Er kam per Boot nach Großbritannien, gab sich als syrischer Jugendlicher aus – und vergewaltigte später eine 14-Jährige. Nach seiner Haftentlassung zog Karam Majdi die nächste Karte: Er sei bisexuell und könne deshalb nicht nach Ägypten abgeschoben werden. Jetzt ist auch diese Geschichte vor Gericht gescheitert: Der Richter glaubt ihm nicht, Majdi gilt weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit.
Majdi landete als angeblich 16-Jähriger im Jahr 2016 mit einem kleinen Boot in Großbritannien, so die britischen Medien. Den Behörden erzählte er, er sei ein unbegleiteter Minderjähriger aus Syrien und habe zuvor in Aleppo gekämpft. Seine Identitätspapiere seien auf der Überfahrt verloren gegangen. Eine Sprachanalyse ließ die Geschichte zusammenbrechen. Die britischen Behörden hielten ihn für einen Ägypter und lehnten seinen Asylantrag ab.
Ein Jahr später lernte Majdi über soziale Medien eine 14-Jährige kennen. Unter dem Namen „Mano Love“ suchte er im Internet Kontakt zu minderjährigen Mädchen. Er traf die 14-Jährige am Bahnhof East Croydon, brachte sie in ein Hostel und hielt sie dort fest, während er sie vergewaltigte. Ihre Hüften und Oberschenkel waren anschließend schwer von Blutergüssen gezeichnet. Die Geschworenen verurteilten Majdi 2018 wegen Vergewaltigung. Richterin Shani Barnes bezeichnete die Tat als „opportunistisch und widerwärtig“ und verhängte sieben Jahre Jugendhaft. Majdi wurde außerdem lebenslang in das Register für Sexualstraftäter aufgenommen. Bereits 2021 war er wieder auf freiem Fuß.
A judge has ruled failed asylum seeker Karam Majdi 27 is not bisexual and must leave Britain after he was jailed for raping a 14 year old girl
— 𝔾𝕣𝕚𝕗𝕥𝕪 (@TheGNPE) September 5, 2026
He came by small boat in 2016 claiming to be a Syrian child soldier a language test later pointed to Egypt
He got 7 years in 2018… pic.twitter.com/6JkFYpmM4V
Nach der Haft plötzlich „bisexuell“
Die Abschiebung wollte Majdi trotzdem verhindern. Dafür präsentierte er den Behörden einen weiteren Schutzgrund: Er sei bisexuell und müsse bei einer Rückkehr nach Ägypten mit Verfolgung rechnen. Die britische Bürokratie nahm ihm die Geschichte zeitweise sogar ab. Eine fachliche Einschätzung brachte die Regierung dazu, seine behauptete Bisexualität zunächst anzuerkennen. Später ruderte das Home Office zurück, bezeichnete dieses Zugeständnis als Fehler und ließ es wieder kassieren.
Majdi erzählte vor dem Einwanderungsgericht von Beziehungen zu zwei Männern. Belege dafür fehlten. Fotos und Nachrichten könne er nicht vorlegen, weil er seine SIM-Karte verloren habe. Kontakt zu den angeblichen Ex-Partnern habe er ebenfalls keinen mehr. Bereits im Verfahren hatte das Home Office darauf verwiesen, dass frühere Unterlagen ausschließlich Beziehungen und Kontakte zu Mädchen dokumentierten. Der Vorwurf der Behörde war entsprechend deutlich: Die Bisexualitätsgeschichte sei aufgetaucht, um seinen Asylfall aufzubessern und eine Abschiebung zu verhindern.
Richter glaubt ihm kein Wort
Richter R. Abdar hat den Einspruch nun vollständig abgewiesen. Er sei nicht davon überzeugt, dass Majdi bisexuell sei. Auch die Behauptung, Majdi stamme aus Syrien, überzeugte das Tribunal nicht. Der Richter hält den verurteilten Vergewaltiger weiterhin für eine Gefahr für die Allgemeinheit. Seine Abschiebung aus Großbritannien liege nach wie vor im öffentlichen Interesse.
Majdi hatte sich nach seiner Entlassung auch sonst nicht gerade zum Musterbürger entwickelt. Im April 2026 wurde er wegen Kokainbesitzes, Fahrens ohne Führerschein und Fahrens ohne Versicherung verurteilt. Wegen mutmaßlichen Cannabisbesitzes wartet bereits das nächste Verfahren. Das Home Office kündigte nach dem Urteil an, „alles in unserer Macht Stehende“ zu unternehmen, um den „gefährlichen Kriminellen“ abzuschieben.
Abschieben statt weiterverhandeln
Dass das britische Innenministerium eine solche Selbstverständlichkeit überhaupt groß ankündigen muss, sagt einiges über den Zustand des Abschiebesystems des Vereinigten Königreichs aus. Bei einem als gefährlich eingestuften Sexualstraftäter sollte die entscheidende Behördenfrage nach verbüßter Haft eigentlich lauten, wann der nächste Flug geht. Stattdessen beschäftigen Einwanderungsbehörden, Gutachter, Anwälte und Richter sich mit immer neuen Geschichten, während der Betroffene längst wieder frei durchs Land läuft.
Selbst die britischen Behörden schafften es zwischenzeitlich, Majdis Bisexualitätsbehauptung amtlich abzusegnen und den Fehler später wieder einzukassieren. Jetzt muss das Home Office beweisen, dass es den Mann tatsächlich außer Landes schafft. Für Karam Majdi braucht es keine weitere Behörden-Odyssee. Es braucht ein Ticket nach Ägypten.
