Niederlande: Vier mohammedanische Terror-Teens verhaftet

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Vier junge Moslems stehen in den Niederlanden unter Verdacht, einen Terroranschlag vorbereitet zu haben. Zwei von ihnen waren bereits wegen schwerer islamistischer Straftaten verurteilt worden – und dank der niederländischen Kuscheljustiz trotzdem wieder auf freiem Fuß. Nun mussten Geheimdienst und schwer bewaffnete Spezialkräfte erneut ausrücken.

In den Niederlanden müssen wohl erst Menschen durch islamistische Terroranschläge verletzt werden oder gar sterben, bevor solche besonders treue Koran-Befolger konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Dies zeigt ein aktueller Fall. In der Nacht auf den 29. Juli schlug die niederländische Polizei gleichzeitig in Rotterdam, Eindhoven und der Gemeinde Alkmaar zu. Beamte der schwer bewaffneten Dienst Speciale Interventies holten einen 16-Jährigen, einen 17-Jährigen und den 19-jährigen Mohammed K. aus ihren Wohnungen. Grundlage der Einsätze waren Informationen des Inlandsgeheimdienstes AIVD auf die Vorbereitung eines möglichen Terroranschlags. Telefone, Computer und weitere Datenträger wurden beschlagnahmt.

Zwei Tage später folgte der nächste Zugriff: In Kesteren wurde ein 18-Jähriger in seinem Elternhaus festgenommen. Ein konkretes Anschlagsziel und einen festen Tatzeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft bislang nicht genannt. Die Hinweise waren dennoch schwerwiegend genug, um vier Jugendliche und junge Männer in Untersuchungshaft zu nehmen und Spezialeinheiten gegen sie einzusetzen. Doch schlimmer noch: Zwei der Möchtegern-Dschihadisten wurden schon einmal wegen islamistischer Terrorstraftaten verurteilt – und gleich wieder auf freien Fuß gesetzt.

112 Tage für IS und Anschlagsvorbereitung

Mohammed K. aus Eindhoven war 16 Jahre alt, als er sich an der Terrororganisation Islamischer Staat beteiligte und einen Anschlag in Belgien vorbereitete. In einer Online-Gruppe wurden Nachtclubs und Polizeistationen als mögliche Ziele besprochen, Aufgaben verteilt und Möglichkeiten zur Durchführung erörtert. Über Telegram versuchte der Jugendliche, Waffen zu beschaffen. Später räumte er selbst ein, dass es ohne den rechtzeitigen Zugriff der Polizei wahrscheinlich zu einem Anschlag gekommen wäre. Die Gefahr war also so konkret, dass selbst der Möchtegern-Dschihadist den Polizeieinsatz als entscheidend bezeichnete.

Die niederländische Justiz verhängte schlappe 472 Tage Jugendhaft – setzte davon jedoch 360 Tage zur Bewährung aus. Tatsächlich saß K. damit nur jene 112 Tage ab, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte. Nicht einmal vier Monate hinter Gittern dafür, dass er sich dem Islamischen Staat angeschlossen und ein Blutbad vorbereitet hatte. Obendrauf gab es 200 Stunden Sozialarbeit, eine Fußfessel, Bewährungsaufsicht und ein zeitweiliges Ausreiseverbot. Dabei hätte man diesen Extremisten ungeachtet seines Alters gleich hochkant aus dem Land werfen und mit einem Einreiseverbot belegen müssen.

Denn schon im ersten Verfahren zeigte es sich deutlich, dass K. seiner blutrünstigen Ideologie nicht abschwören wollte. Gutachter warnten vor einem Rückfallrisiko, während der Jugendliche online weiterhin Menschen außerhalb des Islamischen Staates zu Feinden erklärte. Trotzdem wurde er wieder auf die Gesellschaft losgelassen. Die Richter setzten auf Bewährung, Betreuung und Kontrolle – und überließen das mögliche Scheitern dieses Experiments allen anderen. Sollte sich der neue Verdacht bestätigen, wäre das Ergebnis verheerend: Ein bekannter Islamist plante möglicherweise erneut einen Anschlag, weil die erste Verurteilung ihn kaum länger aus dem Verkehr zog als einen gewöhnlichen Kleinkriminellen.

IS-Treueschwur und Märtyrerbrief

Auch der 17-Jährige aus De Rijp war kein unbekannter Mitläufer. Er verbreitete IS-Propaganda über reichweitenstarke Konten, schwor der Terrororganisation die Treue und versuchte über TikTok und Telegram, an eine Waffe zu gelangen. Auf seinem Computer fanden die Ermittler einen Abschiedsbrief an seine Mutter, in dem er das verquere moslemische Märtyrertum verherrlichte. Das Gericht erkannte darin keine harmlose Provokation, sondern eine aktive Beteiligung an der Propagandamaschine des Islamischen Staates. Der Jugendliche wusste, wem er die Treue schwor und wofür diese Organisation steht.

