Pressefreiheit in Frankreich: „Falsche“ Narrative führen zur Ausweisung

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Frankreich lässt die frühere RT-France-Chefin Xenia Fedorowa ausweisen. Nicht wegen einer öffentlich belegten Spionageoperation oder eines Gewaltverbrechens, sondern weil ihre Auftritte angeblich russische „Narrative“ verbreiten und das Vertrauen in französische Institutionen erschüttern. Während die EU anderen Staaten regelmäßig das Recht auf freie Berichterstattung erklärt, wird in Paris vorgeführt, was damit tatsächlich gemeint ist: Pressefreiheit gilt nur für die „richtige“ Propaganda.

Der französische Innenminister hat am Mittwoch eine ministerielle Ausweisungsverfügung gegen die 45-jährige Russin erlassen. Fedorowa leitete bis zur Schließung den russischen Staatssender RT France und trat danach regelmäßig bei CNews, Europe 1 und dem Wochenmagazin JDNews auf. Zudem präsentiert sie für Sender der Canal+-Gruppe eine Sendung über orthodoxe Kirchen. Im August 2024 erhielt sie von den französischen Behörden noch eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis. Nun sitzt sie in ihrer Pariser Wohnung unter Hausarrest, muss sich täglich bei der Polizei melden und darf nicht mehr arbeiten.

In der Verfügung heißt es, Fedorowas Verhalten beeinträchtige die „grundlegenden Interessen des Staates“. Ihr weiterer Aufenthalt stelle eine „besonders schwere und gegenwärtige Bedrohung der öffentlichen Ordnung“ dar. Durch die Verbreitung ihrer „Narrative“ fungiere sie als Relais für russische Desinformationskampagnen, manipuliere die öffentliche Meinung und untergrabe das Vertrauen der französischen und europäischen Bürger in ihre Institutionen. Und das ausgerechnet in einem Staat, der bei der Abschiebung ausländischer Vergewaltiger, Räuber und Mörder – vor allem aus moslemisch geprägten Staaten – regelmäßig angeblich unüberwindbare rechtliche und diplomatische Hürden entdeckt. Für eine Journalistin mit der falschen politischen Linie hingegen funktioniert der staatliche Abschiebeapparat plötzlich erstaunlich schnell.

Damit erklärt der französische Staat die Kritik an seiner eigenen Politik faktisch zur Gefahr für die öffentliche Ordnung. Denn wer politische Entscheidungen, westliche Kriegsziele oder die offizielle Darstellung des Ukraine-Konflikts angreift, will natürlich auch das Vertrauen in die handelnden Regierungen erschüttern. Aber eben darin besteht eigentlich ein wesentlicher Zweck kritischer Berichterstattung. Ein Staat besitzt nämlich keinen Anspruch auf das Vertrauen seiner Bürger – schon gar nicht auf ein Vertrauen, das durch Ausweisungsverfügungen gegen unbequeme Journalisten geschützt werden muss. Auch ein Staat, eine Regierung, muss sich das Vertrauen der Bürger eigentlich durch entsprechende Handlungen verdienen.

Fedorowa bezeichnet den Ukraine-Krieg als „militärische Spezialoperation“, wirft dem Westen eine Verlängerung der Kämpfe vor und stellt westliche Darstellungen über die Verschleppung ukrainischer Kinder infrage. Man kann diese Aussagen öffentlich bestreiten, mit Fakten angreifen oder in jeder Fernsehsendung mit entsprechenden Gegenpositionen konfrontieren. Paris wählt einen anderen Weg: Die Journalistin wird aus dem öffentlichen Leben entfernt, ihre berufliche Tätigkeit unterbunden und ihre Abschiebung vorbereitet. Man will sich mit ihren Behauptungen nicht auseinandersetzen, sondern sie zum Schweigen bringen.

Die EU verurteilt Ausweisungen – auf dem Papier

Am 2. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Union zum Welttag der Pressefreiheit eine pathetische Erklärung. Eine Demokratie könne ohne freie Presse nicht existieren, hieß es darin. Journalisten müssten ihre Arbeit frei und ohne Einschüchterung, Verfolgung oder Ausweisung ausüben können. „Zu Hause und in der ganzen Welt“ werde die EU die Pressefreiheit verteidigen. Keine drei Monate später stellt ein EU-Mitgliedstaat eine Journalistin unter Hausarrest und ordnet ihre Ausweisung an, weil sie die politisch unerwünschte Sichtweise eines Kriegsgegners verbreitet. Offenbar hätte Brüssel seiner Erklärung eine Fußnote hinzufügen müssen: Der Schutz vor Ausweisung gilt nur für Journalisten, deren Berichterstattung mit den außenpolitischen Interessen der Brüsseler Eurokraten vereinbar ist.

