Der deutsche Verfassungsschutz soll künftig nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern selbst aktiv in digitale Systeme eingreifen können. Dazu gehört ausdrücklich auch das Verändern und Verfälschen von Daten sowie das Bereitstellen falscher Informationen. Gerade in Zeiten eines immer aggressiver geführten „Kampfes gegen Rechts“ und permanenter Warnungen vor angeblichen russischen Sabotageplänen sollte man sich deshalb eine einfache Frage stellen: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?
Dass Geheimdienste täuschen, falsche Identitäten benutzen und gezielt Desinformation streuen, ist nichts Neues. Das gehört seit jeher zu ihrem Werkzeugkasten. Neu ist allerdings, dass der deutsche Gesetzgeber solche Methoden nun ausdrücklich in den Befugniskatalog der Nachrichtendienste schreibt. Paragraph 60 des geplanten Bundesverfassungsschutzgesetzes erlaubt unter anderem die „Veränderung der Übertragungsinhalte“, die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ sowie die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Mit anderen Worten: Der Staat schafft eine gesetzliche Grundlage dafür, dass seine Geheimdienste Daten manipulieren und falsche Informationen platzieren dürfen.
Das Bundeskabinett hat die Reform am 12. August beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst damit von überwiegend beobachtenden Diensten zu Behörden machen, die bei bestimmten Bedrohungen selbst eingreifen können. Die Bundesregierung verweist dabei auf Cyberangriffe, Sabotage, Spionage und Aktivitäten fremder Mächte. Ein ausländischer Server, von dem unmittelbar ein Angriff ausgehe, könne beispielsweise lahmgelegt werden.
Vom Beobachten zum Eingreifen
Auf dem Papier sind die Hürden hoch. Die neuen „Schutzmaßnahmen“ dürfen nicht einfach gegen jeden Bürger eingesetzt werden, der dem Verfassungsschutz politisch nicht gefällt. Paragraph 60 nennt terroristische Bestrebungen sowie bestimmte systematische, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zugunsten einer fremden Macht. Es muss zudem die Gefahr besonders schwerer Schäden bestehen. Doch wie „biegsam“ sind solche Bestimmungen? Man muss sich deshalb ansehen, wie der Verfassungsschutz heute bereits arbeitet.
Report24 berichtete erst vor wenigen Wochen über sogenannte virtuelle Agenten. Das sind Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen, die mit Fake-Identitäten in sozialen Netzwerken und Chatgruppen auftreten, dort Beiträge verfassen und sich teilweise über längere Zeit als Angehörige bestimmter politischer Milieus ausgeben. Allein der Brandenburger Verfassungsschutz betrieb nach Angaben der Landesregierung 287 solcher Accounts. Welche Inhalte darüber verbreitet wurden, wie stark diese Accounts in Diskussionen eingriffen und ob sie selbst radikale Aussagen produzierten, wollte die Landesregierung nur teilweise offenlegen.
Schon damals stellte sich die Frage, wo Beobachtung aufhört und Beeinflussung beginnt. Denn wer selbst unter falscher Identität in einer politischen Szene schreibt, kommentiert und diskutiert, beobachtet diese Szene nicht mehr nur von außen. Hier findet eine gezielte Agitation statt – und wie oft sorgten solche Leute für die Aufhetzung jener Gruppen, die sie eigentlich beobachten sollten? Genau deshalb hatten wir bereits vor der aktuellen Reform vor der Entwicklung vom „Wächter zum Agent Provocateur“ gewarnt.
Nun kommt die ausdrückliche Möglichkeit hinzu, Daten zu verändern und falsche Informationen zu platzieren. Natürlich schreibt der Gesetzentwurf als Absicherungsmaßnahme vor, dass solche Eingriffe dokumentiert werden müssen. Auch der Unabhängige Kontrollrat soll bestimmte Maßnahmen prüfen. Das klingt erst einmal beruhigend. Doch wer garantiert dafür, dass ein bewusst rechtswidriger Eingriff überhaupt dokumentiert wird? Wird ein Mitarbeiter, der eine unzulässige Datei auf einem Rechner platziert, anschließend gewissenhaft in die Akte schreiben: „Heute der Zielperson belastendes Material untergeschoben!“ Und darin liegt das Problem.