Verurteilt wurde er zu 431 Tagen Jugendhaft, davon 150 Tage auf Bewährung. Weil die Untersuchungshaft angerechnet wurde, konnte er nach dem Urteil das Gefängnis verlassen. Fünf Monate später erfolgte nun die nächste Festnahme wegen Terrorverdachts. Ein IS-Anhänger verbreitet Terrorpropaganda, sucht nach einer Waffe, schreibt einen Märtyrerbrief – und ist wenige Monate später wieder auf freiem Fuß. Schlimmer kann die niederländische Justiz kaum demonstrieren, wie wenig sie dazu bereit ist, die eigene Bevölkerung vor islamistischen Überzeugungstätern zu schützen.

Der dritte Verdächtige war ebenfalls längst bekannt

Auch der 16-Jährige aus Rotterdam taucht nicht zum ersten Mal in einer Terrorakte auf. Er wurde bereits im April 2025 gemeinsam mit dem heute 17-Jährigen aus De Rijp und zwölf weiteren Verdächtigen festgenommen. Die Gruppe soll über TikTok islamistische Propaganda verbreitet und zu terroristischen Straftaten aufgerufen haben. Während der Jugendliche aus De Rijp inzwischen verurteilt wurde, ist das Verfahren gegen den Rotterdammer noch immer nicht abgeschlossen. Nun sitzt er erneut in Untersuchungshaft – diesmal wegen des Verdachts, an der Vorbereitung eines Anschlags beteiligt gewesen zu sein.

Damit waren alle drei in der ersten Razzianacht festgenommenen Verdächtigen bereits vorher bei Polizei und Justiz aktenkundig. Zwei waren verurteilte Islamisten, gegen den dritten lief noch ein Terrorverfahren. Trotzdem konnten sich die jungen Männer offenbar wieder so weit zusammenfinden oder betätigen, dass der Geheimdienst Alarm schlug und schwer bewaffnete Spezialkräfte ausrücken mussten. Während die Justiz noch die alten Akten bearbeitete, lag schon der nächste Terrorverdacht auf dem Tisch.

Das Terror-Quartett – komplett

Der vierte Verdächtige ist der 18-Jährige aus Kesteren. Er wurde zwei Tage nach Mohammed K. und den beiden Minderjährigen in seinem Elternhaus festgenommen. Über seine Vorgeschichte und seine mutmaßliche Rolle schweigen die Ermittler bislang. Bekannt ist lediglich, dass auch sein Name in den Informationen des AIVD auftauchte und die Hinweise für einen Zugriff durch die DSI sowie mindestens zwei Wochen Untersuchungshaft ausreichten.

Damit haben wir ein Dschihadisten-Quartett: Mohammed K. aus Eindhoven, der 17-Jährige aus De Rijp, der 16-Jährige aus Rotterdam und der 18-Jährige aus Kesteren. Drei Festnahmen erfolgten in derselben Nacht, die vierte zwei Tage später. Ein konkretes Anschlagsziel oder ein bereits festgelegter Tatzeitpunkt wurden bislang nicht mitgeteilt. Doch angesichts der Vorgeschichte zweier verurteilter IS-Anhänger wollten die Sicherheitsbehörden offenbar nicht abwarten, bis aus Chats, Treueschwüren und der Suche nach Waffen das nächste Blutbad wird.

Wie man sieht, haben die niederländischen Ermittler aufgepasst – ganz im Gegensatz zu Deutschland, wo der Attentäter auf den CSD in Berlin trotz entsprechenden Wissens der Behörden ungehindert seinen Anschlag durchführen konnte. Sie haben mit ihrem Durchgriff (zumindest vorerst) Schlimmeres verhindert. Doch wie viele polizeiliche und geheimdienstliche Ressourcen sollen noch für solche permanente Gefahrenquellen verschwendet werden, nur weil die Richter sich in einer Kuscheljustiz üben?

Doch das ist keine konsequente Terrorbekämpfung. Das ist ein staatliches Glücksspiel mit dem Leben unschuldiger Bürger. Die offensichtlich auf wokem Kuschelkurs befindlichen Richter setzen auf Bewährung, Sozialarbeit, Fußfesseln und Deradikalisierung – und hoffen, dass aus fanatischen IS-Anhängern auf wundersame Weise friedliche junge Männer werden. Geht die Rechnung nicht auf, müssen Geheimdienst und Polizei erneut anrücken. Geht sie richtig schief, bezahlen andere mit ihrem Leben. Und diese Kuscheljustiz-Richter werden dann nicht einmal wegen Beihilfe angeklagt, obwohl sie mit ihren juristischen Samthandschuhen eine Mitverantwortung dafür tragen, wenn solche ganz offensichtlich gefährlichen Subjekte nach einem Klaps auf die Finger Menschen abschlachten.

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