91-Jährige in Chemnitzer Pflegeheim erdrosselt: Libanese kommt in die Psychiatrie

Symbolbild: KI

Am Montag, den 6. Juli 2026, hat das Landgericht Chemnitz (Sachsen) in einem sogenannten Sicherungsverfahren ein Urteil im Fall der getöteten 91-jährigen Pflegeheimbewohnerin Gerlinde S. gefällt. Der 23-jährige libanesische Pflege-Auszubildende Mouemen A. wurde jedoch nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern zur unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Seniorin getötet hat, stufte ihn jedoch als schuldunfähig ein.

Die Tat ereignete sich am 18. Januar 2026 gegen 12:40 Uhr im Pflegeheim „Haus Steinbachhof“ in der Zschopauer Straße im Chemnitzer Stadtteil Bernsdorf. Die 91-jährige Gerlinde S., die sich zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung befand und diese eigentlich nach vier Wochen wieder verlassen sollte, war zu diesem Zeitpunkt in ihrem Zimmer.

Der Staatsanwaltschaft zufolge griff Mouemen A., der als Pflegekraft in dem Heim arbeitete, die wehrlose Seniorin an und erdrosselte sie mit einem Teil ihres Schlafanzugs. Mitarbeiter der Einrichtung fanden die 91-Jährige leblos auf. Aufgrund von Zeugenaussagen geriet A. schnell unter dringenden Tatverdacht. Er wurde noch am selben Tag festgenommen.

Nach vier Verhandlungstagen ist nun das Urteil gefallen. Für das Landgericht Chemnitz bestanden keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte die Seniorin getötet hat. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam jedoch zu dem Schluss, dass der 23-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war, da bei ihm angeblich eine psychische Erkrankung – möglicherweise Schizophrenie – vorliegen könnte.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Da von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann war im September 2025 legal mit einem Visum aus dem Libanon eingereist und hatte eine Ausbildung zum Pfleger in dem Heim begonnen.

Mouemen A. äußerte sich während des gesamten Verfahrens nicht zur Tat oder zu einem möglichen Motiv. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf ein persönliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer.

Eine wehrlose, alte Frau wurde in einem Pflegeheim, einem Ort, der eigentlich Schutz und Fürsorge bieten sollte, auf brutale Weise getötet. Dass der Libanese dort als Pflegekraft arbeiten konnte, wirft Fragen zur Personalauswahl auf. Wenn er angeblich psychisch krank war, warum wurde dann niemand vom medizinischen Personal in dem Heim stutzig? Und warum soll der Libanese nun lebenslang dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegen?

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