Fünf Monate saß der Journalist Oliver Janich auf den Philippinen im Gefängnis. Hinter dem Fall standen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I. Nach jahrelangem Rechtskampf hat nun das Bundesverfassungsgericht eingegriffen und eine Verletzung von Janichs Grundrechten festgestellt.
In seinem Gesprächsformat ‚NightTalk‘ sprach der AfD-Europapolitiker Petr Bystron exklusiv mit Janich über den dramatischen Fall. Alles beginnt in München. Im April 2022 erließ das Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen Janich. Als Haftgrund wurde Flucht angenommen. Janich habe keinen festen Wohnsitz in Deutschland und sein Aufenthaltsort sei unbekannt. Im Haftbefehl war lediglich davon die Rede, dass er sich ins Ausland, möglicherweise auf die Philippinen, abgesetzt habe.
Janich hält diese Darstellung für absurd. Er lebte bereits seit 2015 öffentlich auf den Philippinen, produzierte von dort Videos und machte nach eigener Aussage keinen Hehl aus seinem Aufenthaltsort. Seine Adresse sei sogar öffentlich auffindbar gewesen.
Staatsanwaltschaft wollte Janich den Pass entziehen lassen
Nachdem Janich auf den Philippinen lokalisiert worden war, beschäftigten sich deutsche Behörden mit der Frage, wie er nach Deutschland gebracht werden könnte.
Aus dem späteren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass sich die Staatsanwaltschaft München I im Juni 2022 an die deutsche Botschaft in Manila wandte. Ziel war es, Janich zur Ermöglichung seiner Abschiebung einen Pass beziehungsweise Passersatz zu verweigern oder seinen vorhandenen Pass einzuziehen.
Wenig später erfolgte der Zugriff auf den Philippinen. Janich schildert seine Festnahme als martialische Aktion. Nach seiner Erinnerung seien zahlreiche bewaffnete Beamte angerückt. Eine Vorladung oder einfache Zustellung habe es nicht gegeben: „Die kamen gleich mit Waffen und haben mich gleich verhaftet.“
Besonders brisant ist Janichs Darstellung der rechtlichen Grundlage seiner Festnahme. Die philippinischen Beamten hätten ihm lediglich eine englische Übersetzung des deutschen Haftbefehls gezeigt, diese aber nicht ausgehändigt. Einen philippinischen Haftbefehl habe es nach seiner Kenntnis überhaupt nicht gegeben.
Ob der Zugriff deshalb nach philippinischem Recht rechtswidrig war, ist damit nicht festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber nicht zu entscheiden.
Fünf Monate im philippinischen Gefängnis
Aus der Festnahme wurden mehr als fünf Monate Haft. Janich landete in einem philippinischen Abschiebegefängnis. Dort sei ihm schnell klargemacht worden, dass er nicht einfach wieder herauskommen würde. Mitgefangene hätten ihm berichtet, teilweise bereits seit Jahren dort festzusitzen.
Während Janich hinter Gittern saß, war seine Frau schwanger. Er rechnete zeitweise nicht mehr damit, bei der Geburt seines Sohnes dabei sein zu können.
Seine Frau kämpfte währenddessen um seine Freilassung. Eine bislang unbekannte Episode schildert Janich im NightTalk: Bei einem Behördentermin wollte sie überprüfen, ob ein wichtiges Schreiben der deutschen Botschaft tatsächlich eingegangen war. Während des Termins begann die Erde zu beben. Als ein Beamter das Gebäude verlassen wollte, habe seine hochschwangere Frau darauf bestanden, dass er zuerst den Brief suche.
„Wenn ich hier schwanger stehen kann, dann suchst du jetzt den scheiß Brief“, zitiert Janich seine Frau. Der Beamte habe das Schreiben schließlich gefunden.
Der Strafbefehl als „Fahrschein raus aus dem Knast“
Während Janich in Haft saß, kam der Strafbefehl aus München: zehn Monate auf Bewährung. Damit geriet er nach eigener Darstellung in eine Zwangslage. Im Gefängnis sei ihm vermittelt worden, dass sein deutscher Fall abgeschlossen sein müsse, bevor er freikommen könne. Hätte er dem Strafbefehl widersprochen, hätte sich das Verfahren weiter hingezogen.
Janich entschied deshalb, zunächst keinen Einspruch einzulegen. Nicht weil er die Vorwürfe akzeptierte, sondern weil er aus dem Gefängnis wollte. „Das war der Fahrschein raus aus dem Knast“, beschreibt er die Entscheidung heute. Seine Frau sei schwanger gewesen und er habe sich um sie noch größere Sorgen gemacht als um sich selbst.
