Deutschland: 400 Fußfesseln gegen Gewalt – doch die Täterfrage bleibt tabu

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Deutschland bereitet sich auf einen massiven Ausbau der elektronischen Überwachung von Gewalttätern vor. Künftig sollen bundesweit rund 400 Personen mit einer sogenannten „spanischen Fußfessel“ überwacht werden, wenn sie als Hochrisikofälle häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt gelten. Doch während Politik und Medien über Technik, Personal und Opferalarm sprechen, bleibt eine naheliegende Frage weitgehend ausgespart: Wer sind eigentlich jene Täter, bei denen der Staat künftig sogar eine permanente elektronische Überwachung für nötig hält?

Der Bundestag hat im Mai den Weg dafür freigemacht, dass Familiengerichte elektronische Fußfesseln bei Gewalt in Partnerschaften und Stalking-Fällen anordnen können. Ab April 2027 soll das neue System bundesweit anlaufen. Die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder in Hessen, die derzeit insgesamt 149 Personen elektronisch überwacht, rechnet allein bei der sogenannten spanischen Fußfessel mit einem Sprung von aktuell 23 auf rund 400 Fälle.

Das Modell funktioniert anders als die klassische elektronische Fußfessel. Es geht nicht bloß darum, ob ein Täter seine Wohnung verlässt oder eine feste Sperrzone betritt. Der Täter trägt einen GPS-Sender, das gefährdete Opfer kann freiwillig ebenfalls mit einem Ortungsgerät ausgestattet werden. Nähert sich der Mann trotz Kontakt- oder Annäherungsverbot, soll ein Alarm ausgelöst werden: bei der Überwachungsstelle, bei der Polizei und im Idealfall auch beim potenziellen Opfer. Es ist also ein technisches Frühwarnsystem für Fälle, in denen die Behörden offenbar davon ausgehen, dass ein bloßes richterliches Verbot nicht ausreicht.

Allein diese geplante Vervielfachung ist ein politisches Eingeständnis. Der Staat rechnet offensichtlich mit hunderten Tätern, bei denen sich Gewalt, Drohungen, Nachstellungen oder obsessive Kontrolle so zugespitzt haben, dass die Ex-Partnerin nicht einmal mehr durch ein Annäherungsverbot sicher ist. Eine Fußfessel verhindert keine Attacke. Sie kann allenfalls Sekunden oder Minuten Zeit verschaffen, während ein Alarm ausgelöst und die Polizei verständigt wird.

Gerade deshalb ist der Blick auf die Täterstruktur unverzichtbar. Das Bundeskriminalamt registrierte 2024 bei Partnerschaftsgewalt 138.543 Tatverdächtige. Davon waren 87.223 deutsche und 51.515 nichtdeutsche Tatverdächtige. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag damit bei rund 37 Prozent. Bei den Männern, die in diesem Deliktsbereich ohnehin die große Mehrheit der Tatverdächtigen stellen, waren knapp 39 Prozent nichtdeutsch. Und das bei einem Anteil an der Bevölkerung im besonders relevanten Erwachsenenalter der 20- bis 59-Jährigen von knapp 20 Prozent. Das heißt, deren Anteil ist in etwa doppelt so hoch, wie es deren Bevölkerungsanteil eigentlich hergeben müsste. Bedenkt man, dass viele Ausländer mittlerweile eingebürgert wurden (was üblicherweise keinen Mentalitätsunterschied mit sich bringt), dürfte der Vergleich zwischen „Biodeutschen“ und Migranten wohl eher noch deutlich größer ausfallen.

Das Hauptproblem hierbei ist, dass viele der Täter mit Migrationshintergrund aus Gesellschaften stammen, in denen archaische gesellschaftliche bzw. partnerschaftliche Vorstellungen und das Streben nach Dominanz über Frauen vorherrschen. Auch dies ist ein Resultat der Massenzuwanderung nach Deutschland. Doch bei den Systemmedien scheinen solche Aspekte aus politischen Gründen tabu zu sein.

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