorbereitung zur Flucht ausgelegt wurde; Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Bochum gaben sich dabei als Kaufinteressenten aus.
— Heinrich-Karl-Werner Habig
Quelle: Ärzte mit Gewissen
26 Monate Haft – wofür?
Insgesamt saß Habig 26 Monate in Haft: Auf 16 Monate U-Haft in der JVA Bochum-Krümmede folgte eine zweijährige Pause wegen Revision, danach trat der Mediziner freiwillig erneut die Haft in Bielefeld an und wurde dann nach Castrop-Rauxel verlegt. Erst am 16. Mai 2026 ließ man ihn wegen guter Führung nach Verbüßen von zwei Dritteln der Gesamtstrafe endlich frei. Allerdings mit einem Jahr Bewährung.
Auswirkungen hatte diese Verfolgung auf vielen Ebenen. Die Praxis von Dr. Habig war ab dem 21. Januar 2022 geschlossen. Seine Approbation musste er abgeben. Er war arbeitslos und hatte somit keine Einnahmen mehr bei weiterlaufenden Kosten. Der Vermieter ließ sich anfänglich nicht auf eine Praxisauflösung ein. Die Anwaltskosten für zwei Anwälte schlugen mit 200.000 und 250.000 Euro zu Buche – gedeckt wurde das aus Ersparnissen und mithilfe von Unterstützern (u.a. „Weißer Kranich”).
Auf persönlicher Ebene berichtet der Mediziner von Schlafstörungen, Panikattacken und Herzrasen. Telefon‑ und Türklingeln lösten bei ihm Schreckgefühle aus.
Aus dem kollegialen Umfeld habe es keine Reaktionen gegeben. Ein örtlicher Radiosender und lokale Printmedien allerdings nahmen eine Vorverurteilung des Arztes vor – unter anderem mit einer Stellungnahme der Pressestelle der Staatsanwaltschaft.
Und das alles, weil Dr. Habig gemäß des Hippokratischen Eids handeln und das Selbstbestimmungsrecht seiner Patienten achten wollte. Dass diese Verfolgung bis ins Jahr 2026 fortgesetzt wurde, spricht Bände über den Stand der Aufarbeitung der Corona-Jahre.