Als Russland Anfang 2025 dem langjährigen Moskauer Korrespondenten der französischen Zeitung Le Monde, Benjamin Quénelle, die Akkreditierung entzog, war die Empörung groß. Le Monde sprach von einer „verdeckten Ausweisung“ und einem Angriff auf die Pressefreiheit. Paris verlangte von Moskau, die Entscheidung rückgängig zu machen. Russland erklärte damals, es handle sich um eine Reaktion auf die französische Visaverweigerung für einen russischen Journalisten. Gerade Pressevertreter werden bei solchen Konflikten eben wegen der entsprechenden publizistischen Öffentlichkeit gerne zum Spielball der Politik.

Das Muster ist immer dasselbe. Werden westliche Journalisten aus Russland, China oder einem anderen geopolitischen Gegner entfernt, sprechen Paris und Brüssel von Zensur, Repression und autoritärer Willkür. Entfernt ein westlicher Staat eine russische Journalistin, verwandelt sich derselbe Vorgang plötzlich in den Schutz der Demokratie vor „Desinformation“. Nicht die Methode entscheidet über die Bewertung, sondern die politische oder nationale Zugehörigkeit des Betroffenen.

Vom Senderverbot zur persönlichen Ausweisung

Bereits am 2. März 2022 hatte die EU die Sendetätigkeit von RT und Sputnik verboten. Die Maßnahme sollte so lange gelten, bis der Krieg beendet sei und Russland seine angeblichen Desinformations- und Manipulationskampagnen gegen die Union einstelle. Im Januar 2023 gab RT France nach der Sperrung seiner französischen Bankkonten auf und wurde anschließend liquidiert. Doch mit dem Sender verschwand die unerwünschte Sichtweise nicht. Fedorova wechselte zu zugelassenen französischen Medien und erreichte dort weiterhin ein Publikum.

Doch eben darin liegt offenbar das eigentliche Ärgernis: Das Verbot von RT France konnte nicht verhindern, dass russische Positionen in französischen Fernsehsendungen und Zeitungen auftauchten. Also richtet sich die Staatsmacht nun nicht mehr gegen den Sender, sondern gegen die Person. Außenminister Jean-Noël Barrot hatte Fedorowa bereits Ende Mai als „vollwertige Propagandistin“ bezeichnet, die Wladimir Putin zuarbeite. Die französische Renew-Europe-Chefin Valérie Hayer forderte daraufhin die Medienaufsicht Arcom auf, CNews und Europe 1 wegen Fedorowas Auftritten zu untersuchen. Erst kam die politische Diskreditierung, dann der Ruf nach der Medienaufsicht und schließlich die Ausweisungsverfügung. So wird aus einer unerwünschten Meinung Schritt für Schritt eine angebliche Bedrohung der Staatsordnung.

Westliche Narrative sind keine Propaganda?

Frankreich betreibt mit France 24 und Radio France Internationale selbst staatlich finanzierte Auslandsmedien. Deutschland unterhält die Deutsche Welle, Großbritannien den BBC World Service und die Vereinigten Staaten finanzieren verschiedene internationale Sender. Diese Medien sollen aus Sicht ihrer Regierungen informieren, demokratische Werte verbreiten und die internationale Wahrnehmung ihrer Länder stärken. Russland, China oder Iran könnten dafür ebenfalls den Begriff „Einflussoperation“ verwenden.

Würde Moskau einen France-24-Journalisten ausweisen, weil dessen Berichte das Vertrauen der Russen in den Kreml schwächten, würde Paris zu Recht von Zensur sprechen. Würde China einen Korrespondenten unter Hausarrest stellen, weil dieser europäische „Narrative“ verbreitet, wäre die nächste Erklärung aus Brüssel bereits geschrieben. Frankreich verwendet nun selbst dieselbe Logik: Staatsinteressen, öffentliche Ordnung, Desinformation und ausländische Einflussnahme. Fedorowas Anwalt Emmanuel Piwnica kündigte einen sofortigen Einspruch an. Seine Mandantin sei Journalistin; die Entscheidung stelle einen schweren Angriff auf ihre Meinungsfreiheit dar. Auch Canal+ und Lagardère erinnern daran, dass Meinungsfreiheit gerade dann verteidigt werden muss, wenn eine Auffassung stört und Widerspruch provoziert. Ob die Gerichte die Ausweisungsverfügung aufheben, bleibt abzuwarten.

Staatliche Propaganda – egal von welcher Seite – gehört offengelegt, beantwortet und widerlegt. Wer Journalisten ausweist, weil ihre „Narrative“ angeblich das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben, zerstört dieses Vertrauen selbst. Denn die Bürger erkennen sehr wohl, dass Paris und Brüssel mit zweierlei Maß messen. Dahinter steht die Arroganz einer politischen Klasse, die ihre eigene Deutung zur Wahrheit erklärt und jede konkurrierende Darstellung als Gefahr für den Staat behandelt. Dabei besteht die Aufgabe einer freien Presse gerade darin, unbequem zu sein und als „vierte Macht“ jene Narrative zu hinterfragen, mit denen Regierungen ihre Politik verkaufen. Eine Presse, die nur die amtlich erwünschte Propaganda verbreiten darf, ist keine freie Presse. Sie ist eine Pressestelle.

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