Nach seiner Freilassung wollte Janich genau diese Entscheidung korrigieren. Er beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, um doch noch gegen den inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl vorgehen zu können. Doch die Münchner Justiz verweigerte ihm diesen Weg.
Karlsruhe kassiert Münchner Entscheidung
Das Landgericht München I wies Janichs Beschwerde zurück. Er zog vor das Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Karlsruhe stellte im Juli 2026 fest, dass die Entscheidung des Landgerichts München I Janich sowohl in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz als auch in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
Das Landgericht hatte die Anforderungen an die Wiedereinsetzung derart überspannt, dass Janich der erstmalige Zugang zu einer gerichtlichen Prüfung in nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wurde. Die Entscheidung wurde aufgehoben und die Sache an das Landgericht München I zurückverwiesen.
Besonders unangenehm für die Münchner Strafverfolger ist dabei ein weiterer Aspekt: Auch der Generalbundesanwalt verwies auf die in den Ermittlungsakten dokumentierten Bemühungen der Staatsanwaltschaft München I, den Entzug von Janichs Pass anzustoßen.
Dadurch stand zumindest eine „faktische Erschwerung des Zugangs zu Gericht durch ein Handeln deutscher Behörden“ im Raum.
Damit schließt sich der Kreis: Deutsche Behörden bemühten sich zunächst darum, Janich über seinen Aufenthaltsstatus auf den Philippinen nach Deutschland zu bringen. Während der dadurch entstandenen Haftsituation wurde sein Strafverfahren abgeschlossen. Als Janich später geltend machte, dass gerade diese Situation seinen rechtzeitigen Einspruch verhindert habe, verweigerte ihm das Landgericht den Zugang zur nachträglichen gerichtlichen Prüfung. Karlsruhe stoppte diese Entscheidung.
Todesdrohungen und mysteriöse Vorgänge im Gefängnis
Im NightTalk berichtet Janich erstmals auch über Vorgänge während seiner Haft, die bislang nicht öffentlich bekannt waren.
Ein Gefangener sei kurz vor seiner Ankunft in seinen Trakt verlegt worden. Über einen anderen Insassen habe Janich später erfahren, dieser Mann habe den Auftrag bekommen, ihn zur Rückkehr nach Deutschland zu überreden. Dort würde man ihn umbringen.
Kurz darauf habe Janich über einen weiteren Kontakt eine zweite Warnung erreicht. Ein Mann mit Geheimdienstkontakten habe bereits zwei Wochen vor seiner Festnahme von der bevorstehenden Verhaftung gewusst. Nach dessen Informationen habe man Janich im philippinischen Gefängnis „schmoren lassen“ und dort umbringen wollen.
Janich beschreibt die Situation entsprechend drastisch: Auf der einen Seite habe die Warnung gestanden, bei einer Rückkehr nach Deutschland getötet zu werden, auf der anderen die Angst, im philippinischen Gefängnis zu sterben. Für diese Angaben liegen im Interview keine unabhängig überprüfbaren Belege vor. Sie sind Janichs persönliche Darstellung der damaligen Ereignisse.
Was wurde Janich überhaupt vorgeworfen?
Auch bei den ursprünglichen strafrechtlichen Vorwürfen erhebt Janich schwere Einwände. Mindestens einer der beanstandeten Beiträge auf seinem Telegram-Kanal stamme nach seiner Aussage überhaupt nicht von ihm. Auf den Kanal hätten mehrere Administratoren Zugriff gehabt. Als er den Beitrag entdeckt habe, habe er ihn gelöscht.
Bei einer weiteren beanstandeten Äußerung habe es sich nach seiner Darstellung um einen satirischen Beitrag gegen den Impfzwang gehandelt. Ob diese Inhalte strafbar waren, wird nun wieder zum Gegenstand des weiteren Verfahrens werden können.
„Wir haben eine politische Justiz“
Nach fünf Monaten Gefängnis und dem jahrelangen Kampf durch die Instanzen zieht Janich im Gespräch mit Bystron ein vernichtendes Fazit: „Wir haben eine politische Justiz und das habe ich jetzt am eigenen Leib gespürt.“
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen politischen Vorwurf nicht beurteilt. Festgestellt hat Karlsruhe jedoch, dass die Münchner Entscheidung Janich in zwei seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat.
Der Fall ist damit nicht beendet. Nun muss sich die Justiz erneut damit beschäftigen, ob Janich die Möglichkeit erhält, gegen den Strafbefehl vorzugehen und die ursprünglichen Vorwürfe erstmals regulär gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der Justiz-Krimi, der in München begann und Oliver Janich für fünf Monate hinter philippinische Gefängnismauern brachte, landet damit wieder dort, wo er seinen Anfang nahm: in München.
