Polizeieinsatz wegen Deutschlandfahne: Flagge zeigen im Bundestag verboten?

Screenshots via X / Beatrix v. Storch / AfD, aufbereitet via KI

Am Montag zogen tausende Bürger durch das Berliner Regierungsviertel, um ihren Protest gegen die aktuelle Politik sichtbar zu machen. Die Menge forderte lautstark den Rücktritt von Friedrich Merz. Mehrere AfD-Abgeordnete (darunter Beatrix von Storch und Stefan Keuter) und ihre Mitarbeiter winkten der Menge von einem Balkon des Bundestagsbüros aus und schwenkten ihrerseits eine Deutschlandflagge – woraufhin die Bundestagspolizei bei ihnen auflief. Denn: Die Fahne soll ein Verstoß gegen die Hausordnung sein.

Als AfD-Politiker am Montag zur Unterstützung der „Merz muss weg“-skandierenden Demonstranten eine Deutschlandfahne auf einem Balkon des Bundestagsgebäudes schwenkten, rief das prompt bewaffnete Beamte auf den Plan: Sie erklärten den verwunderten Abgeordneten, sie seien wegen der Deutschlandfahne „hochgeschickt“ worden. Von wem, blieb freilich unklar. Die AfD-Abgeordneten wurden jedenfalls aufgefordert, die Flagge nicht mehr zu zeigen. Laut einem der Beamten stand der Verdacht im Raum, dass das Zeigen der Flagge gegen die Hausordnung verstoße.

Nachdem die Beamten abgezogen waren, schwenkte Beatrix von Storch die Flagge freilich trotzdem.

Tatsächlich soll die Deutschlandfahne aber an den Fassaden aller zum Bundestag gehörenden Bauten nicht gestattet sein: Offenbar wird die Flagge dabei mit „Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern“ gleichgesetzt, die laut Paragraf 4 der Hausordnung des Deutschen Bundestages verboten sind.

Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.

aus der Hausordnung des Bundestages

Im vergangenen Jahr waren mehrere Abgeordnete linksgrüner Parteien aufgefordert worden, Regenbogenflaggen von ihren Bürofenstern zu entfernen. Die Bundestagsverwaltung betonte als Reaktion auf den prompten Aufschrei, dass das Anbringen von Fahnen „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“ sei, wie ein Sprecher des Bundestages damals zitiert wurde. Offenbar bezog man das im aktuellen Fall auch auf die deutsche Flagge. Der Beamte gab beim Einsatz auf dem Balkon an, die Sache sei „in Klärung“.

Beatrix von Storch zeigte sich in einem Video auf X fassungslos. Sie erinnerte daran, dass das Parlament „Dem Deutschen Volke“ gehöre, so wie es auf der Westseite des Reichstages in großen Lettern steht. Sie kündigte an, in dieser Frage nicht nachgeben zu wollen.

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