Der Verfassungsschutz arbeitet geheim. Seine Quellen sind geheim. Seine Methoden sind geheim. Ein erheblicher Teil seiner Akten ist geheim. Selbst parlamentarische Kontrollgremien erhalten nicht zwangsläufig Einblick in jeden operativen Vorgang. Eine gesetzliche Dokumentationspflicht ist deshalb nur so viel wert wie die Bereitschaft der beteiligten Personen, sich tatsächlich daran zu halten.
Und wenn die manipulierten Daten später wieder auftauchen?
Nehmen wir ein einfaches Beispiel. Bei einer Zielperson wird im Rahmen einer geheimdienstlichen Operation eine Datei verändert oder hinzugefügt. Monate später durchsucht die Polizei denselben Rechner und findet darin vermeintliche Pläne für Anschläge, Sabotageakte oder einen „Umsturz“. Was passiert dann? Meldet sich der Verfassungsschutz bei der Staatsanwaltschaft und erklärt, dass diese Datei möglicherweise aus einer eigenen Operation stammt? Erfährt der Richter davon? Erfährt die Verteidigung davon? Oder liegt am Ende einfach eine Datei auf einem beschlagnahmten Rechner, deren Herkunft niemand mehr hinterfragt?
Der Gesetzentwurf verpflichtet den Verfassungsschutz gleichzeitig dazu, Erkenntnisse über besonders schwere Straftaten an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Daten, die sich später als falsch oder unvollständig herausstellen, sollen berichtigt werden. Doch dafür muss zunächst einmal jemand feststellen, dass sie falsch sind. Gerade vor dem Hintergrund der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Verfassungsschutz und AfD ist diese Frage alles andere als nur theoretischer Natur.
Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer fällt seit Jahren mit politischen Äußerungen zur AfD auf. Mit seiner fragwürdigen Amtsführung beschäftigt sich inzwischen sogar ein Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte bereits zuvor eine öffentliche „Prüffall“-Erklärung seines Amtes zur AfD für rechtswidrig erklärt. Kramer selbst erklärte erst vor wenigen Tagen mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbot: „Man redet nicht drüber, sondern man macht es.“ Gleichzeitig verglich er Teile der Partei hinsichtlich ihrer Sprachbilder, Feindbilder und völkischen Vorstellungen mit der NSDAP.
Hinzu kommt die Lage in Sachsen-Anhalt. Dort liegt die AfD wenige Wochen vor der Landtagswahl in aktuellen Umfragen bei rund 41 bis 43 Prozent und damit mit großem Abstand vor der CDU. Sollte sie tatsächlich die Landesregierung übernehmen, wäre dies ein politisches Erdbeben. Dass die bisherigen Regierungsparteien angesichts eines solchen Machtwechsels nervös werden, liegt auf der Hand. Umso interessanter war eine Frage in der Regierungspressekonferenz vom 12. August. Dort wollte ein Journalist wissen, ob die neuen aktiven Befugnisse auch gegen AfD-Politiker eingesetzt werden könnten. Ein klares Nein gab es nicht. Das Bundesinnenministerium verwies lediglich auf die gesetzlichen Voraussetzungen und konkret bevorstehende Gefahren.
Russland-Vorwürfe: Büchse der Pandora
Nun erlaubt Paragraph 60 selbstverständlich nicht einfach die Manipulation von Daten irgendeines AfD-Abgeordneten. Doch spätestens, wenn einzelnen Personen terroristische Absichten, Sabotage oder Tätigkeiten für eine „fremde Macht“ vorgeworfen werden, öffnet sich ein anderer Bereich. Und gerade der Vorwurf angeblicher Russland-Verbindungen wird gegenüber AfD-Politikern seit Jahren regelmäßig erhoben.
Dass Geheimdienste bei Parteiverbotsverfahren besondere Probleme verursachen können, hat Deutschland bereits erlebt. Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte unter anderem daran, dass der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten tief in die Partei hineinreichte. Beim zweiten Verfahren verlangte das Bundesverfassungsgericht deshalb ausdrücklich, dass verwendetes Material „quellenfrei“ sein muss. Vom Staat beeinflusste Aussagen dürfen einer Partei nicht einfach zugerechnet werden. Nur hilft die schönste Regel wenig, wenn niemand weiß, dass ein Beweisstück überhaupt staatlich beeinflusst wurde.
Wenn Moskau plötzlich wieder „Angriffe plant“
Noch interessanter wird es beim Thema Russland. Seit Jahren werden der deutschen Öffentlichkeit regelmäßig angebliche russische Sabotage-, Cyber- und Einflussoperationen präsentiert. Mal geht es um kritische Infrastruktur, mal um Desinformation, mal um Hackergruppen, mal um mögliche Anschläge. Oft lautet die entscheidende Formulierung lediglich, deutsche oder westliche Sicherheitsbehörden hätten entsprechende „Erkenntnisse“. Die Öffentlichkeit bekommt das Ausgangsmaterial in aller Regel nicht zu sehen. Nun sollen genau diese Dienste künftig in Systeme ausländischer Akteure eindringen, Informationen verändern und falsche Informationen hinterlassen dürfen.
Als operative Täuschung gegen einen tatsächlichen Angreifer kann das durchaus sinnvoll sein. Nur stellt sich danach zwangsläufig die Frage: Wie wird sichergestellt, dass diese vom deutschen Dienst selbst erzeugten Daten später nicht als angebliche Beweise für russische Aktivitäten auftauchen? Man stelle sich vor, ein deutscher Dienst dringt in den Server einer mutmaßlich russischen Hackergruppe ein und platziert dort im Rahmen einer Operation falsche Dateien. Monate später wird derselbe Server erneut ausgewertet. Irgendjemand stößt auf die Datei und interpretiert sie als russischen Operationsplan. Dann entsteht ein Geheimdienstvermerk. Aus dem Geheimdienstvermerk wird ein Lagebericht. Und irgendwann erklärt ein Minister vor laufenden Kameras, es gebe „konkrete Hinweise“ darauf, dass Russland deutsche Infrastruktur angreifen wolle.
Das bedeutet nicht, dass genau dies geschehen wird. Aber technisch wäre ein solcher Ablauf künftig möglich. Und gerade weil Geheimdienste traditionell selbst mit Desinformation arbeiten, sollte man solche Möglichkeiten nicht einfach mit dem Hinweis auf interne Vorschriften vom Tisch wischen. Dazu passt auch, dass die Bundesregierung ausgerechnet am Tag des Kabinettsbeschlusses erneut vor der angeblich russischen Desinformationskampagne „Matrjoschka“ warnte. Es ging dabei unter anderem um mögliche Einflussversuche auf die bevorstehenden Landtagswahlen. Das fügt sich nahtlos ins politische Klima ein. Erst wird die Bedrohungslage hochgestuft, dann erhalten die Geheimdienste mehr Befugnisse – und nun sollen dieselben Dienste auch noch selbst falsche Informationen erzeugen und Daten verfälschen dürfen.
Report24 hatte bereits darauf hingewiesen, wie bequem eine ständig steigende Bedrohungslage als Begründung für immer neue Befugnisse dient. Deshalb stellt sich die Frage, warum man Behörden, die weitgehend im Geheimen arbeiten, bereits mit Fake-Identitäten operieren und selbst über politische Gegner urteilen, zusätzlich die ausdrückliche Befugnis geben will, Informationen zu manipulieren. Denn wenn eine Behörde falsche Daten erzeugen darf, muss im Zweifel auch zweifelsfrei nachvollziehbar sein, welche Daten von ihr stammen. Wer soll sonst überhaupt noch daran glauben, dass jene geheimen Informationen, auf deren Grundlage wiederum vor Terroristen, Russen oder „Rechtsextremisten“ gewarnt wird, diesmal ganz bestimmt echt sind?
